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   OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10   

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OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10 (https://dejure.org/2010,12173)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 4 WF 32/10 (https://dejure.org/2010,12173)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 4 WF 32/10 (https://dejure.org/2010,12173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Hauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Hauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsvergütung für Haus, wenn der bewohnende Ehepartner finanziell besser gestellt ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1227
  • NZM 2010, 526
  • FamRZ 2010, 1980
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10
    Die Vorschrift des § 1361b III S. 2 BGB ist insbesondere bei Alleineigentum des weichenden Ehegatten unabhängig davon anzuwenden, ob die Ehegatten - wie hier - im Rahmen eines Wohnungszuweisungsverfahren um die künftige Nutzung gestritten haben, oder ob ein Ehegatte freiwillig aus der in seinem Alleineigentum stehenden bisherigen Ehewohnung ausgezogen ist (BGH, FamRZ 2006, 930, 931; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 5. Aufl. (2009), Rdnr. 246, zu den Miteigentumsfällen s. Rdnr. 99).

    Dabei hat der Senat zunächst berücksichtigt, dass der Antragsteller Alleineigentümer des Hauses ist (s. BGH, FamRZ 2006, 930, 934) und dass die Antragstellerin schon über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren das Haus nutzt, sich aber bislang an den vom Antragsteller zu tragenden Hauslasten nicht - auch nicht teilweise - beteiligt hat.

  • OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06

    Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10
    Die in der Beschlussformel ausgewiesene Nutzungsentschädigung kann der Antragsteller auch schon ab dem 01.07.2009 verlangen, da er die Antragsgegnerin außergerichtlich mit Schreiben vom 29.06.2009 zur Zahlung aufgefordert hat (zum Erfordernis einer Zahlungsaufforderung nach ganz h.M. OLG München, FamRZ 2007, 1655, 1656; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rdnr. 23; Wever, a.a.O, Rdnr. 105).
  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls;

    Die Billigkeit einer Vergütung hängt von der Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten sowie den Belastungen durch gemeinschaftliche Kinder ab (vgl. OLG Bremen FamRZ 2010, 1980; OLG Naumburg FamRZ 2010, 391).

    In Fällen, in denen der in der Wohnung verbleibende Ehegatte wirtschaftlich potent und eine besondere Schutzbedürftigkeit nicht gegeben ist, spricht dies dafür, bei bislang fehlender Unterhaltsregelung dem Ehegatten, der die Ehewohnung verlassen hat, aber an den finanziellen Lasten aufgrund dinglicher Berechtigung oder schuldrechtlicher Verpflichtung im Außenverhältnis beteiligt ist, eine Nutzungsentschädigung zuzusprechen (insbesondere dann, wenn der ausziehende Ehegatte seinerseits in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt: OLG Bremen, Beschluss v. 31.3.2010 - 4 WF 32/10 -, zit.n.juris).

  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Auch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten schließt die Festsetzung einer Nutzungsvergütung jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser schon seit längerer Zeit in der Ehewohnung lebt und daher in der Lage war, den auf längere Sicht unter Berücksichtigung des Alleineigentums des anderen Ehegatten absehbaren Umzug vorzubereiten und sich um eine angemessene Wohnung zu kümmern (OLG Bremen, Beschl.v. 31.03.2010 - 4 WF 32/10 - FamRZ 2010, 1980).
  • OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15

    Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

    Dem Ansatz des vollen objektiven Mietwertes steht es weiterhin in der Regel nicht entgegen, dass die Ehewohnung neben dem darin lebenden Ehegatten auch noch von den gemeinsamen, Unterhalt beziehenden Kindern genutzt wird, weil im Kindesunterhalt ein Anteil für die Wohnkosten der Kinder enthalten ist, der dem betreuenden Ehegatten zufließt (vgl. OLG Bremen FamRZ 2010, 1980); eine Nutzungsentschädigung kann dagegen wegen der Notwendigkeit einer Einbeziehung der sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der früheren Familie umgekehrt unbillig sein, wenn der ausgezogene Ehepartner keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.08.1989, Az.: 11 WF 113/89, - zitiert nach juris -).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14

    Vergütungspflicht des getrenntlebenden Ehegatten für Alleinnutzung der

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist dabei nach zutreffender, ganz herrschender Meinung auch eine unterhaltsrechtliche Betrachtung geboten, denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung setzt voraus, dass der Nutzungswert nicht schon bei der Bemessung des Unterhalts in Ansatz gebracht wurde, wobei auch ein fiktiver Unterhaltsanspruch in die Betrachtung einzubeziehen ist; unabhängig davon ist im Übrigen auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1997, 943; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 135; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; OLG Bremen, NZM 2010, 526; Staudinger/Voppel, BGB (2012), § 1361 b, Rz. 76, m.w.N.; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 21, m.w.N.; Wever, FamRZ 2012, 416).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines

    Vielfach wird - zum Teil unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung des BGH zum Wohnvorteil im Unterhaltsrecht - vertreten, dass bis zum Ablauf des Trennungsjahres nicht der volle Nutzungswert, sondern nur der gekürzte Nutzungswert in Höhe der ersparten Miete für eine angemessene Ersatzwohnung angesetzt werden kann (OLG Bremen, NJW-RR 2010, 1227, 1228; Weber-Monecke, in: MünchKommBGB, 6. Aufl., § 1361b Rn. 24; Neumann, in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Edition 25, § 1361b Rn. 15; Meyer-Götz, Familienrecht, 2. Aufl., § 10 Rn. 10; Weinreich, in. Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 5. Aufl., § 1361b Rn. 44; Götz, a.a.O., § 1361 b BGB Rn. 38; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1361b Rn. 22; Wever, FamRZ 2006, 365, 366; FamRZ 2008, 1485, 1486; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 5. Aufl., Rn 127; FamVerf/Schael, § 3 Rn. 66; siehe auch OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJOZ 2003, 3037).
  • OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10

    Wohnungsüberlassung bei Getrenntleben: Gegenstandswert eines Verfahrens zur

    Nutzt ein Ehegatte nach der Trennung die im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Immobilie weiter, besteht danach in der Regel ein Nutzungsentschädigungsanspruch, der ab Zustellung des Scheidungsantrags in der Höhe des objektiven Mietwertes zu bestimmen ist (OLG Bremen, NJW-RR 2010, 1227).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21

    Nutzungsvergütungsansprüche in der Trennungszeit

    Der Umstand, dass neben dem einen Ehegatten auch Kinder die Ehewohnung nutzten, ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der andere Ehegatte keinen Kindesunterhalt zur Deckung des Wohnbedarfs der Kinder leistet (vgl. BGH, FamRZ 2014, 460; OLG Rostock, FamRZ 2017, 433; OLG Bremen, NJW-RR 2010, 1227).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2021 - 6 UF 174/21

    Umfang des Anspruchs auf Nutzungsvergütung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB

    Das gilt auch dann, wenn die Wohnung von dem darin verbliebenen Ehegatten mit gemeinsamen Kindern genutzt wird (OLG Bremen NZM 2010, 526).
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   OLG Köln, 29.03.2010 - II-4 WF 32/10   

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OLG Köln, 29.03.2010 - II-4 WF 32/10 (https://dejure.org/2010,16472)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.03.2010 - II-4 WF 32/10 (https://dejure.org/2010,16472)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. März 2010 - II-4 WF 32/10 (https://dejure.org/2010,16472)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14

    Anwesenheit beim Gerichtstermin; persönliche Diensterbringung

    In gleicher Weise wie die Partei muss auch die Staatskasse die vertragsgemäße Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter im Sinne von § 5 RVG gegen sich gelten lassen, da die Beiordnung auf eine Anwaltstätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Anwaltsvertrages abstellt (OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2010, Az.: II-4 WF 32/10, 4 WF 32/10, m.w.N.; LSG NRW, a.a.O.; LSG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1999, Az.: L 6 B 37/99).
  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Zwar besteht im Innenverhältnis die Möglichkeit, dass der "eigentlich" beigeordnete Rechtsanwalt seinen Anspruch an den Vertreter abtritt und dieser ihn alsdann gegen die Staatskasse geltend macht, wovon mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in der Regel ausgegangen werden dürfte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. März 2010 - 4 WF 32/10 - OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08 - OLG Rostock, Beschluss vom 15. Sep tember 2011 - I Ws 201/11 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 6 W 151/06 - OLG Frankfurt/Main in NJW 1980, 1703).
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