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   OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,20436
OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,20436)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 4 WF 2/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,20436)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 4 WF 2/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,20436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber seinen Kindern unter Anrechnung des fiktiven Einkommens; Kindesunterhalt ohne Gefährdung des eigenen Bedarfs des Unterhaltspflichtigen; Übergang der Unterhaltsansprüche auf die Unterhaltsvorschussbehörde; Erstattungsanspruch ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 115; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 S. 1; ; ZPO § 569; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 a; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 a n. F.; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; UVG § 7 Abs. 1; ; UVG § 7 Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein PKH-Anspruch bei auf den UVG -Träger übergegangenen Unterhaltsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 06.02.2003 - 12 WF 22/03

    Übernahme von Kosten der Rechtsverfolgung durch das Sozialamt bei der

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08
    Jedenfalls wenn wie im vorliegenden Fall ausgeschlossen ist, dass der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten über den ihm in der Vergangenheit gewährten Unterhaltsvorschuss hinausgehen kann, ist ihm für die Geltendmachung des ihm von der Unterhaltsvorschussbehörde zurückabgetretenen Teils mangels Bedürftigkeit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil er gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 UVG insoweit die Prozesskosten von der Unterhaltsvorschussbehörde ersetzt verlangen kann und dieser Anspruch als insoweit einzusetzendes Vermögen einzustufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2004, 18 WF 11/04, FamRZ 2004, 149; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Februar 2003, 12 WF 22/03, ZFE 2003, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 WF 100/00, FamRZ 2001, 926; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2004 - 18 WF 11/04

    Prozesskostenhilfe: Volle Prozesskostenhilfebewilligung bei Klage auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08
    Jedenfalls wenn wie im vorliegenden Fall ausgeschlossen ist, dass der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten über den ihm in der Vergangenheit gewährten Unterhaltsvorschuss hinausgehen kann, ist ihm für die Geltendmachung des ihm von der Unterhaltsvorschussbehörde zurückabgetretenen Teils mangels Bedürftigkeit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil er gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 UVG insoweit die Prozesskosten von der Unterhaltsvorschussbehörde ersetzt verlangen kann und dieser Anspruch als insoweit einzusetzendes Vermögen einzustufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2004, 18 WF 11/04, FamRZ 2004, 149; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Februar 2003, 12 WF 22/03, ZFE 2003, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 WF 100/00, FamRZ 2001, 926; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 WF 100/00

    Prozeßkostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Anspruchsübergang auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08
    Jedenfalls wenn wie im vorliegenden Fall ausgeschlossen ist, dass der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten über den ihm in der Vergangenheit gewährten Unterhaltsvorschuss hinausgehen kann, ist ihm für die Geltendmachung des ihm von der Unterhaltsvorschussbehörde zurückabgetretenen Teils mangels Bedürftigkeit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil er gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 UVG insoweit die Prozesskosten von der Unterhaltsvorschussbehörde ersetzt verlangen kann und dieser Anspruch als insoweit einzusetzendes Vermögen einzustufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2004, 18 WF 11/04, FamRZ 2004, 149; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Februar 2003, 12 WF 22/03, ZFE 2003, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 WF 100/00, FamRZ 2001, 926; jeweils zitiert nach Juris).
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