Rechtsprechung
   KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11, 4 Ws 93/11, 4 Ws 92/11 - 2 OAR 37/11, 4 Ws 93/11 - 2 OAR 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18951
KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11, 4 Ws 93/11, 4 Ws 92/11 - 2 OAR 37/11, 4 Ws 93/11 - 2 OAR 37/11 (https://dejure.org/2011,18951)
KG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 4 Ws 92/11, 4 Ws 93/11, 4 Ws 92/11 - 2 OAR 37/11, 4 Ws 93/11 - 2 OAR 37/11 (https://dejure.org/2011,18951)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 4 Ws 92/11, 4 Ws 93/11, 4 Ws 92/11 - 2 OAR 37/11, 4 Ws 93/11 - 2 OAR 37/11 (https://dejure.org/2011,18951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 89a Abs 1 StGB, § 89a Abs 2 Nr 3 StGB
    Zur Anschlagsvorbereitung durch Verwahren sog. Grundstoffe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob konkretisierte Planung des Täters als Voraussetzung für das Vorliegen von Anschlagsvorbereitungen auf eine staatsgefährdende Straftat i.S.d. § 89a Abs. 1 S. 2 StGB; Betrachtung der Tathandlungen unter der Voraussetzung des für sie erforderlichen Anschlagsvorsatzes im ...

  • Wolters Kluwer

    Grob konkretisierte Planung des Täters als Voraussetzung für das Vorliegen von Anschlagsvorbereitungen auf eine staatsgefährdende Straftat i.S.d. § 89a Abs. 1 S. 2 StGB; Betrachtung der Tathandlungen unter der Voraussetzung des für sie erforderlichen Anschlagsvorsatzes im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwahrung wesentlicher Grundstoffe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafverteidiger-berlin.info (Kurzinformation)

    Kammergericht hebt Haftbefehle gegen Terrorverdächtige auf

  • taz.de (Pressebericht, 26.10.2011)

    Terrorverdächtige aus U-Haft entlassen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 573 (Ls.)
  • StV 2012, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10

    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Vermutungen als Grundlage des

    Auszug aus KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11
    Über die notwendigen Auslagen war nicht zu entscheiden, da es sich um ein Zwischenverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10 - [bei juris]).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11
    Die zitierte Begründung des Gesetzgebers orientiert sich offensichtlich an einer in anderem rechtlichen Zusammenhang, nämlich zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern bei der Jurisdiktionsmacht und Strafverfolgung (vgl. Paeffgen in NK-StGB 3. Aufl., § 89a Rn. 16), ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 46, 238 - Fall Eggesin).
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    § 89a StGB steht bei verfassungskonformer Auslegung der Norm mit dem Grundgesetz in Einklang (im Ergebnis ebenso die bisherige obergerichtliche Rspr.; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 4 Ws 16/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 157/11, StV 2012, 348, 349 f.; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 4 WS 92/11 u.a., StV 2012, 345, 346 ff.; aus der Literatur vgl. etwa Matt/Renzikowski/Becker/Steinmetz, StGB, § 89a Rn. 4; Bader NJW 2009, 2853, 2854 ff.; Griesbaum/Walenta NStZ 2013, 369, 372; Wasser/Piaszek DRiZ 2008, 315, 319; Hungerhoff, Vorfeldstrafbarkeit und Verfassung, 2013, S. 37 ff.; Kauffmann, Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, 2011, 147 ff.).

    In diesen objektiven Handlungen manifestiert sich der auf die Begehung eines besonders schwerwiegenden Delikts gerichtete Entschluss des Täters, der seinerseits durch objektiv erkennbar werdende Beweisumstände belegt werden muss (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 4 Ws 92/11 u.a., StV 2012, 345, 347).

    Im Einzelfall kann es für die Frage der Staatsgefährdung auf Einzelheiten wie etwa die Prominenz der Opfer, die Öffentlichkeit oder Symbolträchtigkeit des Ortes und die Umstände der Tathandlung ankommen (vgl. KG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 4 Ws 92/11 u.a., StV 2012, 345, 347 f.).

    Im Ergebnis gilt deshalb nichts anderes, als bei der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2000 zugrunde lag (3 StR 378/00, BGHSt 46, 238; eher für eine Differenzierung zwischen Minderheiten und der Gesamtbevölkerung KG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 4 Ws 92/11 u.a., StV 2012, 345, 347): Während dort aufgrund des tiefen Ausländerhasses zufällig ausgewählte Ausländer Opfer der Tat waren, wären hier unbestimmte Menschen infolge der Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt die Geschädigten gewesen.

  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 Ws 16/14

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Unterstützung von

    Das Kammergericht (NStZ 2012, 573-574) erachtete hierfür als erforderlich, dass der Täter einen der maßgeblichen Tatumstände, etwa das Anschlagsziel, den symbolträchtigen Ort oder einen entsprechenden Zeitpunkt oder das Tatmittel oder eine jedenfalls in Ansätzen umrissene mediale Verwertung des Tatgeschehens in seine Planung aufgenommen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht