Rechtsprechung
OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Justiz Sachsen
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- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Streitwert bei (unwahren) Äußerungen im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Äußerungsklage
- online-und-recht.de
Zur Berechnung des Streitwerts bei einer Äußerungsklage
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Äußerungsklage - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Höhe des Streitwerts bei rechtswidriger Äußerung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei Äußerungsklage
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 15.10.2018 - 8 O 610/18
- OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einem wenig bekannten Portal, das nur begrenzte Nutzerkreise anspricht, ist nicht allein wegen der Veröffentlichung im Internet als besonders schwerwiegend anzusehen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 53). - OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18
Streitwert einer Unterlassungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung sind neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
Auszug aus OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).
- OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und …
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung oder eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.).
- OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
Der Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung, die keine weitere …
Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt…, Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris). - OLG Dresden, 04.12.2023 - 4 W 709/23
Persönlichkeitsrechtsverletzung; Streitwert
Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris). - OLG Dresden, 23.11.2023 - 4 W 745/23
Streitwert; Datenschutzverstoß; Werbeschreiben
Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senat…, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 4 W 396/23 -, Rn. 15, juris;… Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris). - OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21
Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 W 338/22
1. Slogans und schlagwortartige Äußerungen enthalten regelmäßig keine …
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Begriff des nächsthöheren Gerichts im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 4 GKG ; …
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.).