Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01   

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https://dejure.org/2001,4179
OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01 (https://dejure.org/2001,4179)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2001 - 4 Ws 453/01 (https://dejure.org/2001,4179)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2001 - 4 Ws 453/01 (https://dejure.org/2001,4179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung durch einen Rechtspfleger; Festsetzung der Vergütung eines als Pflichtverteidiger beigeortneten Rechtsanwalts durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Kosten für die Ablichtung von Akten; Geltendmachung von ...

  • Judicialis

    BRAGO § 27; ; BRAGO § 98 Abs. 3; ; BRAGO § 98 Abs. 2; ; BRAGO § 98 Abs. 1; ; BRAGO § 98; ; BRAGO § 97 Abs. 2; ; BRAGO § 126 Abs. 1; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 26; ; BRA... GO § 20 Satz 2; ; StPO §§ 304 ff; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 147; ; RpflG § 21 Abs. 1; ; ZPO §§ 103 ff; ; ZPO § 104 Abs. 2; ; GKG § 49; ; GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 5 Abs. 3 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 224
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Geesthacht, 08.12.1995 - 3 Gs 144/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, wer Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale gemäß KV-GVG Nr. 9003 ist, wenn der Verteidiger die Aktenversendung beantragt hat, mehrheitlich wird vertreten, dass der Verteidiger wegen des sich aus § 147 StPO ergebenden eigenen Rechts auf Akteneinsicht Antragsteller im Sinne des § 49 GKG und damit Kostenschuldner ist (vgl. OLG Koblenz, MDR 1997, 202, LG Koblenz, StraFO 2001, 147, LG Tübingen, AnwBl 1995, 569, AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, AG Tiergarten, AnwBl 1995, 571, Meyer, JurBüro 1996, 231), die Gegenmeinung ist der Ansicht, dass Schuldner der Aktenversendungspauschale nicht der Verteidiger sondern der von ihm vertretene Beschuldigte ist (vgl. AG Bielefeld, AnwBl 1995, 571, AG Beckum, StraFo 1996, 29, ebenso Notthoff, AnwBl 1995, 538, 540).

    Entgegen der vom Landgericht und der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle unter Hinweis auf die Entscheidung des AG Nordhorn (JurBüro 1995, 305) vertretenen Auffassung, nach der es sich bei der Aktenversendungspauschale um Auslagen handelt, die in den Anwendungsbereich des § 26 BRAGO fallen, stellt der Senat klar, dass die Gebühren nach KV-GVG Nr. 9003 aus der Staatskasse an den als Verteidiger beigeordneten Rechtsanwalt neben der Auslagenpauschale des § 20 Satz 2 BRAGO zu erstatten sind (vgl. AG Leipzig, NStZ-RR 2000, 319 m. w. N.; AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, Enders, JurBüro 1995, 305f; von Eicken in von Eicken/Gerold/Schmidt/Mader BRAGO, 14. Aufl. 1999 Rz. 2 zu § 26).

  • AG Bielefeld, 30.03.1992 - B 1/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Dabei ist jede Hervorhebung fiskalischer Interessen bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Schreibauslagen und Fotokopien zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Senat, a. a. O., 1. Senat, a. a. O.; OLG Hamm, StV 1985, 203 AG Bielefeld, StV 1993, 141).
  • AG Minden, 07.11.2000 - 12 Ls 66 Js 569/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Die Nachprüfung durch Außenstehende, das gilt sowohl für die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den Bezirksrevisor hat sich lediglich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung des Verteidigers offensichtlich fehlerhaft getroffen wurde, d. h. ob Ablichtungen offensichtlich unnötig und überflüssig waren (vgl. LG Frankfurt StV 1987 450 = NStE Nr. 1 zu § 27 BRAGO AG Bochum, StV 1987, 450, AG Minden, StV 2001, 637).
  • OLG Hamm, 15.01.1985 - 4 Ws 667/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Dabei ist jede Hervorhebung fiskalischer Interessen bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Schreibauslagen und Fotokopien zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Senat, a. a. O., 1. Senat, a. a. O.; OLG Hamm, StV 1985, 203 AG Bielefeld, StV 1993, 141).
  • AG Bochum, 01.07.1987 - 29 Ls 30 Js 90/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Die Nachprüfung durch Außenstehende, das gilt sowohl für die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den Bezirksrevisor hat sich lediglich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung des Verteidigers offensichtlich fehlerhaft getroffen wurde, d. h. ob Ablichtungen offensichtlich unnötig und überflüssig waren (vgl. LG Frankfurt StV 1987 450 = NStE Nr. 1 zu § 27 BRAGO AG Bochum, StV 1987, 450, AG Minden, StV 2001, 637).
  • AG Nordhorn, 03.01.1995 - 6 Ls 13 Js 18250/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Entgegen der vom Landgericht und der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle unter Hinweis auf die Entscheidung des AG Nordhorn (JurBüro 1995, 305) vertretenen Auffassung, nach der es sich bei der Aktenversendungspauschale um Auslagen handelt, die in den Anwendungsbereich des § 26 BRAGO fallen, stellt der Senat klar, dass die Gebühren nach KV-GVG Nr. 9003 aus der Staatskasse an den als Verteidiger beigeordneten Rechtsanwalt neben der Auslagenpauschale des § 20 Satz 2 BRAGO zu erstatten sind (vgl. AG Leipzig, NStZ-RR 2000, 319 m. w. N.; AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, Enders, JurBüro 1995, 305f; von Eicken in von Eicken/Gerold/Schmidt/Mader BRAGO, 14. Aufl. 1999 Rz. 2 zu § 26).
  • AG Leipzig, 17.05.1999 - 75 Ds 252 Js 12514/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Entgegen der vom Landgericht und der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle unter Hinweis auf die Entscheidung des AG Nordhorn (JurBüro 1995, 305) vertretenen Auffassung, nach der es sich bei der Aktenversendungspauschale um Auslagen handelt, die in den Anwendungsbereich des § 26 BRAGO fallen, stellt der Senat klar, dass die Gebühren nach KV-GVG Nr. 9003 aus der Staatskasse an den als Verteidiger beigeordneten Rechtsanwalt neben der Auslagenpauschale des § 20 Satz 2 BRAGO zu erstatten sind (vgl. AG Leipzig, NStZ-RR 2000, 319 m. w. N.; AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, Enders, JurBüro 1995, 305f; von Eicken in von Eicken/Gerold/Schmidt/Mader BRAGO, 14. Aufl. 1999 Rz. 2 zu § 26).
  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 1 Ws 739/96

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Auslagenpauschale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, wer Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale gemäß KV-GVG Nr. 9003 ist, wenn der Verteidiger die Aktenversendung beantragt hat, mehrheitlich wird vertreten, dass der Verteidiger wegen des sich aus § 147 StPO ergebenden eigenen Rechts auf Akteneinsicht Antragsteller im Sinne des § 49 GKG und damit Kostenschuldner ist (vgl. OLG Koblenz, MDR 1997, 202, LG Koblenz, StraFO 2001, 147, LG Tübingen, AnwBl 1995, 569, AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, AG Tiergarten, AnwBl 1995, 571, Meyer, JurBüro 1996, 231), die Gegenmeinung ist der Ansicht, dass Schuldner der Aktenversendungspauschale nicht der Verteidiger sondern der von ihm vertretene Beschuldigte ist (vgl. AG Bielefeld, AnwBl 1995, 571, AG Beckum, StraFo 1996, 29, ebenso Notthoff, AnwBl 1995, 538, 540).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.1984 - 2 Ws 15/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Da die Akten im allgemeinen nur für kurze Zeit zur Verfügung gestellt werden können, muss der Verteidiger dafür Sorge tragen, dass ihm der Inhalt der Akten jederzeit so vorliegt, dass er den Prozessstoff durcharbeiten kann, ohne jedes Mal auf die Gerichtsakten zurückgreifen zu müssen (OLG Düsseldorf, 3 Senat, StV 1984, 193).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99

    Notwendige Auslagen; Unbilligkeit; Verteidiger; Strafverteidigung; BRAGO;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
    Dieser pauschalierte und ohne konkrete Prüfung erfolgte Abzug ist nicht begründet (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Senat, JurBüro 2000, 359, 360).
  • LG Koblenz, 10.02.2000 - 2101 Js 40395/96

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

  • AG Beckum, 23.08.1995 - 4 Gs 333/95
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    Sie unterfällt weder den mit den Rechtsanwaltsgebühren abgegoltenen (§ 15 Abs. 1 RVG) allgemeinen Geschäftskosten des Rechtsanwalts (Volpert in Burhoff, RVG 2. Aufl. S. 64; Schmidt in Burhoff, RVG 2. Aufl. S. 1516; Hartung in Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. Vorbem. 7 VV Rn. 9; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 17. Aufl. Vorbem. 7 VV Rn. 8; Schneider in AnwK, RVG 2. Aufl. Vorbem. 7 VV Rn. 29 f.; Bohnenkamp, JurBüro 2007, 569 f.), noch ist sie von der Post- und Telekommunikationspauschale des § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV abgedeckt (vgl. zur früheren Rechtslage nach § 26 Satz 2 BRAGO: OLG Düsseldorf RPfleger 2002, 224, 225).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Auch die mit der Erinnerung in zulässiger Weise nachgeschobenen Forderungen (vgl. Schneider in Riedel/Süßbaum, BRAGO, 8. Auflage, Rz. 44 zu § 128) hinsichtlich der verauslagten Aktenversendungsgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 307) in Höhe von 8, 00 Euro und der angefertigten Kopien in Höhe von 25, 75 Euro sind begründet.
  • KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16

    Vergütungsfestsetzung für den Rechtsanwalt im strafrechtlichen

    Zweifel, ob die Auslagen erforderlich waren, gehen nach der herrschenden Auffassung zu Lasten der Staatskasse (vgl. etwa KG, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2/5 Ws 131/06 -, RVGreport 2008, 302; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 224; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt a.a.O., § 46 Rdn. 87; Volpert a.a.O., A. Vergütungs-ABC, Auslagen aus der Staatskasse [§ 46 Abs. 1 und 2], Rdn. 210).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 307/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07

    Aktenversendungspauschale an den beauftragten Rechtsanwalt muss durch die

    Nach richtiger Auffassung unterfällt die Aktenversendungspauschale auch nicht der Post- und Telekommunikationspauschale (OLG Düsseldorf Rpfl. 2002, 224, 225).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 246/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 139/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Auch die mit der Erinnerung in zulässiger Weise nachgeschobenen Forderungen (vgl. Schneider in Riedel/Süßbaum, BRAGO, 8. Auflage, Rz. 44 zu § 128) hinsichtlich der verauslagten Aktenversendungsgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 307) in Höhe von 8, 00 Euro und der angefertigten Kopien in Höhe von 25, 75 Euro sind begründet.
  • OLG Braunschweig, 08.06.2018 - 1 Ws 92/18

    Kopien, Erforderlichkeit, Kopie der gesamten Akte

  • AG Mettmann, 29.04.2010 - 31 Ds 194/09

    Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts für die Führung einer Rechtssache i.R.d.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 Ws 453/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12350
OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 Ws 453/01 (https://dejure.org/2001,12350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2001 - 4 Ws 453/01 (https://dejure.org/2001,12350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2001 - 4 Ws 453/01 (https://dejure.org/2001,12350)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 26 S. 2 § 97 Abs. 2 § 126 Abs. 1
    Erstattung von Fotokopierkosten und Aktenversendungspauschale an den Pflichtverteidiger in einem umfangreichen Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 177
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10

    Bemessung des Umfangs der zu fertigenden Kopien eines Aktenbestandteils während

    Dies bedeutet für den Fall, dass der Verteidiger den gesamten Akteninhalt hat ablichten lassen, dass grundsätzlich auch diese Entscheidung vom Ermessen des Verteidigers gedeckt ist und eine Kürzung der geltend gemachten Kopierkosten nur dann gerechtfertigt ist, wenn konkret der Nachweis erbracht werden kann, dass auch aus der Sicht des Verteidigers einzelne Ablichtungen für eine sachgerechte Verteidigung in keinem Fall erforderlich waren (OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178)).

    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).

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