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   OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03   

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https://dejure.org/2003,5035
OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03 (https://dejure.org/2003,5035)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.10.2003 - 4 W 94/03 (https://dejure.org/2003,5035)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 4 W 94/03 (https://dejure.org/2003,5035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO §§ 485 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3; ZPO §§ 485 ff.
    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostengrundentscheidung nach Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 821 (Ls.)
  • NZBau 2004, 392
  • BauR 2004, 139 (Ls.)
  • BauR 2004, 390 (Ls.)
  • BauR 2004, 541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 28.03.1998 - 1 W 97/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 891; OLG Koblenz, BauR 98, 1045; Brandenburgisches OLG, BauR 96, 584).
  • OLG Brandenburg, 27.09.1995 - 8 W 177/95

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 891; OLG Koblenz, BauR 98, 1045; Brandenburgisches OLG, BauR 96, 584).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 17 W 48/97

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostengrundentscheidung bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 891; OLG Koblenz, BauR 98, 1045; Brandenburgisches OLG, BauR 96, 584).
  • OLG München, 19.06.1998 - 13 W 1700/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Auf den Ausgang des Hauptverfahrens kann es daher keinerlei Auswirkung mehr haben (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 1279).
  • OLG Köln, 07.05.2009 - 11 W 24/09

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags auf Durchführung eines

    Soweit der 3. Zivilsenat des OLG Köln ( OLGR 01, 355 ) und das OLG Zweibrücken ( BauR 04, 541 ) eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S.2 ZPO im selbständigen Beweisverfahren in einem entsprechenden Fall mit der Begründung bejahen, im Hinblick auf die frühzeitige Antragsrücknahme fehle es an einem im Hauptsacheverfahren verwertbaren Beweisergebnis, vermag sich der erkennende Senat dem nicht anzuschließen.
  • OLG Koblenz, 01.09.2008 - 1 W 392/08

    Voraussetzungen einer isolierten Kostenentscheidung im selbständigen

    Auch die vom Landgericht im Nichtabhilfebeschluss hilfsweise erwähnte entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO (vgl. dazu BGH MDR 2005, 227 ,228; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 821; OLG München NJW-RR 2001, 1439 f.; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 91 Rn. 13 "selbständiges Beweisverfahren") rechtfertigt eine Kostenentscheidung im - noch anhängigen - selbständigen Beweisverfahren nicht.
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