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   OLG Köln, 29.07.2010 - II-4 WF 124/10   

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OLG Köln, 29.07.2010 - II-4 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,15367)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2010 - II-4 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,15367)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - II-4 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,15367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 620c
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenkostenhilfe für eine

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im

    Zwar wird insofern vertreten, dass die auf fehlende Erfolgsaussicht gestützte Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe auch in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG nur dann anfechtbar sei, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden habe, weil auch in diesen Fällen im schriftlichen Verfahren ergangene Entscheidungen gemäß § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar seien (OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2011, 8 WF 281/10, FamRZ 2011, 53; Beschluss vom 09.06.2010, 10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010, 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918; OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010, 4 WF 124/10 - Juris; Schürmann in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 11. Kapitel Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rn. 296).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 WF 188/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Ausweislich der vorzitierten Vorschrift sind danach gemäß § 57 Satz 1 FamFG einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen nicht anfechtbar, soweit die Zurückweisung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht auf wirtschaftliche Gründe gestützt wird (vgl. hierzu Keidel/Zimmermann, FamFG, § 76 Rz. 54, Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 127 ZPO Rz. 47, wie auch OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10 - , unveröffentlicht).
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