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KG, 23.03.2009 - 4 Ws 25/09, 1 AR 90/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nach Beendigung eines Verfahrens in erster Instanz
- Judicialis
StPO § 143
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 143
Rücknahme der Bestellung des zweiten Pflichtverteidigers nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.01.2009 - 1 AR 90/08
- LG Berlin, 20.01.2009 - 528 KLs 151/08
- KG, 23.03.2009 - 4 Ws 25/09, 1 AR 90/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08
Pflichtverteidiger: Entpflichtung aus wichtigem Grund gegen den Willen des …
Auszug aus KG, 23.03.2009 - 4 Ws 25/09
Sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung und diente nicht ausschließlich deren Vorbereitung; sie unterlag nicht beim Urteilsspruch nochmals der Überprüfung durch das Gericht und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschluss vom 28. November 2008 - 3 Ws 379/08 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 305 Rdn. 1 m.w.N.). - KG, 13.06.2001 - 3 Ws 312/01
Auszug aus KG, 23.03.2009 - 4 Ws 25/09
Das Rechtsmittel ist auch nicht prozessual überholt, da die Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. KG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 3 Ws 312/01 -).
- KG, 10.07.2015 - 1 Ws 44/15
Zurücknahme der Bestellung eines 2. Pflichtverteidigers nach Abschluss des …
Nach dem Abschluss des Tatsachenrechtszugs ist es nicht mehr notwendig, mit der Aufrechterhaltung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers den Fortgang der Hauptverhandlung zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf StV 1990, 348; OLG Köln NStZ-RR 2012, 287; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 3 Ws 312/01 - bei juris und 23. März 2009 - 4 Ws 25/09 - Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl., § 143 Fn. 37 zu Rdn. 8).