Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.10.2008

Rechtsprechung
   KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08, 2 AR 179/08   

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https://dejure.org/2009,31107
KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08, 2 AR 179/08 (https://dejure.org/2009,31107)
KG, Entscheidung vom 20.01.2009 - 4 Ws 118/08, 2 AR 179/08 (https://dejure.org/2009,31107)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08, 2 AR 179/08 (https://dejure.org/2009,31107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StREG) bei Nachteilen aufgrund eines bestehenden und nicht vollstreckten Haftbefehls zugunsten eines in der Schweiz wohnhaften ehemaligen Angeklagten; ...

  • Judicialis

    StrEG § 2 Abs. 1; ; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 2 Abs. 1; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 3
    Entschädigung für [nicht vollstreckte] Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz (wie etwa in dem Fall BGHSt 30, 152; zum Ausnahmecharakter jener Entscheidung ausdrücklich BGHSt 32, 221, 225) ist vorliegend nicht veranlasst.

  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz (wie etwa in dem Fall BGHSt 30, 152; zum Ausnahmecharakter jener Entscheidung ausdrücklich BGHSt 32, 221, 225) ist vorliegend nicht veranlasst.
  • OLG Hamburg, 11.12.1981 - 1 Ws 424/81
    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Sonstige, nicht aus dem Vollzug, sondern infolge der bloßen Anordnung einer Maßnahme entstandenen Schäden sind demnach nicht entschädigungsfähig (vgl. BGH MDR 1979, 562 [betreffend eine Beschlagnahme]; OLG Hamburg MDR 1982, 519; D. Meyer, § 2 StrEG Rdn. 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 19 W 16/01
    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    In Rechtsprechung und Literatur ist demgemäß anerkannt, dass die Aufzählung der entschädigungsfähigen Tatbestände in § 2 Abs. 1, Abs. 2 StrEG abschließend ist (vgl. OLG Jena aaO.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 19 W 16/01 - [juris]; Schätzler/Kunz aaO.; Meyer-Goßner, § 2 StrEG Rdn. 1; D. Meyer, StrEG 7. Aufl., § 2 Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Jena, 27.06.2000 - 3 U 849/99

    Entschädigung wegen nicht ausgeübter Tierhaltung aufgrund eines gerichtlich

    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Der Gesetzgeber hat statt einer umfassenden eine differenzierte Regelung von Entschädigungsmöglichkeiten für Strafverfolgungsmaßnahmen getroffen (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2001, 160).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88
    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    a) Im Gegensatz zu der in § 1 StrEG geregelten Entschädigung für Urteilsfolgen stellt das Gesetz in § 2 StrEG "unmissverständlich klar" (vgl. Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 2 Rdn. 6), dass eine Entschädigung für vorläufige Strafverfolgungsmaßnahmen von deren Vollzug abhängt (vgl. Schätzler/Kunz, § 2 StrEG Rdn. 15; OLG Bamberg NStZ 1989, 185 [die bei Schätzler/Kunz zitierte Fundstelle trifft nicht zu]; LG München I AnwBl 1981, 292; LG Flensburg DAR 1999, 279).
  • LG Flensburg, 23.02.1999 - 2 O 451/98
    Auszug aus KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
    a) Im Gegensatz zu der in § 1 StrEG geregelten Entschädigung für Urteilsfolgen stellt das Gesetz in § 2 StrEG "unmissverständlich klar" (vgl. Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 2 Rdn. 6), dass eine Entschädigung für vorläufige Strafverfolgungsmaßnahmen von deren Vollzug abhängt (vgl. Schätzler/Kunz, § 2 StrEG Rdn. 15; OLG Bamberg NStZ 1989, 185 [die bei Schätzler/Kunz zitierte Fundstelle trifft nicht zu]; LG München I AnwBl 1981, 292; LG Flensburg DAR 1999, 279).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 164/77

    Beschlagnahme des Film einer Filmproduktion; Verdacht der Verbreitung

  • KG, 25.02.2005 - 5 Ws 67/05

    Strafprozessrecht: Entschädigung für Strafvollstreckungsmaßnahme

  • KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12

    Keine Entschädigung bei Zuführung zur ED-Behandlung

    Für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des StrEG ist wegen deren klaren Regelungsgehaltes kein Raum; die Aufzählung der entschädigungsfähigen Tatbestände in § 2 Abs. 1, Abs. 2 StrEG ist abschließend (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - m.w.Nachw.).
  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Die Rechtsordnung enthält spezielle Regelungen über die entsprechende Anwendbarkeit des StrEG (vgl. etwa § 76 Abs. 2 BDG, § 134 Abs. 2 WDO; §§ 110, 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 18 StrEG); daraus ist im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, dass es über die genannten Fälle hinaus nicht analog zur Anwendung gelangt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - mit zahlr.
  • LG Koblenz, 16.12.2020 - 2 Qs 73/20

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, StrEG, Strafrechtsentschädigung, Vollzug

    Sonstige, nicht aus dem Vollzug, sondern infolge der bloßen Anordnung einer Maßnahme entstandenen Schäden sind demnach schon dem Grunde nach nicht entschädigungsfähig (KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - juris).

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf weitere, vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da die Rechtsordnung spezielle Regelungen zur entsprechenden Anwendung des StrEG enthält und im Wege des Umkehrschlusses eine analoge Anwendung ausscheidet (KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - juris).

  • KG, 30.01.2009 - AuslA 522/03

    Auslieferungsrecht: Auslieferung bei Gefahr politischer Verfolgung

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.10.2008 - 4 Ws 118/08   

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https://dejure.org/2008,33628
OLG München, 15.10.2008 - 4 Ws 118/08 (https://dejure.org/2008,33628)
OLG München, Entscheidung vom 15.10.2008 - 4 Ws 118/08 (https://dejure.org/2008,33628)
OLG München, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 4 Ws 118/08 (https://dejure.org/2008,33628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Abbuchung einer Stromkostenbeteiligung vom Hausgeldkonto ohne ausdrückliche Einwilligung des Gefangenen

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung eines Gefangenen an den durch die Verwendung von in seinem Besitz befindlichen Geräten verursachten Stromkosten als Ermessensentscheidung; Benutzung eines Fernsehgeräts in dem Bewusstsein der Inanspruchnahme einer entgeltlich von der JVA angebotenen Leistung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51

    Gewährung von Straffreiheit für Beamte

    Auszug aus OLG München, 15.10.2008 - 4 Ws 118/08
    Im Übrigen gilt, was der Senat bereits in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung 4 Ws 98/08 vom 31.7.2008 ausgeführt hat: da der Beschwerdeführer sich nicht gegen die Erhebung der Stromkostenpauschale, sondern nur gegen deren Abbuchung vom Hausgeld wendet und demgemäß hinnimmt, die Stromkostenpauschale zu schulden, stellt sich das Begehren des Beschwerdeführers im Ergebnis als rechtsmissbräuchlich dar ("dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est"; vgl. Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. § 242 Rn. 52 mit Hinweis auf BGHZ 10, 75; 79, 204; 94, 246; 110, 33).
  • BGH, 17.01.1989 - 5 AR Vollz 26/88

    Aufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch wegen fahrlässiger Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG München, 15.10.2008 - 4 Ws 118/08
    Eine analoge Anwendung dieser Vorschriften scheidet aus (BGHSt 36, 80; Calliess/Müller-Dietz StVollzG 11. Aufl. § 47 StVollzG Rn. 1 m.w.N.; Matzke/Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle StVollzG 4. Aufl. § 47 Rn. 10; Arloth StVollzG 2. Aufl. § 47 Rn. 3; Däubler/Spaniol in: Feest StVollzG 5. Aufl. § 47 Rnrn. 8 und 9).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Dementsprechend ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Entgelte, die die Anstalt für Leistungen an den Gefangenen erhebt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen (vgl. für die Beteiligung an Stromkosten OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 4 Ws 118/08 (R), juris; für den Anschluss an die anstaltseigene Satellitenempfangsanlage ThürOLG, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 1 Ws 111/05 -, NStZ 2006, S. 697 , betr.
  • OLG Hamburg, 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11

    Strafvollzug in Hamburg: Beteiligung der Strafgefangenen an Stromkosten

    Das Einverständnis bezieht sich - worauf die Strafvollstreckungskammer bereits zutreffend hinwiesen hat - allein auf die vorgenommene Art der Abbuchung und war insofern mangels gesetzlicher Grundlage auch erforderlich (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.10.08, 4 Ws 118/08 (R), zit. nach juris).
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