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   KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08   

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KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08 (https://dejure.org/2008,20268)
KG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08 (https://dejure.org/2008,20268)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08, 1 AR 1744/08 (https://dejure.org/2008,20268)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 27.09.1993 - 4 Ws 249/93

    Bestellung; Verteidiger; Angeklagter; Vorschlag; Bezeichnung; Anhörung

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).

    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).

  • KG, 31.05.1999 - 4 Ws 140/99
    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).

    Eine Auslagenentscheidung war nicht zu treffen, da es sich bei der Beschwerdeentscheidung über die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung, ebenso wie bei der Beschwerdeentscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Senat, Beschluss vom 31. Mai 1999, 4 Ws 140/99 [juris] m.w.N.), um ein Zwischenverfahren handelt.

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Denn der Angeklagte wird durch die angefochtene Entscheidung der Kammer dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (OLG Oldenburg StraFo 2006, 378; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rdnr. 7; Lüderssen/Jahn in LR, StPO 26. A., § 143 Rdnr. 15; Barton StV 1997, 576; a.A. OLG Düsseldorf StV 1997, 576; Laufhütte in KK, a.a.O., § 143 Rdnr. 6).
  • OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Ist die Bestellung des Verteidigers erfolgt, ohne dass dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen, ist nach allgemeiner Ansicht für den Fall der Beiordnung nach § 140 StPO die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Naumburg StV 2005, 120; OLG Stuttgart StV 2007, 288; OLG Frankfurt StV 1987, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 19; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 142 Rdnr. 16a).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Die Bestellung und Entpflichtung eines Verteidigers gehört hierzu nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 m.w.N.; Engelhardt in KK, StPO 6. A., § 305 Rdnr. 8 m.w.N.; Laufhütte in KK, a.a.O., § 141 Rdnr. 13; allg. Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 305 Rdnr. 4 f.).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89

    Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).
  • KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08

    Anfechtbarkeit der Aufrechterhaltung einer Verteidigerstellung gegen den Willen

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Geschäftsnummer: 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 08.08.1996 - 3 Ws 633/96

    Anfechtung der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Angeklagten;

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Allerdings ist anerkannt, dass - trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 143 StPO - ausnahmsweise eine Zurücknahme der Bestellung nicht zu erfolgen hat, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, beispielsweise, wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegt, so dass nur durch ein Fortbestehen der Pflichtverteidigung eine ordnungsgemäße Verteidigung sichergestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 27. August 2001 - 4 Ws 130/01 - Senat StV 1987, 428; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1997, 575; Meyer-Goßner, a.a.O.; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 141 Rdnr. 38 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 17.03.1987 - 3 Ws 254/87
  • OLG Oldenburg, 04.07.2006 - 1 Ws 343/06

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Entpflichtung des Pflichtverteidigers:

  • OLG Stuttgart, 11.01.2007 - 2 Ws 12/07

    Beschwerde des Angeklagten gegen eine Pflichtverteidigerbestellung ohne seine

  • KG, 27.08.2001 - 4 Ws 130/01
  • OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines

    § 305 5.1 StPO bezieht sich nur auf solche Entscheidungen, die in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, ausschließlich ihrer Vorbereitung dienen und bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Überprüfung des Gerichts unterliegen, wozu die Bestellung und Entpflichtung eines Verteidigers nicht gehören, weil eine nachträgliche Berichtigung einer möglicherweise fehlerhaften Entscheidung hinsichtlich der Beiordnung bei Urteilsfällung nichts mehr bewirken und eine Überprüfung erst in der Revisionsinstanz die Verteidigungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise beschränken würde (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 03.12.2008, 4 Ws 119/08, [...]).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG StV 2010, 63; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - mit weit.
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).

    Da gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO der vom Beschuldigten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, begründet die Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO entgegen ihrem Wortlaut ("soll") eine Anhörungspflicht, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. Senat Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - , m.w.Nachw.).

  • LG Mainz, 05.11.2020 - 3 Qs 62/20

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Umbeiordnung

    Da gemäß § 142 Abs. 5 Satz 3 StPO der vom Beschuldigten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn dem nicht ein wichtiger Grund entgegensteht, begründet Satz 1 der Regelung eine Anhörungspflicht, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. KG, Beschl. vom 03.12.2008 - 4 Ws 119/08 - m.w.N.).
  • KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines zweiten

    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).
  • KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17

    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das

    Denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. dazu KG, Beschlüsse vom 29. November 2017 - 2 Ws 185/17 - und vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 143 Rdn. 7).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2014 - 1 Ws 18/14

    Zur Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Entscheidung über die

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen (Bbg. OLG, B. v. 28. Oktober 2013, 1 Ws 180/13; OLG Celle, B. v. 19. August 2010, 1 Ws 419/10, zitiert nach juris; KG Berlin, StV 10, 63; LG Koblenz, B. v. 07. Mai 2012, 2 Qs 32/12, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO 56. A. 2013 § 143 Rn 2, § 141 R 1 a).
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Rechtsprechung
   KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37026
KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08 (https://dejure.org/2008,37026)
KG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08 (https://dejure.org/2008,37026)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08 (https://dejure.org/2008,37026)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Aufrechterhaltung einer Verteidigerstellung gegen den Willen eines Angeklagten mithilfe einer Beschwerde; Entfall eines grundsätzlichen Erfordernisses einer Anhörung eines Angeklagten bei Bestellung eines Pflichtverteidigers im Falle unvorhersehbarer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Geschäftsnummer: 1 AR 1744/08 - 4 Ws 119/08.
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13

    Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im

    Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, z.B. wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegen werde (KG, StV 2010, 63 ; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 2 m.w.N.).
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