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   OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 4 Ws 115/05, 4 Ws 115/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4841
OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 4 Ws 115/05, 4 Ws 115/2005 (https://dejure.org/2005,4841)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.2005 - 4 Ws 115/05, 4 Ws 115/2005 (https://dejure.org/2005,4841)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 4 Ws 115/05, 4 Ws 115/2005 (https://dejure.org/2005,4841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Beschwerde in einem angefochtenen Beschluss; Beschwerde eines Sachverständigen wegen der Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung einer Beschwerde; Abhängigkeit der Qualifizierung von ...

  • Judicialis

    JVEG § 4 Abs. 3; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 6; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 4 Abs. 3; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 5, 6
    Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen für Tätigkeit im Zusammenhang mit Erstellung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 27.04.2005 - Ws 255/05

    Stundensatz für die Erstellung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 4 Ws 115/05
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass er in der Frage der Vergütung eines Sachverständigen, der mit der Erstellung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens beauftragt wird, der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 27. April 2005 - Ws 255/05), wonach ein Stundensatz von 75.- EUR nach der Honorargruppe 6 angemessen erscheint, aus den dort genannten Gründen zuneigt.
  • OLG Celle, 26.10.2007 - 2 W 102/07

    Zulässigkeit des Beschwerderechts eines Sachverständigen/Berechtigten für den

    Insofern bezieht sich der Beschwerdeausschluss in § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG lediglich auf das Vorabentscheidungsverfahren in § 9 Abs. 1 Satz 5 JVEG, nicht aber auf das in § 4 Abs. 3 JVEG geregelte Beschwerdeverfahren gegen die gerichtliche Festsetzung nach § 4 Abs. 1 JVEG (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005, 4 Ws 115/05, zitiert nach JURIS Rdnr. 10).
  • KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung: Rückzahlungspflicht wegen

    Das Recht zur Beschwerde gegen die spätere Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 JVEG bleibt davon unberührt (Anschluss OLG Stuttgart, 22. Juni 2005, 4 Ws 115/05, NStZ 2006, 241 und OLG Celle, 26. Oktober 2007, 2 W 102/07, BauR 2008, 562).(Rn.3).

    Das Recht zur Beschwerde gegen die spätere Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 JVEG bleibt davon unberührt (vgl. OLG Celle BauR 2008, 562; OLG Stuttgart NStZ 2006, 241).

  • OLG Frankfurt, 21.09.2005 - 2 Ws 85/05

    Sachverständigenvergütung: Honorargruppenzuordnung für die Erstellung eines

    Im übrigen neigt der Senat der Auffassung des OLG Bamberg zu, wonach für anthropologische Vergleichsgutachten der vorliegenden Art eine Zuordnung zur Honorargruppe 6, die einen Stundensatz von 75,-- EUR vorsieht, angemessen erscheint (vgl. OLG Bamberg aaO; siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 Ws 115/05).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06

    Unzureichende Befassung des vorlegenden Gerichts mit der Gesetzesbegründung der

    Es hat sich weder mit der zu dieser Norm ergangenen und veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 Ws 115/05 -, juris) noch mit der Literatur (vgl. etwa Bach, in: Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, Kommentar, 23. Aufl. 2005, § 9 Rz. 9.6; Zimmermann, JVEG, Kommentar, 2005, § 9 Rn. 16 ff.) auseinander gesetzt, sondern zum Beleg seiner Auffassung einzig eine singuläre Kommentarstelle angeführt, die ihrerseits die Vorschrift lediglich allgemein als "wenig verständliche Rechtswegverkürzung" ansieht und bezweifelt, ob sie mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist.
  • OLG Brandenburg, 07.03.2023 - 10 W 3/23

    Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger; Erhöhter Stundensatz des

    Einer Vorabentscheidung fehlt ab diesem Zeitpunkt das Rechtsschutzbedürfnis, ein noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Vorabentscheidungsverfahren ist erledigt und wird nicht mehr weiterbetrieben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 Ws 115/05; OLG Düsseldorf Beschluss vom 4. Juli 2019 - 10 W 25/19, BeckRS 2019, 21796 Rn. 3, beck-online).
  • OLG Köln, 04.08.2014 - 2 Ws 419/14

    Vergütung antropologischer Vergleichsgutachten nach Honorargruppe 6 des JVEG

    Hiernach wurde bislang überwiegend eine Eingruppierung in die Honorargruppe 6 vorgenommen mit der Überlegung, dass diese Art der Tätigkeit mit dem das grafischen Gewerbes (LG Berlin, Beschl. v. 29.03.2011, 506 Qs 21/11, juris; zum neuen Recht ebenso AG Weißenfels, Beschl. v. 26.05.2014, 10 OWi 722 Js 202034/13, juris), keinesfalls aber mit der eines medizinischen oder psychologischen Sachverständigen (LG Berlin aaO., OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 359, 360; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 392; OLG Stuttgart, NStZ 2006, 241) vergleichbar sei.
  • LG Neuruppin, 09.10.2013 - 4 T 69/11

    Leistungszeiten eines Sachverständigen sind zeitgenau zu erfassen!

    Ist in diesem Beschluss die Zulassung der Beschwerde unterblieben, dann kann sie später nicht nachgeholt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 Ws 115/05, 4 Ws 115/2005 NStZ 2006, 241; OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2006 - 11 W 1704/06; Binz, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, § 4 JVEG, Rn. 11).
  • LG Detmold, 13.04.2015 - 4 Qs 32/15

    Anthropologisches Vergleichsgutachten - Entschädigung - Sachverständiger -

    Der Schwerpunkt des anthropologischen Vergleichsgutachtens liegt dagegen nicht in der Anwendung spezieller medizinische Kenntnisse, sondern auf dem rein äußerlichen Abgleich von Körpermerkmalen, ist also keinesfalls vergleichbar mit der Tätigkeit eines medizinischen oder psychologischen Sachverständigen [vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005, 2 Ws 115/05, NStZ 2006, 241; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2005, 2 Ws 85/05, NStZ-RR 2005, 392].
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 10 W 25/19
    Die gerichtliche Festsetzung des von dem Sachverständigen zu beanspruchenden Stundensatzes soll stets der Beschwerde unterworfen sein, solange der Sachverständige noch keine Abrechnung seiner Vergütung vorgenommen hat, weil sich in diesen Fällen noch kein Wert der Beschwer beziffern lässt (OLG Stuttgart, Beschluß vom 22.6. 2005 - 4 Ws 115/05).
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