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OLG Hamm, 22.02.2011 - III-4 Ws 54/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des "Sich-Entziehens" als Haftgrund gem. § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
Begriff des Sich-Entziehens als Haftgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.02.2010 - 12 KLs 3/09
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
- LG Münster, 04.02.2011 - 12 KLs 3/09
- OLG Hamm, 22.02.2011 - III-4 Ws 54/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 22.05.2001 - 5 Ws 204/01
Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Einnahme
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2011 - 4 Ws 54/11
Auch der Beschuldigte, der sich bewusst durch Manipulationen tatsächlicher Art in einen Zustand der Verhandlungs- bzw. Vollstreckungsunfähigkeit versetzt oder diese vortäuscht, entzieht sich dem Verfahren (…vgl. HK-Lemcke, StPO, 4. Aufl., § 112 RN 22, 23;… KK-Graf, StPO, 6. Aufl., § 112 RN 18 jeweils m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2001 - 5 Ws 204/01). - BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2537/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2011 - 4 Ws 54/11
Dies ist zulässig (vgl. BVerfG, StV 1996, 156). - BGH, 22.01.2008 - 4 StR 507/07
Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vorbefassung; Vernehmung als Zeuge in …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2011 - 4 Ws 54/11
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Münster hat der Bundesgerichtshof sodann am 22. Januar 2008 - 4 StR 507/07 - auf die Revision des Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.
- BGH, 30.03.2017 - AK 18/17
Anordnunng der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der …
Das zu prognostizierende Sich-Entziehen gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO kann auch darin begründet sein, dass sich der Beschuldigte, etwa durch einen sog. Hungerstreik, bewusst in einen Zustand der Verhandlungsunfähigkeit versetzt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 Ws 54/11, juris Rn. 7;… vom 7. April 2015 - 5 Ws 114/15, 5 Ws 115/15, juris Rn. 17;… BeckOK StPO/Krauß, § 112 Rn. 12).