Rechtsprechung
OLG München, 30.04.2012 - 4 Ws 74/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Anbahnung, Verteidigerpost, Briefkontrolle
- Burhoff online
Anbahnung, Verteidigerpost, Briefkontrolle
- openjur.de
1. Nach Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG wird der Schriftwechsel der Gefangenen mit ihren Verteidigern nicht überwacht. Die Verteidigereigenschaft setzt ein bereits durch gerichtliche Beiordnung oder durch Annahme des Verteidigungsauftrags bestehendes ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überwachung des Schriftwechsels der Gefangenen mit ihren Verteidigern; Kennzeichnung der Briefe als Verteidigerpost nur bei Bestehen eines Verteidigungsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nur Anbahnung? - dann wird dein Schriftwechsel mit dem Mandanten (noch) überwacht…
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überwachung des Schriftwechsels der Gefangenen mit ihren Verteidigern; Kennzeichnung der Briefe als Verteidigerpost nur bei Bestehen eines Verteidigungsverhältnisses
Besprechungen u.ä.
- uni-bielefeld.de (Entscheidungsbesprechung)
Postkontrolle bei der Mandatsanbahnung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 294
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus OLG München, 30.04.2012 - 4 Ws 74/12
a) Eine Fortbildung des Rechts liegt nur dann vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGHSt 24, 15/21).
- OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 3 Ws 698/13
Keine Überwachung des Briefverkehrs des Gefangenen mit bereits bevollmächtigtem …
Der Gesetzgeber hat vielmehr bewusst den Bereich des nicht überwachten Schriftverkehrs aus Gründen der Sicherheit und Ordnung auf bestehende Mandatsverhältnisse beschränkt, um einem Missbrauch durch Gefangene vorzubeugen (vgl. hierzu auch die Entscheidungen OLG München NStZ 2013, 170-172, NStZ-RR 2012, 294-295 [OLG München 30.04.2012 - 4 Ws 074/12] ).