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   OLG Hamm, 25.10.2016 - III-4 Ws 313/16   

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https://dejure.org/2016,38648
OLG Hamm, 25.10.2016 - III-4 Ws 313/16 (https://dejure.org/2016,38648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2016 - III-4 Ws 313/16 (https://dejure.org/2016,38648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16 (https://dejure.org/2016,38648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 2 und 3; StGB § 67e
    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fortdauer; Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 StVK 86/15
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - III-4 Ws 313/16

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 32
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören ist und dass auch für eine sachverständige Begutachtung ausreichend Zeit verbleibt, soweit die Kammer eine solche für erforderlich halten sollte (BVerfG a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 - juris).

    Das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen tritt noch nicht zurück, wenn das grundrechtlich gebotene Verfahren erst um einige Monate verzögert wurde (BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 94; vgl. auch OLG Jena, Beschl. v. 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 - juris).

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
    Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind vom Gericht darzulegen (BVerfG a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12 - juris).
  • KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15

    Form und Frist der Entscheidung nach § 67e StGB; Fristüberschreitung als

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
    Die Frist beginnt mit dem Erlass der vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidung, nicht erst nach deren Ablauf (KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2016 - 2 Ws 105/15 - juris).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 746/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
    Verfahren wie das vorliegende sind so zu gestalten und zu planen, dass die (erstinstanzliche) schriftliche Entscheidung spätestens bis zum Ablauf der Frist des § 67e Abs. 2 StGB vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 30.03.2016 - 2 BvR 746/14 - juris).
  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
    Ob sie grundsätzlich (in Ausnahmefällen) ein solches begründen kann (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20.05.12015 - 2 Ws 73/15 - juris) kann dahinstehen.
  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
    Das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen tritt noch nicht zurück, wenn das grundrechtlich gebotene Verfahren erst um einige Monate verzögert wurde (BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 94; vgl. auch OLG Jena, Beschl. v. 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 - juris).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

    Die Frist beginnt mit dem Erlass der vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidung und nicht erst mit deren Rechtskraft (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 Ws 105/15, juris, Rdnr. 18).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören ist und dass auch für eine sachverständige Begutachtung ausreichend Zeit verbleibt, soweit die Kammer eine solche für erforderlich halten sollte (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2011 - 1 BvR 1334/10 und Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 746/14, jeweils zitiert über juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 37/12, juris).

    Das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen tritt noch nicht zurück, wenn das grundrechtlich gebotene Verfahren erst um einige Monate verzögert wurde (BVerfG, Beschluss vom 16. November 2004 - NStZ-RR 2005, 92, 94; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 6).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Verurteilten, dem nach über sechsjähriger Maßregelunterbringung noch eine ungünstige Legalprognose und damit eine Fortdauerprognose gestellt werden kann, um einen besonders gefährlichen Straftäter handelt und nicht lediglich um einen solchen, dem keine günstige Aussetzungsprognose i.S.d. § 67d Abs. 2 StGB gestellt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 6).

  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    Denn das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen tritt noch nicht zurück, wenn das grundrechtlich gebotene Verfahren - wie hier - um einige Monate verzögert wurde (Senatsbeschluss v. 25.10.16 - III-4 Ws 313/16 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Jedoch ist der Senat aufgrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gehalten, festzustellen, dass die stattgefundene Überschreitung der Prüffrist dem freiheitssichernden Gehalt des § 67e Abs. 2 StGB nicht gerecht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2017, 2 BvR 2077/14, Rn. 33, zitiert nach juris; Beschluss vom 3. Juli 2017, 2 BvR 1549/16, Rn. 29, zitiert nach juris; Beschluss vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 = NStZ-RR 2016, 389 f., 390; Beschluss vom 20. November 2014, 2 BvR 2774/12, Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 Ws 651/16 = BeckRS 2016, 125125, Rn. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 4 Es 313/16 = BeckRS 2016, 19495).
  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 3 Ws 424/17

    Ablehnung; Richter; Befangenheit; Überprüfungsverfahren; Unterbringungsfortdauer;

    Die Frist beginnt mit dem Erlass der vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidung und nicht erst mit deren Rechtskraft (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 Ws 105/15, juris, Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 3 Ws 178/23

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Strafvollstreckungskammer zum

    Dabei hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen, dass die Frage der Überschreitung der Frist des § 67e Abs. 2 StGB einschließlich ihrer Auswirkungen auf den weiteren Maßregelvollzug im Rahmen der zukünftig zu treffenden Entscheidung der 1. großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg gemäß § 67d Abs. 2 StGB zu prüfen sein wird (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16 -, juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist;

    Die verspätete Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, die erst nach dem faktischen Beginn des Vollzuges des Maßregel erfolgte, erfordert hier keine Feststellung einer etwaigen Rechtswidrigkeit des zwischenzeitlich erfolgten Vollzuges (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - 4 Ws 313/16 - juris).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Missachtung der Frist kann das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (BVerfG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 4 Ws 313/16 - juris).
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