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   KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13   

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https://dejure.org/2013,8897
KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 (https://dejure.org/2013,8897)
KG, Entscheidung vom 15.02.2013 - 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 (https://dejure.org/2013,8897)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 (https://dejure.org/2013,8897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 364b StPO
    Wiedereinsetzung bei fehlenden Sprachkenntnissen; Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortwirkung der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ursprungsverfahren bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 45 Abs. 2 S. 1; StPO § 364b
    Anforderungen an einen auf mangelnde Sprachkenntnis gestützten Wiedereinsetzungsantrag; Reichweite der Pflichtverteidigerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13
    Es kann dahinstehen, ob der Verurteilte, der sich als Ausländer, dem eine von ihm als belastend erkannte Entscheidung mit einer ihm nicht verständlichen Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, bemühen muss, alsbald ihren Inhalt zu erfahren (vgl. BVerfG StV 1995, 394 L; OLG Köln MDR 1979, 864; VRS 63, 457; VRS 67, 251), seiner diesbezüglichen Darlegungspflicht überhaupt in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13
    Da diese Bestellung nach Aktenlage nachfolgend nicht zurückgenommen worden ist, gilt sie bis zur Rechtskraft des Beschlusses nach § 370 Abs. 2 StPO fort (vgl. OLG Bremen NJW 1964, 2175; OLG Hamm NJW 1961, 932; OLG Karlsruhe GA 76, 344; OLG Koblenz MDR 1983, 252; KG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 4 Ws 46/12 - [veröffentlicht in NJW 2013, 182 = StraFo 2013, 22]).
  • OLG Koblenz, 08.10.1982 - 1 Ws 635/82
    Auszug aus KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13
    Da diese Bestellung nach Aktenlage nachfolgend nicht zurückgenommen worden ist, gilt sie bis zur Rechtskraft des Beschlusses nach § 370 Abs. 2 StPO fort (vgl. OLG Bremen NJW 1964, 2175; OLG Hamm NJW 1961, 932; OLG Karlsruhe GA 76, 344; OLG Koblenz MDR 1983, 252; KG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 4 Ws 46/12 - [veröffentlicht in NJW 2013, 182 = StraFo 2013, 22]).
  • OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83

    Wiedereinsetzungsantrag wegen auf Deutsch verfasster Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13
    Es kann dahinstehen, ob der Verurteilte, der sich als Ausländer, dem eine von ihm als belastend erkannte Entscheidung mit einer ihm nicht verständlichen Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, bemühen muss, alsbald ihren Inhalt zu erfahren (vgl. BVerfG StV 1995, 394 L; OLG Köln MDR 1979, 864; VRS 63, 457; VRS 67, 251), seiner diesbezüglichen Darlegungspflicht überhaupt in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 204/85

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13
    Denn der Beschwerdeführer hat - was nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags gehört - sein Antragsvorbringen, erst am 8. Dezember 2012 eine Übersetzung des angefochtenen Beschlusses erlangt haben zu können, durch seine eigene schlichte Erklärung, die kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung darstellt (vgl. BGH NStZ 1985, 493 [bei Pfeiffer/Miebach]), nicht glaubhaft gemacht.
  • BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62

    Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit

    Auszug aus KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13
    Da diese Bestellung nach Aktenlage nachfolgend nicht zurückgenommen worden ist, gilt sie bis zur Rechtskraft des Beschlusses nach § 370 Abs. 2 StPO fort (vgl. OLG Bremen NJW 1964, 2175; OLG Hamm NJW 1961, 932; OLG Karlsruhe GA 76, 344; OLG Koblenz MDR 1983, 252; KG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 4 Ws 46/12 - [veröffentlicht in NJW 2013, 182 = StraFo 2013, 22]).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines

    Zwar ist die Annahme, die Verteidigerbestellung habe nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung geendet, sondern bestehe bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens und damit für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens fort (str.; vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 364a Rn. 2 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13, 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 -, juris; a. A. LG Mannheim, Beschluss vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 -, juris,), aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
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