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   OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ws 287/05   

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https://dejure.org/2005,18077
OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ws 287/05 (https://dejure.org/2005,18077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2005 - 4 Ws 287/05 (https://dejure.org/2005,18077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 4 Ws 287/05 (https://dejure.org/2005,18077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren; Notwendigkeit einer Verteidigung bei Vorliegen einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und einem Alkohol-Abhängigkeitssyndrom; Unerlässlichkeit der Beteiligung eines Verteidigers im Rahmen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren; Unterbringung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 3 Ws 618/03

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ws 287/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Pflichtverteidigerbestellung nur für den jeweils anstehenden Vollstreckungsabschnitt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 252 m.w.N.) oder für das gesamte Vollstreckungsverfahren gilt (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.Rdnr. 33 a m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 289/78

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn die Außenstelle einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ws 287/05
    Zwar richtet sich die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Fall, dass ein Gefangener sich in einer Außenstelle einer JVA befindet, nach dem Sitz der Hauptanstalt (vgl. BGHSt 28, 135; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 462 a RN 8).
  • OLG Hamm, 19.07.2005 - 4 Ws 292/05

    Fortdauer der Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, örtliche Zuständigkeit,

    Vorliegend hätte, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. Juni 2005 - 4 Ws 277/05 - und vom 28. Juni 2005 - 4 Ws 287/05 - festgestellt hat, nicht die Strafvollstreckungskammer Bielefeld, sondern die Strafvollstreckungskammer Münster in der Sache entscheiden müssen.
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