Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.07.2010 - III-4 Ws 180/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3005
OLG Hamm, 22.07.2010 - III-4 Ws 180/10 (https://dejure.org/2010,3005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2010 - III-4 Ws 180/10 (https://dejure.org/2010,3005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - III-4 Ws 180/10 (https://dejure.org/2010,3005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Aufhebung, Divergenzvorlage

  • openjur.de

    §§ 2 Abs. 6, 67d Abs. 1 StGB; Artt. 5, 7 EMRK

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 2 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Rückwirkung des Wegfall der 10-Jahres-Frist bei der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Neues zur Sicherungsverwahrung: 3 Oberlandesgerichte mit neuen Stellungnahmen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorlagepflicht an den BGH bei Sicherungsverwahrung

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sicherungsverwahrung: Völkerrechtliche Geisterfahrer? (Thomas Ullenbruch)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).

    Eine derartige andere Bestimmung stellt hier Art. 7 Abs. 1 S. 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof dar (so BGH 4 StR 577/09 Rn. 15 bei juris).

    Jedoch wird die Rechtsauffassung des Senats gestützt von der Entscheidung des 4. Senats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Der Untergebrachte hat im Hinblick auf die seit dem 10. Mai 2010 endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (Az.: 19359/04) beantragt, die Unterbringung für erledigt zu erklären.

    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (Az.: 19359/04) nach der der im Jahre 1998 angeordnete rückwirkende Wegfall der 10-Jahres-Frist für die erste Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig ist.

  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 171/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Vor allem kann die Generalstaatsanwaltschaft sich nicht auf die Entscheidung des 2. Strafsenats vom 12. Mai 2010 (2 StR 171/10) stützen.
  • LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10

    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Der hier vorgenommenen Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB steht auch nicht die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133 ff.) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer der erstmaligen Sicherungsverwahrung entgegen.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Deutsche Gerichte haben daher die Konvention wie anderes Bundesrecht im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegungen zu beachten und anzuwenden (vgl. BGH a.a.O. Rn. 16, BVerfGE 111, 307, 316; Gollwitzer a.a.O. Einführung Rdnr. 39, 43 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2010 (4 Ws 157/10 OLG Hamm) zur Frage, welches Recht Anwendung findet, folgende Ausführungen gemacht:.
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10
    Die gegen eine solche Gesetzesauslegung geäußerten Bedenken der Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 25.05.2010, 2 Ws 169 u. 170/2010) und Stuttgart (Beschluss vom 1. Juni 2010, 1 Ws 57/10) vermögen nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Aus den entsprechenden Gründen scheidet auch eine Auslegung von § 2 Abs. 6 StGB aus, nach der Art. 5 und Art. 7 EMRK eine "andere gesetzliche Bestimmung" im Sinne dieser Vorschrift darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, NStZ 2010, S. 567; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10 -, juris; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 Ws 485/10 -, NStZ 2010, S. 573; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 Ws 157/10 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 1 OJs 3/10 u.a. -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 Ws 458/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2010- 4 Ws 180/10 -, juris; a.A. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240).
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    III-4 Ws 180/10 vom 22. Juli 2010,.

    Auf diese Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in seinen nachfolgenden Beschlüssen III-4 Ws 180/10 vom 22. Juli 2010 und III-4 Ws 193/10 vom 29. Juli 2010 Bezug genommen und sie weiter aufrechterhalten.

    Es hat deshalb die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG ebenso verneint, wie das Oberlandesgericht Hamm in seinen Beschlüssen III-4 Ws 180/10 vom 22. Juli 2010 und III-4 Ws 193/10 vom 29. Juli 2010.

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

    (vgl. die Beschlüsse des OLG Karlsruhe vom 15. Juli 2010 [2 Ws 44/10 und 2 Ws 458/09] und 4. August 2010 [2 Ws 227/10], des OLG Frankfurt vom 24. Juni 2010 [3 Ws 485/10] und 1. Juli 2010 [3 Ws 539/10], des OLG Hamm vom 6. Juli 2010 [4 Ws 157/10], vom 22. Juli 2010 [4 Ws 180/10] und vom 29. Juli 2010 [4 Ws 193/10] sowie des OLG Schleswig vom 15. Juli 2010 [1 Ws 268/10]; ebenso der 4. Strafsenat des BGH in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 [4 StR 577/09] betreffend einen Fall nachträglicher Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

    Dies gilt umso mehr, als der Bundesgerichtshofs die Rechtsfrage aufgrund einer Entscheidung des EGMR entschieden hat, die exakt die dem Senat vorliegende Sachverhaltskonstellation betraf (so auch OLG Hamm, 4 Ws 180/10, Beschluss vom 22.7.2010, S. 6f.).
  • OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in Altfällen

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat nach erneuter Überprüfung, wie bereits im Beschluss vom 22.7.2010 (4 Ws 180/10) fest.
  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 209/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

    Sie hat sich insoweit der Rechtsansicht des Senats angeschlossen, wonach mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 StGB a. F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31. Januar 1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08. Juli 2010, 4 Ws 157/10 und 22. Juli 2010, 4 Ws 180/10).
  • OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

    Die Vollstreckungskammer hat sich insoweit der Rechtsansicht des Senats angeschlossen, wonach mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 StGB a. F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31. Januar 1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06. Juli 2010, 4 Ws 157/10 und 22. Juli 2010, 4 Ws 180/10).
  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 221/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

    die vor dem 31. Januar 1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06. Juli 2010, 4 Ws 157/10 und 22. Juli 2010, 4 Ws 180/10).
  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 4 Ws 215/10

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach Entfallen der aus der Anlasstat

    Sie hat sich insoweit der Rechtsansicht des Senats angeschlossen, wonach mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 StGB a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31. Januar 1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Juli 2010, 4 Ws 157/10 und 22. Juli 2010, 4 Ws 180/10).
  • LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11

    Unterbringung eines ehemaligen Straftäters nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Seit dem 27.01.2006 erfolgte die Behandlung des Betroffenen in der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund, Wilfried-Rasch-Klinik, ehe das Landgericht Arnsberg mit Beschluss vom 05.08.2010 -Az.: III StVK 658/10-unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 -Az.: 19359/04- und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.05.2010 -Az.: 4 Ws 157/10- und 22.06.2010 -Az.: 4 Ws 180/10- die durch das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21.10.1991 angeordnete Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung für erledigt erklärte, da diese mehr als zehn Jahre vollstreckt worden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht