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   OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20   

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https://dejure.org/2020,48226
OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20 (https://dejure.org/2020,48226)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20 (https://dejure.org/2020,48226)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 4 Ws 639/20 (https://dejure.org/2020,48226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 2 S 1 StPO, § 35a Abs 1 S 1 StPO, § 44 StPO, § 143a Abs 2 S 1 Nr 1 StPO, § 145a Abs 3 S 1 StPO
    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auswechslung eines Pflichtverteidigers Pflicht zur Information des Beschuldigten über Möglichkeit der Auswechslung des Pflichtverteidigers Drei-Wochen-Frist für Antrag auf Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20
    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20
    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20
    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20
    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13

    Pflichtverteidigung: Bindungswirkung der nachträglichen Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20
    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22

    Sofortige Beschwerde gegen die abgelehnte Auswechselung eines Pflichtverteidigers

    Da die Bekanntgabe der Pflichtverteidigerbestellung jedoch die Frist des § 143 a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO in Gang setzt, wäre eine Zustellung der Entscheidung gem. § 35 Abs. 2 S. 1 StPO erforderlich gewesen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20; im Übrigen heißt es auch im Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits wörtlich: "Mit dem Begriff der Bekanntmachung wird auf § 35 StPO Bezug genommen, so dass sowohl Verkündungen als auch - wegen des Inlaufsetzens der Frist zur Stellung des Antrags künftig erforderliche - Zustellungen hiervon erfasst sind.").

    Denn nur dann, wenn er den entsprechenden Antrag und seine Frist kennt, kann es gerechtfertigt sein, dem Beschuldigten die grundsätzlich bestehende Möglichkeit eines Rechtsmittels zu verwehren (im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20, Rn. 15-18).

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