Rechtsprechung
KG, 07.03.2005 - 4 Ws 145/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07
Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das …
War ein nach dem 1. Juli 2004 zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt zuvor als Wahlverteidiger tätig, so bestimmt sich sein Vergütungsanspruch als Wahlverteidiger - anders als seine Pflichtverteidigervergütung - nach der BRAGO (so auch KG, Beschluss vom 18. April 2005, 4 Ws 159/04, juris; zu den Pflichtverteidigergebühren nach neuem Recht OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2005, 1 Ws 431/05; OLG Schleswig, 30. November 2004, 1 Ws 423/04, NJW 2005, 234; OLG Hamm, 10. Januar 2005, 2 (s) Sbd VIII 267/04; OLG Düsseldorf, 19. Juli 2005, III-2 Ws 231/05; OLG Jena, 17. März 2005, 1 Ws 73/05 und KG, 7. März 2005, 4 Ws 145/04, StV 06, 34-36). - KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen
aa) Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 -(1) 2 StE 10/03-2 (4/03)-, 4. Februar 2005 -3 Ws 30/05-, 11. Februar 2005 -5 Ws 656/04- und 7. März 2005 -4 Ws 145/04-). - KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
Gebühren des Nebenklägervertreters: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung …
a) Für den Fall, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt nach diesem Stichtag zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - [RVGreport 2005, 100], 4. Februar 2005 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 5 Ws 656/04 - und 7. März 2005 4 Ws 145/04 -). - KG, 18.04.2005 - 4 Ws 159/04
Rechtsanwaltskostenerstattung nach Freispruch: Vergütungsberechnung für einen …
Auf die Rechtsprechung des Kammergerichts, wonach ein ab dem 1. Juli 2004 bestellter Verteidiger auch dann nach dem RVG zu entschädigen ist, wenn er vor diesem Stichtag in derselben Sache bereits als Wahlverteidiger tätig war (vgl. Senat, Beschluß vom 7. März 2005 - 4 Ws 145/04 -), kann sich der Beschwerdeführer hier nicht berufen. - KG, 08.03.2005 - 4 Ws 158/04
Pflichtverteidigergebühren: Berechnung in Übergangsfällen
Der Senat legt diese Übergangsvorschrift in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 1. Strafsenates des Kammergerichts vom 17. Januar 2005 - (1) StE 10/03-2 (4/03) - aus den dort genannten Gründen dahin aus (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2005 - 4 Ws 145/04 -), dass es für die Frage des auf die Vergütung eines Pflichtverteidigers anzuwendenden Gebührenrechts allein auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung ankommt, und zwar auch dann, wenn der Rechtsanwalt bereits vor dem 1. Juli 2004 in der selben Sache als Wahlverteidiger tätig war (ebenso KG, Beschlüsse vom 4. Februar 2005 - 3 Ws 30/05 - und 11. Februar 2005 - 5 Ws 656/04 -).