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KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15 - 141 AR 159/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 120 Abs 1 StPO, § 126 Abs 2 S 1 StPO, § 309 Abs 2 StPO, § 76 Abs 1 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; verfahrensfehlerhafte Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Beschwerdegerichts in Haftsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung des Beschwerdegerichts in Haftsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.03.2015 - 503 KLs 18/14
- KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15 - 141 AR 159/15
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 398
- StV 2016, 171
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (50)
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Das Gebot der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672; Senat StraFo 2010, 26) verlangt nicht zuletzt eine möglichst frühzeitige Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung, die bei voraussichtlich umfangreichen Sachen je nach Fallgestaltung eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit effizienten Ladungen und Festlegung eines straffen Verhandlungsplans (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672, 676) sowie mehr als einem (voll auszuschöpfenden) Hauptverhandlungstag pro Woche(vgl. BVerfG StV 2008, 198; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167;… Senat aaO mwN; zur Hauptverhandlungsgestaltung s. auch KG, Beschlüsse vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - und vom 23. April 2008 - 3 Ws 100/08 -) erfordert.Sie ist - bei objektiver Betrachtung, bei der es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit oder ein Verschulden nicht ankommt, sondern allein zu prüfen ist, ob eine Verfahrensverzögerung der Sphäre des Staates zuzurechnen ist oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 673 f.; StV 2006, 703, 704, 705) - nicht in der gebotenen konzentrierten Form konzipiert und durchgeführt worden.
- OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06
Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Das Gebot der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672; Senat StraFo 2010, 26) verlangt nicht zuletzt eine möglichst frühzeitige Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung, die bei voraussichtlich umfangreichen Sachen je nach Fallgestaltung eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit effizienten Ladungen und Festlegung eines straffen Verhandlungsplans (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672, 676) sowie mehr als einem (voll auszuschöpfenden) Hauptverhandlungstag pro Woche(vgl. BVerfG StV 2008, 198; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167;… Senat aaO mwN; zur Hauptverhandlungsgestaltung s. auch KG, Beschlüsse vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - und vom 23. April 2008 - 3 Ws 100/08 -) erfordert. - KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Das Gericht muss dabei, wenn das bisherige Aussage- und Verteidigungsverhalten der Angeklagten nicht erwarten lässt, dass sie Geständnisse im Sinne der Anklagevorwürfe ablegen werden, und auch keine konkreten Hinweise auf eine mögliche Verständigung über den Verfahrensausgang oder ein Einvernehmen (aller Verfahrensbeteiligten) über einen reduzierten Umfang der Beweisaufnahme vorliegen, die für eine streitige Verhandlung notwendige umfassende Beweisaufnahme vorsehen (vgl. Senat StraFo 2013, 502 = StV 2015, 42 mwN).
- BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
a) Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 mwN) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696; Senat StraFo 2013, 507;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 120 Rn. 3 mwN). - BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Soweit es diesen Umstand und auch die Belastung des Gerichts mit anderen umfangreichen Verfahren angeht, die einer bestmöglichen Verfahrensförderung im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG entgegenstand und -steht, wirkt sich dieser Gesichtspunkt, der Folge der gegebenen Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln ist, nicht zu Lasten des Angeklagten aus (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 668, 671 mwN; Senat OLGSt StPO § 112 Nr. 17). - OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11
Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der …
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Das Beschwerdegericht beschränkt sich auf eine Plausibilitätskontrolle der vom Tatgericht mit Mehrheit getroffenen Würdigung, wobei es sich im Ergebnis auf dessen nachvollziehbare Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung verlassen muss (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 -, vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 -, vom 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 = OLGSt StPO § 112 Nr. 17, vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - und vom 6. November 2014 - 4 Ws 112/14 -, jeweils mwN). - OLG Bremen, 28.09.2009 - Ws 123/09
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils mwN). - OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95
Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung; …
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Der Gesichtspunkt, dass das an der Hauptverhandlung teilnehmende Gericht gegenüber dem Beschwerdegericht, das sich auch nicht durch eigene Beweiserhebungen über die Beweisaufnahme, etwa durch Einholung dienstlicher Erklärungen der in der Hauptverhandlung tätigen Richter, einen eigenen Eindruck von dem bislang in der Hauptverhandlung stattgefundenen Geschehen verschaffen kann (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 593, 594), die größere Sachkunde besitzt, trifft hier nur für einen an der Ausgangsentscheidung beteiligten Richter zu. - BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Sie ist - bei objektiver Betrachtung, bei der es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit oder ein Verschulden nicht ankommt, sondern allein zu prüfen ist, ob eine Verfahrensverzögerung der Sphäre des Staates zuzurechnen ist oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 673 f.; StV 2006, 703, 704, 705) - nicht in der gebotenen konzentrierten Form konzipiert und durchgeführt worden. - BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03
Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender …
Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
a) Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; KG StV 2003, 627 mwN) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696; Senat StraFo 2013, 507;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 120 Rn. 3 mwN). - KG, 18.08.2003 - 3 Ws 370/03
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl
- KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während …
- BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung - …
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01
Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte
- EGMR, 29.07.2004 - 49746/99
Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den …
- KG, 13.11.2006 - 1 HEs 168/06
Untersuchungshaft über 6 Monate: Zuwarten in dem Bestreben der Zusammenfassung …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
- KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14
Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch …
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
- OLG Koblenz, 26.08.2010 - 2 Ws 383/10
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch nachlässige Planung …
- KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13
Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft
- KG, 16.07.1985 - 4 Ws 170/85
Bestellung; Verteidiger; Angeklagter; Verteidigungsfähigkeit; Sprachkenntnisse
- OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in …
- BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- EGMR, 13.12.2007 - 11364/03
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf …
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
- RG, 16.10.1912 - I 394/11
Schiffszusammenstoß. ; Prima-facie-Beweis.
- BGH, 11.01.2011 - 1 StR 648/10
Besetzungsfehler bei der Bescheidung eines in der Hauptverhandlung gestellten …
- OLG Düsseldorf, 28.11.1983 - 2 Ws 643/83
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
- BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper
- OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06
Reststrafenaussetzung
- OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13
Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei …
- OLG Rostock, 30.03.1999 - I Ws 171/99
- BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 1925/13
Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot
- OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00
Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht …
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
- OLG Nürnberg, 15.11.2013 - 2 Ws 321/13
Strafvollstreckungsverfahren: Zeitliche Geltung eines kammerinternen …
- KG, 27.01.2015 - 3 Ws 656/14
Untersuchungshaft des Angeklagten: Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen nach …
- OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13
Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender …
- OLG Köln, 11.08.2011 - 2 Ws 411/11
Wirksamkeit einer durch die geschäftsplanmäßig nicht zuständige Strafkammer …
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
- KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer …
- KG, 26.09.2005 - 5 Ws 430/05
Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für die Entscheidung bei …
- KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94
Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine …
- OLG Hamm, 10.12.2013 - 1 Ws 562/13
Zuständigkeit des Kammervorsitzenden für Entscheidungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO
- OLG Koblenz, 20.01.2009 - 2 Ws 2/09
Besetzung des Spruchkörpers bei Haftentscheidungen während laufender …
- KAGH, 15.04.2016 - M 12/15
Anwendung einer diözesanen Mitarbeitervertretungsordnung ; Anspruch einer …
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
- OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20
Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) …
Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena…, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23;… Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 19, FD-StrafR 2019, 419256 (Ls.)). - KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19
Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …
Auch erfüllt die vom Landgericht vorgesehene Hauptverhandlungsdichte die Anforderungen an eine konzentrierte Gestaltung der Verhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] mwN). - KG, 18.04.2016 - 4 Ws 40/16
Schöffen wirken an Haftentscheidungen während laufender und unterbrochener …
Der Senat hat bereits darauf hingewiesen (Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris = StraFo 2015, 419 = StV 2016, 171), dass sich die Mitwirkung lediglich einzelner der in der Hauptverhandlung tätigen Kammermitglieder an Entscheidungen der (hier im Anschluss an die übliche Terminologie so genannten) Beschlussbesetzung überdies auf die Mehrheitsverhältnisse und die Würdigung einzelner Beweiserhebungen und damit auch auf die Beurteilung des dringenden Tatverdachts auswirken kann.Der vorliegende Fall erweist in noch stärkerem Maße als die Fallgestaltung, die dem Verfahren 4 Ws 34/15 und dem dort ergangenen Senatsbeschluss vom 24. April 2015 zugrunde lag, dass die Auffassung, wonach Haftentscheidungen auch während einer laufenden Hauptverhandlung von der Besetzung zu treffen ist, die für außerhalb der Hauptverhandlung zu treffende Entscheidungen zuständig ist, zu erheblichen Nachteilen führt, die sich aus dem Umstand ergeben, dass ggf. auch Richter ohne eigene Kenntnis der Geschehnisse in der Hauptverhandlung über die Untersuchungshaft entscheiden müssten.
Auch mit den aus der abzulehnenden Ansicht folgenden Fragen, die bereits im Senatsbeschluss vom 24. April 2015 (aaO) angesprochen worden sind, hat sich diese Rechtsprechung nicht befasst.
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des …
Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena…, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23). - KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20
Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines …
Im Ergebnis muss sich das Beschwerdegericht auf die nachvollziehbare Bewertung des Ergebnisses der Hauptverhandlung verlassen (vgl. KG, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 -, juris). - OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena…, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17). - KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19
Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im …
Die von der Jugendkammer vorgesehene Gestaltung der Hauptverhandlung erfüllt schließlich in vollem Umfang die Anforderungen an die in Haftsachen gebotene konzentrierte Durchführung der Hauptverhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] m.w.N.; zur Notwendigkeit einer genügenden Verhandlungsplanung und -dichte vgl. BVerfG StV 2008, 198, 199; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - [4] 141 HEs 56/14 [14/14] - und 17. September 2010 - 4 Ws 93/10 -, jeweils m.w.N.). - OLG Hamburg, 12.04.2019 - 2 Ws 43/19
Untersuchungshaftbefehl nach Urteilsverkündung: Heilung einer nicht in der …
Dem entsprechend kann das Erstgericht eine prozessordnungswidrig zustande gekommene Entscheidung im Abhilfeverfahren im Einzelfall noch heilen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24. April 2015 - Az.: 4 Ws 34/15 -, Rn. 24 juris). - KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21
Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen …
b) Dahinstehen kann die Frage, ob stichhaltige Gründe dafür vorlagen, dass die Terminierung die Anforderungen an eine konzentrierte Gestaltung der Verhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] mwN) nicht entsprach und auch die feststellbare Hauptverhandlungsdichte mit Blick darauf, dass nur wenige der bis zum 14. Januar 2021 absolvierten Hauptverhandlungstage voll ausgeschöpft wurden - oder auch nur "durchschnittlich" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts waren -, während die effektive Verhandlungszeit unter Berücksichtigung der Mittagspausen an diesen acht Tagen insgesamt nur etwa 26 Stunden erreichte (den Hauptverhandlungstermin vom 18. Januar 2021 nimmt der Senat von der Betrachtung aus, weil an diesem Tag wegen des Gesundheitszustands des Angeklagten Kxxxx eine über 2 ½ Stunden hinausgehende Verhandlung ausgeschlossen war), nicht zureichend erscheint. - KG, 22.02.2019 - 4 HEs 4/19
Haftverschonung; Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses; …
b) Der feststellbare Gang der Hauptverhandlung hat die Anforderungen an eine konzentrierte Gestaltung der Verhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] mwN) deutlich verfehlt. - KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19
Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes …
- KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen
- KG, 05.02.2018 - 161 HEs 2/18
Unterbringung bei zu erwartenden Wohnungseinbrüchen, Beschleunigungsgrundsatz
- OLG Frankfurt, 23.08.2016 - 3 Ws 522/16
Fortdauer der Sicherungsverwahrung wegen schlechter Prognose
- KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19
Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …
- KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17
Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung
- KG, 28.11.2016 - 4 Ws 185/16
Fortdauer von Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in …
- KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in …
- KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht …
- KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19
Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …