Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154 - 159/12, 4a HEs 154-159/12, 4a HEs 154/12, 4a HEs 155/12, 4a HEs 156/12   

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https://dejure.org/2013,67655
OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154 - 159/12, 4a HEs 154-159/12, 4a HEs 154/12, 4a HEs 155/12, 4a HEs 156/12 (https://dejure.org/2013,67655)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2013 - 4a HEs 154 - 159/12, 4a HEs 154-159/12, 4a HEs 154/12, 4a HEs 155/12, 4a HEs 156/12 (https://dejure.org/2013,67655)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2013 - 4a HEs 154 - 159/12, 4a HEs 154-159/12, 4a HEs 154/12, 4a HEs 155/12, 4a HEs 156/12 (https://dejure.org/2013,67655)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absehbare Verfahrensverzögerungen - und die Untersuchungshaft

Sonstiges

  • genstastuttgart.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Rolle der Staatsanwaltschaften bei der Kontrolle von Haftsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 756
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Jedenfalls ist ein Verstoß gegen selbiges durch den geplanten weiteren Verlauf des Strafverfahrens hinreichend sicher absehbar, was einem bereits erfolgten Verstoß gleichsteht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. September 2007 - 2 BvR 1850/07 -, juris Rn. 5).

    Zumindest nach jetzigem Erkenntnisstand handelt es sich ersichtlich um ein absehbar umfangreiches Verfahren, das nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. September 2007 - 2 BvR 1850/07 -, juris Rn. 7 m.w.N.) die Durchführung von mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche gebietet, zumal sich die Angeklagten zum nunmehr ins Auge gefassten erneuten Beginn der Hauptverhandlung am 12. November 2013 (unter Berücksichtigung etwa verbüßter Auslieferungshaft) seit über 18 Monaten in Untersuchungshaft befinden würden.

    Eine dichtere Terminierung lässt die Personalsituation der Kammer nach den Ausführungen des Vorsitzenden zu ihrer Besetzung und Belastung mit anderen Haftsachen ersichtlich nicht zu, zumal die Überlastungsanzeige der Kammer das Präsidium lediglich zur Nachbesetzung im Hinblick auf den krankheitsbedingt verhinderten Berichterstatter, nicht aber zur Einrichtung einer Hilfsstrafkammer oder anderer die Geschäftsbelastung spürbar mindernder Maßnahmen veranlasst hat, so dass hinreichend sicher absehbar ist, dass es auch im weiteren Verlauf zu keiner wesentlich größeren Terminsdichte und mithin zu bereits jetzt absehbaren und mit dem Beschleunigungsgebot nicht mehr vereinbaren Verzögerungen kommen wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. September 2007 - 2 BvR 1850/07 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs vergrößert sich gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung regelmäßig mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).

    Die Angeklagten haben es nicht zu vertreten, wenn ihre Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung bzw. zu einem Abschluss gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 -, juris Rn. 17ff; BVerfGE 36, 264, 274).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Bei absehbar umfangreicheren Verfahren ist daher stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlung mit mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche notwendig (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris Rn. 52).

    Insoweit steigen auch die Anforderungen an die Terminierungsdichte mit der fortschreitenden Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris Rn. 49).

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Die vor der Entscheidung des Senats eingelegten Haftbeschwerden der Angeklagten ... (4 Ws 32/13) und ... (4 Ws 24/13) sind damit gegenstandslos (BGH, NStZ 2012, 285).
  • BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Als wichtiger Grund im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO kann sie daher nicht (länger) angesehen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. August 1990 - 2 BvR 918/90 -, juris Rn. 11; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Die Angeklagten haben es nicht zu vertreten, wenn ihre Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung bzw. zu einem Abschluss gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 -, juris Rn. 17ff; BVerfGE 36, 264, 274).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2013 - 1 Ws 166/13

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen absehbarer Verfahrensverzögerungen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    So wenig sich der Rechtsprechung des BVerfG ein Rechtssatz dahin gehend entnehmen lässt, dass das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot stets verletzt wäre, wenn die Hauptverhandlung in einer Haftsache an durchschnittlich weniger als einem Tag pro Woche stattfindet (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. August 2013, 1 Ws 166/13, zur Veröffentlichung vorgesehen), ist umgekehrt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die Verhandlungsdichte knapp über dieser Schwelle liegt.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Allein diese Faktoren können jedenfalls bei erheblichen vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur weiteren Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden (vgl. BVerfG, 16.03.2006, 2 BvR 170/06, BVerfGK 7, 421 ; BVerfG, EuGRZ 2009, 414 ).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Bei absehbar umfangreicheren Verfahren ist daher stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlung mit mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche notwendig (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
    Bei absehbar umfangreicheren Verfahren ist daher stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlung mit mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche notwendig (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

  • KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender

    Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (vgl. BVerfG StV 2015, 39 unter Verweis auf BVerfGE 36, 264, 275; BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 - [juris, Rn. 23], vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 - [juris, Rn. 18], vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 - [juris, Rn. 30] und [zuletzt] vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, HRRS 2019 Nr. 87; Senat StraFo 2013, 509; OLG Bremen StV 2016, 824; OLG Stuttgart StV 2014, 756; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 21a).
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