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   OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22   

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OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22 (https://dejure.org/2022,17857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.07.2022 - 4 Ws 194/22 (https://dejure.org/2022,17857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - 4 Ws 194/22 (https://dejure.org/2022,17857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 143 Abs 4 StPO, § 143a Abs 2 S 1 Nr 3 StPO, § 304 Abs 2 StPO
    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm beantragten Entpflichtung)

  • strafrechtsiegen.de

    Entpflichtung Pflichtverteidiger: Störung Vertrauensverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ; StPO § 143a Abs. 4
    1. Dem Pflichtverteidiger steht gegen die Ablehnung einer von ihm beantragten Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. 2. An seine Pflicht zur Substantiierung seines Sachvortrags zur Darlegung einer endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses können nach den ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ; StPO § 143a Abs. 4
    Eigenes Beschwerderecht des abgelehnten Pflichtverteidigers Substantiierungspflicht bei Aufhebung der Pflichtverteidigung wegen irreparabler Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Störung des Vertrauensverhältnisses - Wie umfangreich muss vorgetragen werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 181
  • StV 2023, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen eine Entpflichtung grundsätzlich nicht (BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - StB 6/20 -, juris und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).

    Beruft sich der Angeklagte auf eine Erschütterung des Vertrauensverhältnisses durch Differenzen mit seinem Verteidiger, hat er darzulegen, dass und warum der Pflichtverteidiger hierdurch zu einer sachgerechten Verteidigung außer Stande gewesen sein soll (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris).

  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass dem Verteidiger gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. August 2020 - 5 Ws 129 - 130/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 143a Rdnr. 36; BeckOK-Graf/Krawczyk, StPO, 43. Edition, Stand. 01.04.2022).

    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen eine Entpflichtung grundsätzlich nicht (BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - StB 6/20 -, juris und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu bejahen ist, auf die in dieser Rechtsprechung dargelegten Grundsätze zurückgegriffen werden (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2021 - 4 Ws 157/21 - vgl. auch BT-Drucks. 19/13829, S. 48).

    Hiernach beurteilt sich die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zum Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert ist, vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 -, juris; st. Rspr. des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts, vgl. nur Beschluss vom 1. Juni 2015 - 1 Ws 89/15 - Senatsbeschluss a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 143a Rdnr. 20).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bestellung zum Pflichtverteidiger einen den Rechtsanwalt grundsätzlich beschwerenden Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BVerfGE 39, 238, 241 f; BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 -, juris; BGH a.a.O.; KG Berlin a.a.O.).

    Die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers kann geboten sein, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (BVerfGE 39, 238, 244; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2021 - 4 Ws 157/21

    Die Einräumung einer Frist von einer Woche zur Benennung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu bejahen ist, auf die in dieser Rechtsprechung dargelegten Grundsätze zurückgegriffen werden (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2021 - 4 Ws 157/21 - vgl. auch BT-Drucks. 19/13829, S. 48).

    Die Gründe für die endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses sind substantiiert darzulegen (Beschluss des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgericht vom 01. Juni 2015 - 1 Ws 89/15 - Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2021 - 4 Ws 157/21 -).

  • KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18

    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Soweit zur früheren Rechtslage vor der Einführung des § 143a StPO durch Gesetz vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) die Auffassung vertreten wurde, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung kein eigenes Beschwerderecht zu (OLG Bamberg MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17 -, juris) berücksichtigt dies nicht die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention (BGH a.a.O.).
  • BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bestellung zum Pflichtverteidiger einen den Rechtsanwalt grundsätzlich beschwerenden Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BVerfGE 39, 238, 241 f; BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 -, juris; BGH a.a.O.; KG Berlin a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung dieser Vorschrift das Ziel verfolgt, zwei von der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Fälle des Rechts auf Verteidigerwechsel zu normieren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 Ws 200/21 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Soweit zur früheren Rechtslage vor der Einführung des § 143a StPO durch Gesetz vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) die Auffassung vertreten wurde, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung kein eigenes Beschwerderecht zu (OLG Bamberg MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17 -, juris) berücksichtigt dies nicht die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention (BGH a.a.O.).
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass dem Verteidiger gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. August 2020 - 5 Ws 129 - 130/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 143a Rdnr. 36; BeckOK-Graf/Krawczyk, StPO, 43. Edition, Stand. 01.04.2022).
  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender

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