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   KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12 - 141 AR 485/12   

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https://dejure.org/2012,40805
KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12 - 141 AR 485/12 (https://dejure.org/2012,40805)
KG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 4 Ws 102/12 - 141 AR 485/12 (https://dejure.org/2012,40805)
KG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 4 Ws 102/12 - 141 AR 485/12 (https://dejure.org/2012,40805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 147 Abs 7 StPO
    Pflichtverteidigung: Akteneinsichtsanspruch und Auskunftsrecht des unverteidigten Angeklagten wegen der Auswertung von Videoaufnahmen in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Vorliegen von Videoaufnahmen als Bestandteil der Hauptverhandlung; Anspruch eines unverteidigten Angeklagten auf die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Akten nach § 147 Abs. 7 StPO durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 147 Abs. 7
    Notwendigkeit der Verteidigung bei erforderlicher Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 116
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Stuttgart, 06.09.1991 - 1 Qs 65/91
    Auszug aus KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
    Soweit in der älteren instanzgerichtlichen Rechtsprechung Angeklagten unter anderem mit der Begründung, dass Videoaufnahmen Bestandteil der Hauptverhandlung sein werden, vereinzelt Pflichtverteidiger bestellt worden sind (vgl. z.B. LG Kiel StraFo 2007, 28; LG Stuttgart StV 1992, 103 und LG Amberg StV 1986, 522), beruhten diese Entscheidungen auf der vormaligen Fassung des § 147 StPO, der keine vergleichbar weitgehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte des unverteidigten Angeklagten vorsah.
  • EGMR, 18.03.1997 - 22209/93

    FOUCHER v. FRANCE

    Auszug aus KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
    Einem Angeklagten sind Bestandteile der Akten zugänglich zu machen, wenn er sich ohne deren Kenntnis nicht angemessen verteidigen kann und von der Bestellung eines Verteidigers abgesehen worden ist (vgl. EGMR NStZ 1998, 429; Laufhütte in KK-StPO 6. Aufl., § 147 Rdn. 10).
  • LG Amberg, 03.10.1986 - 3 Qs 183/86
    Auszug aus KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
    Soweit in der älteren instanzgerichtlichen Rechtsprechung Angeklagten unter anderem mit der Begründung, dass Videoaufnahmen Bestandteil der Hauptverhandlung sein werden, vereinzelt Pflichtverteidiger bestellt worden sind (vgl. z.B. LG Kiel StraFo 2007, 28; LG Stuttgart StV 1992, 103 und LG Amberg StV 1986, 522), beruhten diese Entscheidungen auf der vormaligen Fassung des § 147 StPO, der keine vergleichbar weitgehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte des unverteidigten Angeklagten vorsah.
  • OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 4 Ws 267/02

    Akteneinsicht: Einsichtsrecht des Verteidigers in Video-Aufzeichnungen einer

    Auszug aus KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
    Auf seinen Antrag müsste ihm auf seine Kosten eine Kopie des Datenträgers (vgl. OLG Stuttgart NJW 2003, 767; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 311; Laufhütte, a.a.O.) zur Verfügung gestellt werden, da er sich andernfalls nicht angemessen verteidigen könnte.
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Auszug aus KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
    Soweit in der älteren instanzgerichtlichen Rechtsprechung Angeklagten unter anderem mit der Begründung, dass Videoaufnahmen Bestandteil der Hauptverhandlung sein werden, vereinzelt Pflichtverteidiger bestellt worden sind (vgl. z.B. LG Kiel StraFo 2007, 28; LG Stuttgart StV 1992, 103 und LG Amberg StV 1986, 522), beruhten diese Entscheidungen auf der vormaligen Fassung des § 147 StPO, der keine vergleichbar weitgehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte des unverteidigten Angeklagten vorsah.
  • OLG Koblenz, 17.01.2000 - 2 Ss 4/00

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Einsicht in Videoaufnahmen

    Auszug aus KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
    Auf seinen Antrag müsste ihm auf seine Kosten eine Kopie des Datenträgers (vgl. OLG Stuttgart NJW 2003, 767; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 311; Laufhütte, a.a.O.) zur Verfügung gestellt werden, da er sich andernfalls nicht angemessen verteidigen könnte.
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Insoweit wäre es ausreichend, wenn einem unverteidigten Angeklagten - worauf dieser nach § 147 Abs. 7 StPO einen Anspruch hätte - auf seinen Wunsch und seine Kosten eine Abschrift des Gutachtens aus den Akten gefertigt (vgl. hierzu KG Berlin NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 7 nach juris; OLG Karlsruhe DAR 2005, 573 Rdn. 7 nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2013 - 2 Ws 253/13 Rdn. 24 nach juris) und gegebenenfalls übersetzt würde.
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).

    So hat das OLG Koblenz (StraFo 2006, 285 Rdn. 8 und 9) bereits bei sieben Monaten Freiheitsstrafe einen Fall der notwendigen Verteidigung bejaht (vier Monate und drohender Widerruf drei Monate), während andere Oberlandesgerichte acht Monate wegen deutlicher Unterschreitung der Jahresgrenze (KG NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris), neun (OLG Oldenburg NdsRpfl 2005, 255 Rdn. 4 nach juris) oder zehn Monate Freiheitsstrafe (OLG Dresden NStZ-RR 2005, 318 Rdn. 10 nach juris) nicht ausreichen ließen, um einen Fall der notwendigen Verteidigung anzunehmen.

  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (vgl. OLG Naumburg StV 2013, 433; KG StV 1982, 412; Senat NStZ-RR 2013, 116; Laufhütte in KK-StPO, 7. Auflage, § 140 Rn. 21; Lüderssen/Jahn in LR-StPO 26. Aufl., § 140 Rn. 57; Meyer-Goßner/ Schmitt aaO, § 140 Rn. 23, jeweils mwN).
  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts gibt in der Regel erst eine Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe Anlass für die Bestellung eines Verteidigers (vgl. KG NStZ-RR 2013, 116; Senat, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 Ws 25/14 -).
  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 290/18

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (vgl. KG StV NStZ-RR 2013, 116 ; 1982, 412 ; OLG Naumburg StV 2013, 433 ; Laufhütte in KK- StPO , 7. Auflage, § 140 Rn. 21; Lüderssen/Jahn in LR- StPO 26. Aufl., § 140 Rn. 57; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl. § 140 Rdn. 23; alle mwN).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 53 Ss 37/20

    Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers bei drohendem Bewährungswiderruf

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (OLG Brandenburg NJW 2005, 521, BayObLG NJW 1995, 2738; KG StraFo 2013, 425; NStZ-RR 2013, 116).
  • LG Stralsund, 02.02.2021 - 26 Qs 4/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Strafhöhe, Gesamtstrafe

    Allerdings ist der Beschwerdebegründung zuzustimmen, dass die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, in der Regel bei einer Straferwartung von einem (nicht über einem) Jahr und mehr angenommen wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2012, Az.: 4 Ws 102/12, juris; …
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