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   OLG Hamm, 25.02.1999 - 4 Ws 727/98   

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https://dejure.org/1999,4452
OLG Hamm, 25.02.1999 - 4 Ws 727/98 (https://dejure.org/1999,4452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1999 - 4 Ws 727/98 (https://dejure.org/1999,4452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 4 Ws 727/98 (https://dejure.org/1999,4452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Berechtigte, Geschädigte, Verletzte, Zugriffsmöglichkeit, Zurückgewinnungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 583
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 26.02.1990 - 505 Qs 27/89
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 4 Ws 727/98
    Diese Sichtweise entspricht der Auslegung des Begriffs der "Tat" in der korrespondierenden Vorschrift des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, nach der eine Abschöpfung illegitim erlangter Vermögensvorteile zugunsten der Staatskasse unzulässig ist, soweit dies die Realisierung von Ansprüchen der Verletzten mindern oder beseitigen würde, die diesen unmittelbar aus der Tat erwachsen sind (LK-Schäfer, StGB, 10. Auflage, § 73 Rdnr. 22; LG Berlin, NStZ 1991, 437, 438).
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Wegen der Einzelheiten der jeweiligen Taten, insbesondere zu den individuellen Geschädigten und den Schadenshöhen, die zur Konkretisierung der zu sichernden zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten von Bedeutung sind (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 2 Ws 13/11, wistra 2011, 279, 280; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 Ws 727/98, NStZ 1999, 583, 584), wird auf die Darlegungen im ursprünglichen Arrestbefehl und im Urteil vom 17. März 2014 Bezug genommen.
  • OLG Hamburg, 10.02.2011 - 2 Ws 13/11

    Beschlagnahme: Verletzteneigenschaft bei Zulassung der Zwangsvollstreckung in

    Eine Zulassung der Zwangsvollstreckung setzt somit nur voraus, dass der Antragsteller "Verletzter" ist und der Anspruch unmittelbar aus der Tat in Gestalt z.B. eines Herausgabe-, Bereicherungs- oder Schadensersatzanspruches entstanden ist (zu allem Senat, Beschlüsse vom 10.12.2010 und 16.12.2010 - AZ.: 2 Ws 147, 148, 149/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2003 - Az.: 3 Ws 108/03 - = Justiz 2004, 521 [LS]; OLG Hamm, wistra 1999, 278, 279 = NStZ 1999, 583 f.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 g Rdn. 3).

    Soweit dies hinsichtlich der absprachewidrigen Verwendung von betrügerisch erlangten "Kunden"-Geldern der Fall ist, darf eine den Verfahrensstoff aus prozessökonomischen Gründen beschränkende Verfahrenseinstellung nach den §§ 154, 154 a StPO nicht zu einer Schlechterstellung von Verletzten führen; eine solche - vom Gedanken des Opferschutzes losgelöste - Differenzierung innerhalb der Zahl der Opfer wäre mit dem vorbezeichneten Schutzzweck der §§ 111 b ff. StPO nicht vereinbar (zu allem OLG Hamm, wistra 1999, 278, 279 = NStZ 1999, 583 f.; wistra 2002, 398 ff.; Schäfer, a.a.O., § 111 g Rdn. 5; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 g Rdn. 2; Rogall, a.a.O., § 111 g Rdn. 10; Mayer in KMR-StPO, § 111 g Rdn. 4; Schmidt in LK-StGB, 12, Aufl., § 73 Rdn. 40; Kiethe/Groeschke/Hohmann, wistra 2003, 92, 95).

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 158/10

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Zwangs- oder Arrestvollstreckung eines

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 4 Ws 727/98 - die Arrestvollziehung wegen einer "Hauptforderung in Höhe von 7.500,00 DM nebst 4% Zinsen" sowie wegen der Verfahrenskosten für den Arrestbeschluß zugelassen, allerdings ohne dabei die Frage der Zulassung der Zwangsvollstreckung bzw. Arrestvollziehung wegen der Zinsen ausdrücklich zu problematisieren.

    Zudem wäre nur schwer erklärbar, daß die Arrest- oder Zwangsvollstreckung zwar wegen der Kosten für die Beschaffung eines entsprechenden Titels zugelassen werden kann (allgemeine Meinung, vgl. OLG Düsseldorf, NStE Nr. 1 zu § 111 g StPO; Senat, NStZ 1999, 583 (584); KK-Nack, StPO, 6. Auflage, § 111 g Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 g Rdnr. 2; Löwe-Rosenberg-Schäfer, StPO, § 111 g Rdnr. 6), der der Tat sehr viel nähere Zinsschaden jedoch nicht erfaßt sein soll.

  • OLG Rostock, 27.10.2004 - I Ws 407/04

    Dinglicher Arrest zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen eines Bundeslandes

    Darauf, ob sich der Verurteilte durch die Straftat persönlich bereichert hat oder eine gepfändete Forderung aus dem strafbaren Verhalten des Verurteilten stammt, kommt es nicht an (vgl. dazu auch OLG Hamm NStZ 1999, 583); Zugriffsobjekt der Vollstreckung ist insoweit nämlich das gesamte (legal oder illegal erworbene) Vermögen des in Anspruch genommenen Beschuldigten.
  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15

    Höhe des in einem urteilsbegleitenden Beschluss aufrechterhaltenen dinglichen

    Der Begriff der Tat entspricht dabei dem des § 264 StPO (vgl. OLG Hamm, NStZ 1999, 583f; wistra 2002, 398ff; Beschluss vom 11.02.2015, III-2 Ws 228/14).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 3 Ws 108/03

    Strafverfahren: Prüfungsgegenstand im Verfahren auf Zulassung der

    Dem Titel lässt sich aber häufig nicht entnehmen, ob der titulierte Anspruch aus der Tat herrührt, deretwegen die Beschlagnahme bzw. Arrestierung erfolgt ist (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf MDR 1992, 986; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 301; OLG Hamm NStZ 1999, 583).
  • OLG Hamm, 06.06.2002 - 2 Ws 107/02

    Zwangsvollstreckung; Befriedigung der Ansprüche Verletzter; Arrest,

    Nach dem Regelungsgehalt der § 111 g Abs. 2 S. 3 StPO ist die Zulassung zu versagen, wenn der Verletzte nicht glaubhaft gemacht hat, dass der Anspruch aus der Straftat erwachsen ist, die Anlass für die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft war ( vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 111 g Rdnr. 2 , OLG Hamm, NStZ 1999, 583).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2013 - 3 Ws 248/13

    Zulassung der Zwangsvollstreckung für den Verletzten im Strafverfahren: Fehlende

    Insoweit verkennt die Beschwerde, dass die von ihr zitierten Entscheidungen (OLG Hamm, NStZ 1999, 583; wistra 2002, 398; OLG Hamburg, wistra 2011, 197; wistra 2011, 279) stets Konstellationen betrafen, in denen - anders als vorliegend - sich der Titel des Geschädigten gegen den jeweiligen Arrestschuldner, dessen Vermögen von der Staatsanwaltschaft vorläufig gesicherten worden war, richtete.
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 2 Ws 148/10

    Zulassung der Zwangsvollstreckung bzw. Arrestvollziehung für den Verletzten im

    Eine Zulassung der Zwangsvollstreckung setzt somit entgegen der Ansicht des Landgerichts nur voraus, dass der Antragsteller "Verletzter" ist und der Anspruch unmittelbar aus der Tat in Gestalt z.B. eines Herausgabe-, Bereicherungs- oder Schadensersatzanspruches entstanden ist (zu allem Senat, Beschlüsse vom 10.12.2010 - AZ.: 2 Ws 147 und 149/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2003 - Az.: 3 Ws 108/03 - = Justiz 2004, 521 [LS]; OLG Hamm, wistra 1999, 278, 279; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 g Rdn. 3).
  • KG, 27.12.2010 - 3 Ws 414/10

    Zulassung der Zwangsvollstreckung für den Verletzten im Strafverfahren

    Da sich Art und Umfang des durch die Tat entstandenen Schadens allein nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des Täters auch auf die mit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches entstandenen Kosten [vgl. OLG Düsseldorf MDR 1992, 986; OLG Hamm NStZ 1999, 583, 584; Schäfer in Löwe Rosenberg a.a.O., Rdn. 6].
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03

    Zulassung der Zwangsvollstreckung; Aufrechterhaltung der Beschlagnahme; Vollzug

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