Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.03.2001

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   KG, 23.04.2001 - 4 Ws 65/01, 1 AR 425/01   

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KG, 23.04.2001 - 4 Ws 65/01, 1 AR 425/01 (https://dejure.org/2001,54244)
KG, Entscheidung vom 23.04.2001 - 4 Ws 65/01, 1 AR 425/01 (https://dejure.org/2001,54244)
KG, Entscheidung vom 23. April 2001 - 4 Ws 65/01, 1 AR 425/01 (https://dejure.org/2001,54244)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05

    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterscheinen des

    Die Fehlerhaftigkeit der Ladung kann daher nur mit der Revision beanstandet werden (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. April 2001 - 4 Ws 65/01 - KG, Beschluss vom 19. Mai 2005 aaO; jeweils m.w.Nachw.).

    Das ist bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO der Fall, das ein nach allgemeinem Strafrecht verurteilter Angeklagter mit der Revision angreifen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2001 aaO; KG, Beschluss vom 19. Mai 2005 aaO; jeweils m.w.Nachw.).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller außerstande ist, zur Glaubhaftmachung geeignete sonstige Beweismittel beizubringen (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; KG Berlin, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 AR 425/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 2014 - 2 Ws 100/14 - vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 45 Rdnr. 9).
  • KG, 28.09.2017 - 4 Ws 120/17

    Berufung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte

    8 Der in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Auffassung, über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus könne auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349 m.w.N.; Maul in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 44 Rnr. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Auflage, § 44 Rnr. 2 und § 329 Rnr. 41; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 44 Rnr. 32 jeweils m.w.N.), hat sich das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung nicht angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 2 Ws 138/15 -, vom 30. April 2014 - 3 Ws 218/14 - und vom 19. Mai 2005 - 5 Ws 205/05 - Senat, Beschluss vom 23. April 2001 - 4 Ws 65/01 - [juris] jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2001 - 4 Ws 65/01   

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OLG Hamm, 29.03.2001 - 4 Ws 65/01 (https://dejure.org/2001,42042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2001 - 4 Ws 65/01 (https://dejure.org/2001,42042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2001 - 4 Ws 65/01 (https://dejure.org/2001,42042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Aufhebung, Unzuständigkeit der Jugendkammer, Jugendschutzsache, Bewährung erst durch die Jugendkammer in der Berufungsinstanz, Gericht des ersten Rechtszuges, Widerruf der Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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