Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31911
OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,31911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2018 - 4 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,31911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 4 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,31911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1361 a BGB
    Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von Haushaltsgegenständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von Haushaltsgegenständen

  • familienrechtsiegen.de

    Anspruch Nutzungsentschädigung für Benutzung von Haushaltsgegenständen in Trennungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361a Abs. 1 ; BGB § 1361a Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen des Anspruchs eines getrennt lebenden Ehegatten auf Zahlung eines Entgelts für die Nutzung des im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten stehenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Alleinnutzung des Familien-Pkw?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Trennung: Ex-Partner nutzt weiterhin Familienauto - Entschädigung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch bei Nutzung des Familien-Pkw?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienauto nach der Trennung: Entschädigung für Ex-Partner?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Ex-Partner das Familienauto weiternutzt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigungsanspruch für Nutzung von Haushaltsgegenständen setzt gerichtliche Zuweisung des Gegenstands und Zahlungsaufforderung des Anspruchsstellers voraus - Entschädigungsanspruch ergibt sich aus § 1361 a Abs. 3 Satz 2 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1284
  • FamRZ 2019, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
    Bei dem Pkw der Antragstellerin handelt es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende und auch von ihr genutzte Kraftfahrzeug, mithin um einen Haushaltsgegenstand iSd. § 1361 a BGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 2015, 2346-2349 mwN.; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325-1327).
  • OLG Bremen, 31.01.1997 - 4 UF 84/96

    Nutzungsentschädigung für die alleinige Benutzung der Ehewohnung für die Zeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
    Dies ist jedoch Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; OLG Bremen, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 UF 84/1996 -, juris; Staudinger-Voppel (2018) BGB § 1361a, Rz. 48 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
    Bei dem Pkw der Antragstellerin handelt es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende und auch von ihr genutzte Kraftfahrzeug, mithin um einen Haushaltsgegenstand iSd. § 1361 a BGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 2015, 2346-2349 mwN.; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325-1327).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 152/19

    Zutreffende Klageart für Anspruch auf Herausgabe eines Dienstwagens als

    Für den Nutzungsentschädigungsanspruch hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 6. Juli 2018 - 4 WF 73/18 = FamRZ 2019, 783) entschieden, dass Ansprüche aus §§ 987, 988 BGB auf Hausratsgegenstände keine Anwendung finden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht