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   KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17 - 161 AR 164/17   

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https://dejure.org/2017,32541
KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17 - 161 AR 164/17 (https://dejure.org/2017,32541)
KG, Entscheidung vom 09.08.2017 - 4 Ws 101/17 - 161 AR 164/17 (https://dejure.org/2017,32541)
KG, Entscheidung vom 09. August 2017 - 4 Ws 101/17 - 161 AR 164/17 (https://dejure.org/2017,32541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Umbeiordnung, Gründe, Vertrauensverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 143 StPO
    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers: Verdrängung eines Pflichtverteidigers durch Beiordnung eines Wahlverteidigers; Anforderungen an die Geltendmachung eines Vertrauensbruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Anwaltsblatt

    § 143 StPO
    Neuer Wahlverteidiger führt nicht immer zur Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • Anwaltsblatt

    § 143 StPO
    Neuer Wahlverteidiger führt nicht immer zur Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Beschuldigten auf Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Recht des Beschuldigten auf Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entpflichtung: der Rechtsanwalt "macht seine Sache nicht so, wie er sollte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2018, 240
  • AnwBl Online 2018, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 2 Ws 40/15

    Erstattung der Pflichtverteidigerauslagen für den Erwerb von Festplatten zur

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Beschuldigten wieder niederlegt, so dass nur durch ein Fortbestehen der Pflichtverteidigung eine ordnungsgemäße Verteidigung sichergestellt werden kann (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. nur Senat aaO; NStZ 1993, 201 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 2 Ws 40/15 - m.w.N.; OLG Frankfurt aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Auflage, § 143 Rnr. 2 m.w.N.).
  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers reicht in ihrer prozessualen Wirkung über das Urteil hinaus und dient unabhängig von der Urteilsfällung der Sicherung des justizförmigen Verfahrens (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2016 - 4 Ws 125/16 -, juris [insoweit in NStZ 2017, 305 nicht abgedruckt] m.w.N.; StV 2010, 63 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 Ws 229/07 - OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 m.w.N.; Zabeck in KK, StPO 7. Auflage , § 305 Rnr. 8 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2014 - 1 Ws 18/14

    Zur Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Entscheidung über die

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Insbesondere kann der Beschuldigte nicht dadurch eine aus anderen Gründen nicht gebotene Auswechselung des Pflichtverteidigers erzwingen, dass sich für ihn ein Wahlverteidiger meldet, daraufhin die Bestellung des Pflichtverteidigers zurückgenommen wird, der Wahlverteidiger sein Wahlmandat niederlegt und dann als Verteidiger des Vertrauens beigeordnet wird (vgl. Senat NStZ 1993, 201 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 1 Ws 18/14 m.w.N. - OLG Frankfurt aaO m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit;

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Der vorliegende Fall ist daher nicht mit den vom OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2011, 48) und OLG Braunschweig (StV 2012, 719) entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen der Pflichtverteidiger den Beschuldigten zwei Monate nach der Inhaftierung weder besucht noch schriftlich kontaktiert hatte.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 1 Ws 290/10

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen Untätigkeit

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Der vorliegende Fall ist daher nicht mit den vom OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2011, 48) und OLG Braunschweig (StV 2012, 719) entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen der Pflichtverteidiger den Beschuldigten zwei Monate nach der Inhaftierung weder besucht noch schriftlich kontaktiert hatte.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 31/00

    Abberufung eines bestellten Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Der Angeschuldigte ist durch die Aufrechterhaltung einer Pflichtverteidigerbestellung gegen seinen Willen und nach Beauftragung eines Wahlverteidigers auch beschwert (vgl. Senat StV 2010, 63; OLG Frankfurt StV 2001, 610 m.w.N.; Laufhütte in KK aaO, § 141 Rnr. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers reicht in ihrer prozessualen Wirkung über das Urteil hinaus und dient unabhängig von der Urteilsfällung der Sicherung des justizförmigen Verfahrens (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2016 - 4 Ws 125/16 -, juris [insoweit in NStZ 2017, 305 nicht abgedruckt] m.w.N.; StV 2010, 63 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 Ws 229/07 - OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 m.w.N.; Zabeck in KK, StPO 7. Auflage , § 305 Rnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Anderenfalls hätte es der Beschuldigte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1993, 600 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 59/01

    Bestellung, Auswechselung eines Pflichtverteidigers (Ablehnung der Entpflichtung,

    Auszug aus KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
    Diese Aufgabe verlangt von ihm, sich allseitig unabhängig zu halten und, wo er durch Anträge oder in sonstiger Weise in das Verfahren eingreift, dies in eigener Verantwortung und unabhängig, das heißt frei von Weisungen auch des Beschuldigten, zu tun (vgl. BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 StR 59/01 - m.w.N. [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. Januar 2017 - 4 Ws 11/17 -, 31. Mai 2011 - 4 Ws 49/11 -, 5. Februar 2010 - 4 Ws 11/10 - und 13. Dezember 2005 - 4 Ws 171/05 -, jeweils m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 2 Ws 238/08 - m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Danach ist anerkannt, dass Maßstab für die Störung des Vertrauensverhältnisses die Sicht eines verständigen Angeklagten und eine solche von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 10 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697 mwN).
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Allerdings liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 12; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 (HS), juris Rn. 11, 32 f.).
  • BGH, 24.03.2021 - StB 9/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des

    Allerdings liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 12; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS], juris Rn. 11, 32 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

    Er entscheidet vielmehr unabhängig und nach pflichtgemäßem Ermessen, in welchem Umfang und auf welche Weise er Kontakt zu seinem Mandanten hält (vgl. KG Berlin, B. v. 9.8.2017 - 4 Ws 101/17 -, juris).
  • OLG Naumburg, 04.09.2023 - 1 Ws 326/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

    Allerdings liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 12; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS], juris Rn. 11, 32 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Abberufung eines Pflichtverteidigers

    Ob das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidigten und dem Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann, ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Verteidigten aus zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 2004, 632; KG Berlin, Beschluss vom 09.08.2017, Az.: 4 Ws 101/17, juris - m. w. Nachw.).
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