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   OLG Karlsruhe, 25.04.1986 - 4 W 87/85   

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https://dejure.org/1986,9063
OLG Karlsruhe, 25.04.1986 - 4 W 87/85 (https://dejure.org/1986,9063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.1986 - 4 W 87/85 (https://dejure.org/1986,9063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 1986 - 4 W 87/85 (https://dejure.org/1986,9063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114, 144 ff
    Abstammungsrecht; Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussicht für ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; »hinreichende Aussicht auf Erfolg« auf seiten des Beklagten im Vaterschaftsfeststellungsprozeß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 14.11.1985 - 2 WF 108/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.1986 - 4 W 87/85
    Die Erfolgsaussicht für ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beurteilt sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung, nicht nach dem Zeitpunkt der Gesuchstellung (BGH FamRZ 1982, 367, 368 = BGHF 3, 26; OLG Saarbrücken JurBüro 1985, 600; OLG Zweibrücken JurBüro 1986, 458; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 114 Rdn. 57 und § 119 Rdn.

    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn das Gericht die Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch ungebührlich verzögert - insbesondere etwa erst nach der Beweisaufnahme in der Hauptsache, und aufgrund von deren Ergebnis entschieden hat (OLG Frankfurt FamRZ 1984, 305, 306; OLG Zweibrücken JurBüro 1986, 458) -, braucht der Senat nicht zu entscheiden, denn um einen solchen Fall handelt es sich hier nicht.

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.1986 - 4 W 87/85
    Die Erfolgsaussicht für ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beurteilt sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung, nicht nach dem Zeitpunkt der Gesuchstellung (BGH FamRZ 1982, 367, 368 = BGHF 3, 26; OLG Saarbrücken JurBüro 1985, 600; OLG Zweibrücken JurBüro 1986, 458; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 114 Rdn. 57 und § 119 Rdn.
  • OLG Naumburg, 15.02.2005 - 11 W 12/05

    Zu den Erfolgssaussichten der Rechtsverteidigung bei unschlüssiger Klage und zur

    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist der Erkenntnisstand des Gerichts zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch (BGH, Beschluss vom 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80 = FamRZ 1982, 367-368; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1986 = 4 W 87/85 = FamRZ 1986, 702; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 1986, 20 W 45/86 =JurBüro 1983, 1730-1731).
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