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   KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06   

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https://dejure.org/2006,19917
KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06 (https://dejure.org/2006,19917)
KG, Entscheidung vom 23.06.2006 - 4 Ws 62/06 (https://dejure.org/2006,19917)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 4 Ws 62/06 (https://dejure.org/2006,19917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr; Vorführungstermin

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4102 Nr. 3; ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4103; ; StPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4102 Nr. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Haftprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 Ws 101/05

    Maßregelvollzug; Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung

    Auszug aus KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06
    Denn ein solcher Anspruch ergibt sich schon aus dem eindeutigen Wortlaut des Gebührentatbestandes Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG und steht auch nach dem Beschluß des Senats vom 31. August 2005 (4 Ws 101/05) nicht in Frage.
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 1 Ws 105/23

    Vergütungsanspruch des nur für die Eröffnung des Haftbefehls beigeordneten

    Es reicht aus, wenn der Verteidiger gegenüber dem Gericht für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden ist, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG Berlin, Beschluss vom 23.06.2006 - 4 Ws 62/06 -, Juris).
  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11

    Pflichtverteidigergebühr: Anfall einer Terminsgebühr bei Erlass eines Haftbefehls

    Finden aber darüber hinaus Erörterungen, Antragsstellung und andere verfahrensrechtliche Maßnahmen statt, die zum Erlass eines Haftbefehls führen oder zu einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, dann ist dies als "verhandeln" außerhalb der Hauptverhandlung anzusehen, für welches eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers anfällt gemäß Nr. 4102, 4103 VV-RVG (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage (2012), Seite 1933, Randnummer 15 zu VV 4102, 4103; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage (2012), Seite 1428, Randnummer 12/13 zu VV 4102, 4103; LG Bielefeld, StV 2006, 198; ähnlich noch KG, Beschluss vom 23.06.2006, 4 Ws 62/06; anders dann OLG Hamm, Beschl. vom 27.11.2006, 2(s)Sbd.IX-117/06; KG, Beschluss v. 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07-6; dementspr.
  • LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16

    Entstehung der Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der

    Der Verteidiger muss für seinen Mandanten in diesem Termin in einer Weise tätig geworden sein, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben bzw. Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG AGS 2007, 241; OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350 [OLG Saarbrücken 25.06.2014 - 1 Ws 85/14] ).
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