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   OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17, 4 Ws 197/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1604
OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17, 4 Ws 197/17 (https://dejure.org/2018,1604)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.01.2018 - 4 Ws 196/17, 4 Ws 197/17 (https://dejure.org/2018,1604)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 4 Ws 196/17, 4 Ws 197/17 (https://dejure.org/2018,1604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Weitere Beschwerde, Drittbeteiligte, Nebenbeteiligte, Verfall, Einziehung, anwendbares Recht, Reform, Zahlungsdienstleister, Zurückweisung eines Vertreters einer Nebenbeteiligten, nachgewiesene Vollmacht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde; Drittbeteiligte; Nebenbeteiligte; Verfall; Einziehung; anwendbares Recht; Reform; Zahlungsdienstleister; Zurückweisung eines Vertreters einer Nebenbeteiligten; nachgewiesene Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? - Verdacht kann Arrest über 2.966.972 Euro rechtfertigen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zahlungsdienstleister für Kryptowährung OneCoin - Arrest über 3 Mio. EURO wegen möglichen Verstoßes gegen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz gerechtfertigt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kryptowährung: Verstoß gegen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - Verdacht kann Arrest rechtfertigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verdacht auf ZAG-Verstoß (hier: Kryptowährung "OneCoin") kann Arrest von 3 Mio EUR rechtfertigen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? - Verdacht kann Arrest über 2.966.972 Euro rechtfertigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handel mit Kryptowährung OneCoin - Arrest über ca. 3 Millionen Euro

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2018, 590
  • MMR 2018, 529
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass das neue Recht für die Beschwerdeführerin ungünstiger ist, da das Verböserungsverbot für Verfahrensrecht nicht gilt (vgl. nur: BGHSt 46, 310, 317 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1988 - 2 Ws 128/87
    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17
    Ein Vertreter einer Nebenbeteiligten darf nicht gleichzeitig Verteidiger der Beschuldigten sein, da Nebenbeteiligte und Beschuldigte durchaus gegenläufige Interessen haben können (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 289; Gössel in: Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdn. 3; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 434 Rdn. 5).
  • KG, 19.04.1999 - 3 Ws 167/99
    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17
    Da Rechtsanwalt T bereits am 19.08.2016 (Datum der schriftlichen Vollmacht) die Verteidigung der Beschuldigten übernommen hatte und erst später für die Drittbeteiligte die hier gegenständlichen Rechtsmittel eingelegt hat, war er insoweit bzgl. dieser Tätigkeit, als der später übernommenen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 19.04.1999 - 1 AR 292/99 - juris), zurückzuweisen.
  • OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18

    Einziehung; mittelbarer Gewinn; Gewinn aus Wettspiel; Sportwetten; Neukundenbonus

    Allein der Umstand, dass in den Beschwerden betreffend die Gesellschaften auf die Existenzgefährdung für diese, bei der Beschwerde betreffend den Beschuldigten auf die Existenzgefährdung für ihn hingewiesen wird, reicht angesichts der geschilderten Umstände nicht aus, um annehmen zu können, dass Rechtsanwalt M auch die Gesellschaften im Beschwerdeverfahren vertritt, zumal er in diesem Falle zurückzuweisen wäre (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 04.01.2018 - III - 4 Ws 196/17 u.a. - juris).
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