Rechtsprechung
OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Zustimmungserfordernis für die Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ; Zustimmungspflichtige bauliche Veränderungen; Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer bei Gemeinschaftseigentum; Erforderlichkeit der Verletzung bautechnischer ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ; Zustimmungspflichtige bauliche Veränderungen; Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer bei Gemeinschaftseigentum; Erforderlichkeit der Verletzung bautechnischer ...
- Judicialis
WEG § 22
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verbindung von zwei Wohneinheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Streit um Mauerdruchbruch
- gevestor.de (Kurzinformation)
Bauliche Veränderungen: Nicht immer muss der Vermieter zustimmen
Verfahrensgang
- AG Hannover - 71 II 315/01
- AG Hannover, 04.12.2001 - 71 II 279/01
- LG Hannover, 19.04.2002 - 4 T 5/02
- OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1899 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
Die Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch ist keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, wenn feststeht, dass damit keine Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer verbunden sind (im Anschluss an BGH NJW 2001, 1212 ff.); dies gilt auch dann, wenn die Maueröffnung zwei getrennte Wohnhäuser miteinander verbindet.Diese haben sie darauf gestützt, dass der vom Amtsgericht Hannover bezogene Rechtsstandpunkt und die zu dessen Begründung angeführte Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 2000 (abgedruckt in NJW 2001, Seite 1212 ff.) überholt seien; nach dieser Entscheidung seien Eingriffe in das Mauerwerk nicht mehr von vornherein und ohne Prüfung der weiteren Umstände als bauliche Veränderung anzusehen.
Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).
An diese Rechtsprechung knüpft die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 2000 (NJW 2001, 1212 ff.) ausdrücklich an; der BGH hat entgegen der Darstellung der Antragsgegner (auf S. 4 des Schriftsatzes vom 11.01.2002; Bl. 74 GA) nicht selbst eine 'Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung' vollzogen, sondern lediglich die des vorlegenden Bayerischen Oberlandesgerichts geschildert (…vgl. a.a.O. S. 1212 erste Spalte oben).
- OLG Zweibrücken, 15.10.1999 - 3 W 149/99
Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).Dieser Sichtweise ist das Schrifttum verschiedentlich entgegen getreten (…vgl. Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 22 WEG Rdziff. 120; Abramenko, Anmerkung zu OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 f., in: ZMR 2000, 255 f. m. w. N.).
- KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95
Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher …
Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02
Der BGH hat grundsätzlich den Standpunkt vertreten, die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer sei dann erforderlich, wenn die betroffene Maßnahme für andere Wohnungseigentümer mit vermeidbaren Nachteilen - nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigungen - verbunden sei, wobei es auf den Standpunkt eines verständigen Wohnungseigentümers ankomme (BGH NJW 1992, 978, 979).