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   OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46773
OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17 (https://dejure.org/2017,46773)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.11.2017 - 4 W 928/17 (https://dejure.org/2017,46773)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. November 2017 - 4 W 928/17 (https://dejure.org/2017,46773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Anerkenntnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Anerkenntnisurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 99 Abs. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Anerkenntnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Anerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 509
  • MDR 2018, 178
  • NJ 2018, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Für die Frage der Kostentragung kommt es demnach allein darauf an, ob der unterlegene Beklagte, der den gerichtlich geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt, durch sein vorprozessuales Verhalten Veranlassung zur Klage gegeben hat (BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris).

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2009, 970-971) Bleibt er insofern beweisfällig, ist für die Anwendung von § 93 ZPO kein Raum.

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 364/13

    Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Der Grundgedanke des § 93 ZPO kann zwar auch im Rahmen eines Beschluss nach § 91a ZPO herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13 -, juris); eine Anwendung des Grundgedankens der §§ 91a, 92 Abs. 2 ZPO auf die Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils ist hingegen ausgeschlossen.
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2009, 970-971) Bleibt er insofern beweisfällig, ist für die Anwendung von § 93 ZPO kein Raum.
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 4 U 360/81
    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17
    Vielmehr hat die unterliegende Partei in diesem Fall nach § 91 ZPO zwingend die Gesamtkosten des Rechtsstreits zu tragen, warum sie unterliegt, ist gleichgültig (OLG Hamm MDR 1982, 676: Verzichtsurteil; Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl. § 91 Rn 3).
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