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   KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12 - 141 AR 363/12   

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https://dejure.org/2012,40364
KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12 - 141 AR 363/12 (https://dejure.org/2012,40364)
KG, Entscheidung vom 11.07.2012 - 4 Ws 73/12 - 141 AR 363/12 (https://dejure.org/2012,40364)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 4 Ws 73/12 - 141 AR 363/12 (https://dejure.org/2012,40364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen auf Verdunkelungsgefahr gestützten Haftbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2
    Voraussetzungen für einen auf Verdunkelungsgefahr gestützten Haftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Haftbefehl - Voraussetzungen für den Haftgrund der Fluchtgefahr und der Verdunkelungsgefahr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10

    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Vermutungen als Grundlage des

    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Über die notwendigen Auslagen war nicht zu entscheiden, da es sich um ein Zwischenverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10 - [Juris]).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Diese liegt dann vor, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich zumindest für eine gewisse Zeit dem Strafverfahren - einschließlich der Strafvollstreckung - entziehen, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten (vgl. eingehend, auch wegen der weiteren Grundsätze, Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 - m.w.N.).
  • LG Hamburg, 14.02.2000 - 614 Qs 5/00
    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
  • LG Zweibrücken, 29.10.2001 - 4012 Js 5020/00
    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 1 Ws 141/84
    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Hinsichtlich der Taten nach dem Gewaltschutzgesetz liegt ein vom Gericht für glaubhaft erachtetes richterliches Geständnis des Angeklagten vor, das den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr entfallen lässt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 339; OLG Hamm StV 2002, 318, 319; OLG Stuttgart StV 2005, 225; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 112 Rn. 35; Wankel in KMR-StPO, § 112 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02

    Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund

    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Hinsichtlich der Taten nach dem Gewaltschutzgesetz liegt ein vom Gericht für glaubhaft erachtetes richterliches Geständnis des Angeklagten vor, das den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr entfallen lässt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 339; OLG Hamm StV 2002, 318, 319; OLG Stuttgart StV 2005, 225; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 112 Rn. 35; Wankel in KMR-StPO, § 112 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1992 - 3 Ws 201/92

    Haftgrund; Verdunklungsgefahr; Beweissicherung

    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
  • OLG München, 13.11.1996 - 2 Ws 1135/96
    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
  • OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung

    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2005 - 1 Ws 47/05

    Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Haftbefehl; Haftgrund der

    Auszug aus KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2005 - 4 Ws 367/04

    Haftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr

  • OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15

    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des

    Eine Erschwerung der Wahrheitsermittlung könne, wie das Kammergericht (Beschluss vom 11.07.2012, 4 Ws 73/12, juris) zutreffend ausgeführt habe, nicht angenommen werden, wenn "richterlich protokollierte Aussagen der Geschädigten vorliegen, deren Inhalt zudem durch Vernehmung des Amtsrichters bezeugt werden können".

    Der von der Kammer demgegenüber unter Hinweis auf einen Beschluss des Kammergerichts (Beschluss vom 11.07.2012, 4 Ws 73/12, juris) aufgestellte allgemeine Rechtssatz, wonach Verdunkelungsgefahr, die auf die Beeinflussung von Zeugen gestützt ist, in zweiter Instanz ausscheidet, wenn eine erstinstanzliche richterliche Vernehmung der Zeugen vorliegt, existiert nicht.

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