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   OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22   

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https://dejure.org/2022,23909
OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22 (https://dejure.org/2022,23909)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2022 - 4 Ws 247/22 (https://dejure.org/2022,23909)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 4 Ws 247/22 (https://dejure.org/2022,23909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fortdauer, Unterbringung, Begründung, Fortdauerbeschluss

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 64 S 1 StGB, § 67 Abs 2 S 1 StGB, § 68a Abs 1 StGB, § 68b Abs 1 Nr 10 StGB, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Begründung bei negativer Strafaussetzungsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung der gerichtlichen Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erneut Fortdauer der Unterbringung - Negative Stellungnahme der Vollzugseinrichtung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20

    Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22
    Das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts hat jedoch maßgeblichen Einfluss auf die Prognoseentscheidung (KG, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 Ws 162/20, juris Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2020 - 4 Ws 127/20

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22
    Vielmehr kann eine gutachterliche Stellungnahme der behandelnden Klinik, ggf. in Verbindung mit dem Protokoll der richterlichen Anhörung des Verurteilten, eine zuverlässige und zureichende Entscheidungsgrundlage bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 4 Ws 127/20, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 382/17

    Widerruf einer Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22
    Dabei ist immer eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Juni 2019 - 2 BvR 382/17, juris Rn. 26 mwN).
  • OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20

    Anforderungen an eine gutachterliche Stellungnahme für die Überprüfung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22
    Kommt die Vollzugseinrichtung, wie vorliegend, zu dem Ergebnis, dass die Legalprognose negativ ist, muss ihre Stellungnahme Ausführungen dazu enthalten, welcher Art die rechtswidrigen Taten sind, die von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz), wie hoch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist und inwieweit im Falle einer Aussetzung der Maßregel zur Bewährung im Rahmen der Führungsaufsicht Anordnungen nach § 68a, § 68b StGB als weniger belastende Maßnahmen ausreichen können, um den Zweck der Maßregel zu erreichen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 2 Ws 131/20, juris Rn. 17 für eine gutachterliche Stellungnahme nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 1795/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22
    Werden diese Anforderungen nicht erfüllt und stützt das Gericht seine die Bewährungsaussetzung ablehnende Entscheidung dennoch auf die gutachterliche Stellungnahme, verstößt es gegen seine Verpflichtung, die Annahme, dass von dem Beschwerdeführer weiterhin eine Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten ausgehe, hinreichend zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 1795/12, juris Rn. 40).
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