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   OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00   

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https://dejure.org/2001,12501
OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00 (https://dejure.org/2001,12501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2001 - 4 Ws 480/00 (https://dejure.org/2001,12501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 4 Ws 480/00 (https://dejure.org/2001,12501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt; unbillige Bestimmung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenbeschwerde; Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr; Rechtsanwalt; Unbillige Bestimmung

  • Judicialis

    BRAGO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 12
    Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt; unbillige Bestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Über Mittelgebühr liegende Nebenklägergebühren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 2 Ws 168/98

    Wahlverteidigerhöchstgebühr, Bemessungskriterien

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen.
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, falsche Rechtsmittelbelehrung,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen.
  • OLG Hamm, 07.07.1999 - 2 Ws 179/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen.
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