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   OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - III-4 Ws 163/10   

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https://dejure.org/2010,5867
OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - III-4 Ws 163/10 (https://dejure.org/2010,5867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2010 - III-4 Ws 163/10 (https://dejure.org/2010,5867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2010 - III-4 Ws 163/10 (https://dejure.org/2010,5867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Vertrauensanwalt unter Einhaltung einer ordnungsgemäßen Fristsetzung im Hinblick auf das Anhörungsrecht und Bestimmungsrecht eines Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erstes Obergericht zu den neuen §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 142 Abs. 1 StPO. Wenn Vorschrift nicht beachtet, ist Pflichtverteidiger auszuwechseln

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Nichtbeachtung des Bestimmungsrechts führt zur Auswechslung des Pflichtverteidigers

Papierfundstellen

  • StV 2010, 350
  • AnwBl 2010, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10
    Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09

    Notwendige Verteidigung: Anhörung des Angeklagten zur Beiordnung eines zweiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10
    Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10
    Dies gilt aber nicht, wenn das Gericht bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht sowie das sich aus § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO grundsätzliche Bestimmungsrecht des Beschuldigten nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 01, 3695) außer Acht gelassen hat.
  • OLG Schleswig, 21.11.2000 - 2 Ws 481/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10
    Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines

    Dies gilt aber nicht, wenn das Gericht - wie hier - bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht sowie das sich aus § 142 Abs. S. 2 StPO grundsätzliche Bestimmungsrecht des Angeschuldigten, das Ausfluss des Rechts auf ein faires Verfahren ist, nicht beachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.04.2010, 4 Ws 163/10).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Denn dass der Verteidiger in diesem Fall gemäß § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO "unverzüglich" nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen ist, ändert nichts daran, dass dem Beschuldigten auch hier zur Ausübung seines Anhörungs- und Mitbestimmungsrechts zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, einen Verteidiger zu bezeichnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2010 - III - 4 Ws 163/10 - juris.de).
  • LG Bamberg, 06.06.2018 - 22 Qs 30/18

    Zum Anhörungsrecht des Beschuldigten bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Ist ohne hinreichende Anhörung des Beschuldigten ein von diesem nicht benannter Pflichtverteidiger beigeordnet worden, so ist dieser auf Antrag des Beschuldigten zu entpflichten und ein vom Beschuldigten benannter Pflichtverteidiger beizuordnen (Fortsetzung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 Ws 163/10 -, juris = StV 2010, 350 f.).

    Ist ohne hinreichende Anhörung des Beschuldigten ein von diesem nicht benannter Pflichtverteidiger beigeordnet worden, so ist dieser auf Antrag des Beschuldigten zu entpflichten und ein vom Beschuldigten benannter Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. dazu im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 Ws 163/10 -, juris = StV 2010, 350 f.).

  • OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines

    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum

    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).
  • OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11

    Pflichtverteidigung: Nachträgliche Beiordnung eines vom Angeklagten gewählten

    Dieses Anhörungs- und grundsätzliche Bestimmungsrecht des Angeklagten hat das Amtsgericht nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt außer Acht gelassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.4.2010, Az.: III-4 Ws 163/10, bei juris, m.w.N.).
  • LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14

    Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch

    Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).
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