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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.2012 - II-4 WF 22/12   

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https://dejure.org/2012,10692
OLG Köln, 27.04.2012 - II-4 WF 22/12 (https://dejure.org/2012,10692)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2012 - II-4 WF 22/12 (https://dejure.org/2012,10692)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2012 - II-4 WF 22/12 (https://dejure.org/2012,10692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Erfallen der Terminsgebühr in Verfahren einer einstweiligen Anordnung zum Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Erfallen der Terminsgebühr in Verfahren einer einstweiligen Anordnung zum Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2012 - 4 WF 22/12
    Die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 2.11.2011 - XII ZB 458/10 - (zitiert nach juris) zu der Entstehung einer Terminsgebühr nach der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG aufgrund der Mitwirkung an einer Besprechung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO a.F. ist daher vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2013 - 18 WF 154/12

    Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung einer Terminsgebühr bei einer

    Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder ohne Durchführung eines Erörterungstermins löst somit im einstweiligen Anordnungsverfahren keine Terminsgebühr aus (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Auflage 2012, VV 3104 Rz. 37; OLG Köln, Beschluss vom 27.4.2012 - 4 WF 22/12, juris zu § 246 FamFG).
  • OLG Köln, 01.12.2016 - 27 WF 197/16

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im

    Auf die insoweit unterschiedliche Falllage hat auch der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in seinem Beschluss vom 27.04.2012 (II-4 WF 22/12) zu Recht hingewiesen und ausgeführt, dass die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 02.11.2011 - XII ZB 458/10 - zu der Entstehung einer Terminsgebühr nach der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG (a. F.) aufgrund der Mitwirkung an einer Besprechung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO a.F. nicht einschlägig sei.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.04.2012 - 4 WF 22/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52685
OLG Köln, 30.04.2012 - 4 WF 22/12 (https://dejure.org/2012,52685)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2012 - 4 WF 22/12 (https://dejure.org/2012,52685)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2012 - 4 WF 22/12 (https://dejure.org/2012,52685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfallen der Terminsgebühr im einstweiligen Anordnungsverfahren zum Kindesunterhalt bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1Nr. 1
    Erfallen der Terminsgebühr im einstweiligen Anordnungsverfahren zum Kindesunterhalt bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2012 - 4 WF 22/12
    Die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 2.11.2011 - XII ZB 458/10 - (zitiert nach [...]) zu der Entstehung einer Terminsgebühr nach der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG aufgrund der Mitwirkung an einer Besprechung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 644 ZPO a.F. ist daher vorliegend nicht einschlägig.
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