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   OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15   

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https://dejure.org/2015,61280
OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15 (https://dejure.org/2015,61280)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.10.2015 - 4 Ws 328/15 (https://dejure.org/2015,61280)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 4 Ws 328/15 (https://dejure.org/2015,61280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Bestellung, Strafvollstreckung

  • openjur.de

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Wann gibt es in der Strafvollstreckung einen Pflichtverteidiger?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 15.10.2009 - 1 Ws 943/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung: Dauer einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Die Bestellung erstreckt sich auf das Verfahren über die Entscheidung zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung (OLG Düsseldorf, StraFo 2011, 371; OLG München, StraFo 2009, 527; OLG Zweibrücken, NStZ 2010, 470; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 2 Ws 96/00

    Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Die Ansicht des OLG Stuttgart in NJW 2000, 3367 steht nicht entgegen, da es sich im vorliegenden Verfahren der Entscheidung über eine Reststrafaussetzung zur Bewährung gem. § 57 StGB im Gegensatz zum dort entschiedenen Fall der erfolgten Bestellung einer Verteidigers "für das gesamte Vollstreckungsverfahren" in einer Unterbringungssache um einen klar abgrenzbaren Verfahrensabschnitt handelt, der eine auf diesen Abschnitt beschränkte Entscheidung ermöglicht.
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Eine Pflichtverteidigerbestellung kommt im Vollstreckungsverfahren gemäß § 140 Abs. 2 StPO analog in Betracht, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalles für den Verurteilten oder die besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren die Bestellung gebietet oder die Unfähigkeit des Verurteilten, sich selbst zu verteidigen, ersichtlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2773; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 219).
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 305/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Erwägt die Strafvollstreckungskammer aufgrund des Ergebnisses eines Sachverständigengutachtens abweichend von der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt zu entscheiden, indiziert dies, dass die Sachlage bei der Beurteilung der Voraussetzungen der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB nicht einfach gelagert ist (OLG Hamm, StRR 2009, 403).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Zu Recht hat die Strafvollstreckungskammer ausgeführt, dass die Schwere des Vollstreckungsfalles angesichts der verbleibenden Reststrafe - das Strafende ist auf den 10. Februar 2017 notiert - eine Verteidigerbestellung vorliegend nicht gebietet (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2947, 2954; KG, StV 2007, 96 (verneinend) - für den Fall einer elfmonatigen Freiheitsstrafe; OLG Brandenburg, StV 2007, 95 (bejahend) - für den Fall einer Reststrafe von drei Jahren und sieben Monaten).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Abzustellen ist aber insoweit auf die Verständnismöglichkeiten des konkreten Verurteilten, mag auch bei der erwähnten Art von Gutachten dessen Überforderung zunächst typischerweise zu vermuten sein (OLG Schleswig, NStZ-RR 2008, 253).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2005 - 1 Ws 194/05

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Zu Recht hat die Strafvollstreckungskammer ausgeführt, dass die Schwere des Vollstreckungsfalles angesichts der verbleibenden Reststrafe - das Strafende ist auf den 10. Februar 2017 notiert - eine Verteidigerbestellung vorliegend nicht gebietet (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2947, 2954; KG, StV 2007, 96 (verneinend) - für den Fall einer elfmonatigen Freiheitsstrafe; OLG Brandenburg, StV 2007, 95 (bejahend) - für den Fall einer Reststrafe von drei Jahren und sieben Monaten).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 3 Ws 618/03

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Die Bestellung erstreckt sich auf das Verfahren über die Entscheidung zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung (OLG Düsseldorf, StraFo 2011, 371; OLG München, StraFo 2009, 527; OLG Zweibrücken, NStZ 2010, 470; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252).
  • KG, 02.08.2006 - 5 Ws 412/06

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Zu Recht hat die Strafvollstreckungskammer ausgeführt, dass die Schwere des Vollstreckungsfalles angesichts der verbleibenden Reststrafe - das Strafende ist auf den 10. Februar 2017 notiert - eine Verteidigerbestellung vorliegend nicht gebietet (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2947, 2954; KG, StV 2007, 96 (verneinend) - für den Fall einer elfmonatigen Freiheitsstrafe; OLG Brandenburg, StV 2007, 95 (bejahend) - für den Fall einer Reststrafe von drei Jahren und sieben Monaten).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
    Die Bestellung erstreckt sich auf das Verfahren über die Entscheidung zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung (OLG Düsseldorf, StraFo 2011, 371; OLG München, StraFo 2009, 527; OLG Zweibrücken, NStZ 2010, 470; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252).
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

  • OLG Naumburg, 02.10.2013 - 1 Ws 591/13

    Strafvollstreckungssache: Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2011 - 1 Ws 205/11
  • OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19

    Strafvollstreckungsverfahren wegen der Aussetzung des Strafrestes:

    Eine Bestellung ist daher grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. Senat, Beschl. 2 StE 1/14 v. 09.12.2016; OLG Stuttgart, 4 Ws 328/15 v. 05.10.2015 - Rn. 5 n. juris unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 2 Ws 206/17

    Notwendige Verteidigung im Aussetzungsverfahren: Gebot der Beiordnung eines

    Auch dass eine Strafvollstreckungskammer erwägt, aufgrund eines Prognosegutachtens abweichend von der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt zu entscheiden, indiziert, dass die Sachlage bei der Beurteilung der Voraussetzungen der Reststrafaussetzung nach § 57 StGB nicht einfach gelagert ist, sondern den Beistand durch einen Verteidiger entsprechend § 140 Abs. 2 StPO erfordert (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Oktober 2015, Az.: 4 Ws 328/15, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009, Az.: 2 Ws 239/09, juris Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2017 - 4 Ws 377/17

    Maßregelvollstreckung: Begründungserfordernisse bei Abkürzung der gesetzlichen

    Eine Beiordnung kommt daher regelmäßig nur in Ausnahmekonstellationen von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität, etwa bei Fragen der Überprüfung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, bei komplexen Strafzeitberechnungen, bei Vollstreckungshilfeverfahren oder rechtlich oder tatsächlich schwierigen oder folgenreichen Konstellationen in Betracht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 4 Ws 328/15 -, juris Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 140 Rn. 33 ff. jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22

    Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten

    Eine Bestellung ist daher grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. Senat aaO.; OLG Stuttgart, Beschl. 4 Ws 328/15 v. 05.10.2015 - juris).
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