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   OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03   

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https://dejure.org/2003,9603
OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03 (https://dejure.org/2003,9603)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2003 - 4 Ws 216/03 (https://dejure.org/2003,9603)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 (https://dejure.org/2003,9603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besuchsrecht eines Gefangenen; Versagung der Teilnahme an einem Familienlangzeitbesuch; Teilnahmepflicht an Behandlungsmaßnahmen; Anspruch auf Zulassung zum Langzeit-und Intimbesuch

  • Judicialis

    StVollzG § 4 Abs. 1; ; StVollzG § 24 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 60
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ws 55/01

    Verschuldung; Gefangener; Fluchtgefahr; Mißbrauchsgefahr;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Der gegenteiligen Ansicht (OLG München NStZ 1994, 560; LG Hamburg ZfStrVo 2000, 252; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9.Aufl., § 24 Rdnr.4), wonach bei Vorliegen der in § 24 Abs. 2 StVollzG genannten Voraussetzungen grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf weitere Besuche über die monatliche Mindestdauer von einer Stunde hinaus bestehe, kann der Senat nicht beitreten.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Es wäre vorliegend jedenfalls zu begründen gewesen, warum das Landgericht diese Norm, die eine Soll-Vorschrift zu Gunsten von Besuchen enthält, im verfahrensgegenständlichen Fall für nicht anwendbar hielt, und dies vor dem Hintergrund, dass § 24 Abs. 2 StVollzG zur Zeit seiner Geltung nach der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte auf Langzeitbesuche angewendet wurde (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 1 Ws 12/14 -, juris, Rn. 10 ff.; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris, Rn. 5, 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 -, juris, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 3 Ws 68/94 -, NStZ 1994, 560, welches § 24 Abs. 2 StVollzG sogar einen Rechtsanspruch auf weitere Besuche entnahm; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris, Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem

    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: Recht

    Die gerichtliche Überprüfung der Ausgestaltung des Besuchsrechts in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen ist - wie allgemein beim Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung - darauf beschränkt, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, von dem eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht und dabei eine Abwägung der organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Belange der Anstalt mit den berechtigten Interessen des Untergebrachten vorgenommen wurde (Zum Maßstab der gerichtlichen Überprüfung der Ermessenausübung einer Justizvollzugsanstalt bei Versagung der Genehmigung unüberwachter Langzeitbesuche im Strafvollzug siehe OLG Frankfurt StraFo 2016, 527 m.w.N.; Inhaftierte haben keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von ungestörten und unbeobachteten Langzeitbesuchen, sondern nur auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung, LNNV/Laubenthal, a.a.O., Abschn. E Rn. 23 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 60; Arloth/Krä, a.a.O., § 24 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 4 Ws 298/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Stromkostenbeteiligung für Geräte im Besitz

    Die Ermessensausübung muss aber den grundrechtlich geschützten Interessen des Gefangenen gerecht werden (Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., P Rn. 83; vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03, juris Rn. 23).
  • KG, 27.03.2006 - 5 Ws 118/06

    Strafvollzug: Behandlung der Ablehnung einer Fortsetzung einer

    Sondern ihm steht nur ein Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie - durch die Sollbestimmung des § 24 Abs. 2 StVollzG eingeschränkte - Ermessensentscheidung zu (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253; HansOLG Hamburg ZfStrVO 2005, 55; OLG Stuttgart ZfStrVO 2004, 51 = NStZ-RR 2004, 60 = StraFO 2004, 107; OLG Hamm ZfStrVO 1999, 308 und NStZ 1994, 308 bei Bungert; OLG Koblenz NStZ 1998, 398 bei Matzke; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2004 - 5 Ws 510/04 Vollz - 21. Juni 2004 - 5 Ws 292 und 293/04 Vollz - und 30. März 2000 - 5 Ws 164/00 Vollz - Juris; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 24 Rdn. 13; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG, § 24 Rdn. 5; Calliess/Müller-Dietz, § 27 StVollzG Rdn. 8 mit weit.
  • LG Hagen, 08.10.2015 - 62 StVK 44/15

    Ermessensentscheidung betreffend die Einweisung in eine Anstalt des geschlossenen

    Bei anderen Vollzugsentscheidungen darf die fehlende Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels jedoch eine Rolle spielen, zumal die Mitwirkung an der Behandlung einen positiven Indikator für die Erreichung des Vollzugsziels darstellt und hierdurch nicht zur Mitwirkungspflicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2003, Az.: 4 Ws 216/03, abgedruckt in ZfStrVO 2004, 51; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 4, Rn. 2 m.w.N.).
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