Rechtsprechung
   KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17 - 161 AR 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20323
KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17 - 161 AR 7/17 (https://dejure.org/2017,20323)
KG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 4 Ws 10/17 - 161 AR 7/17 (https://dejure.org/2017,20323)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 4 Ws 10/17 - 161 AR 7/17 (https://dejure.org/2017,20323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an den ausländischen Wohnsitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an seinen Wohnsitz im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an seinen Wohnsitz im Ausland

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 1
    Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an seinen Wohnsitz im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2000 - 1 Ws 3/00

    Aufhebung eines Haftbefehls im Falle des Fehlens ausreichender Anhaltspunkte für

    Auszug aus KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17
    Der Haftgrund der Flucht kann nicht angenommen werden, wenn der Beschuldigte ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278; OLG Saarbrücken StV 2000, 208; OLG Stuttgart NStZ 1998, 427; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 112 Rn. 13; LR/Hilger, StPO 26. Aufl., § 112 Rn. 29).
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Auszug aus KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17
    b) Angesichts der zwischenzeitlich bekannt gewordenen - und in die Gesamtwürdigung im Rahmen der Fluchtgefahrenprognose einzustellenden - persönlichen Verhältnisse des (sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland) unbestraften Beschuldigten, seiner Persönlichkeit und insbesondere seines Verhaltens im bisherigen Ermittlungsverfahren besteht - bei Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 m.w.Nachw. = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) - der von den Vorinstanzen bejahte und (im Wesentlichen) mit der Straferwartung im Verurteilungsfalle begründete Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) ebenfalls nicht.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04

    Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17
    Der Haftgrund der Flucht kann nicht angenommen werden, wenn der Beschuldigte ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278; OLG Saarbrücken StV 2000, 208; OLG Stuttgart NStZ 1998, 427; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 112 Rn. 13; LR/Hilger, StPO 26. Aufl., § 112 Rn. 29).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17
    b) Angesichts der zwischenzeitlich bekannt gewordenen - und in die Gesamtwürdigung im Rahmen der Fluchtgefahrenprognose einzustellenden - persönlichen Verhältnisse des (sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland) unbestraften Beschuldigten, seiner Persönlichkeit und insbesondere seines Verhaltens im bisherigen Ermittlungsverfahren besteht - bei Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 m.w.Nachw. = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) - der von den Vorinstanzen bejahte und (im Wesentlichen) mit der Straferwartung im Verurteilungsfalle begründete Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) ebenfalls nicht.
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rn. 11a m.w.Nachw.), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Auszug aus KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17
    Der Haftgrund der Flucht kann nicht angenommen werden, wenn der Beschuldigte ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278; OLG Saarbrücken StV 2000, 208; OLG Stuttgart NStZ 1998, 427; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 112 Rn. 13; LR/Hilger, StPO 26. Aufl., § 112 Rn. 29).
  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

    Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zu erschweren geeignet ist, kann einem positiven "Sich-Entziehen" im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.03.2005 - 2 Ws 32/05, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschl. v. 16.07.2004 - 2 Ws 351/04, juris Rn. 2; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 18; KG, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 Ws 10/17, juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.10.1996 - 1 Ws 101/96, StV 1997, 138; krit. demgegenüber noch OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 18 ff.).
  • LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
    Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, gleichgültig ob er Deutscher oder Ausländer ist, begründet das allein noch keine Fluchtgefahr (KG Beschluss vom 24.01.2017, BeckRS 2017, 114079, Beschluss vom Oldenburg StV 2010, 29; Dresden StV 2005, 224; Köln StV 2005, 393; 2006, 25 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht