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   OLG München, 11.02.2008 - 4 Ws 8/08   

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https://dejure.org/2008,25789
OLG München, 11.02.2008 - 4 Ws 8/08 (https://dejure.org/2008,25789)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.2008 - 4 Ws 8/08 (https://dejure.org/2008,25789)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 4 Ws 8/08 (https://dejure.org/2008,25789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Befriedungsgebühr bei Rücknahme einer Revision ohne Begründung durch einen Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision, Begründungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Entstehens der Zusatzgebühr nach Nr. 4141 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltvergütungsgesetz (VV RVG) für das Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 09.02.2007 - 1 Ws 34/07

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG München, 11.02.2008 - 4 Ws 8/08
    Sonst hätte nämlich nicht einmal die theoretische Möglichkeit bestanden, dass eine Revisionshauptverhandlung anberaumt worden wäre, weil die Revision als unzulässig hätte verworfen werden müssen und das Revisionsverfahren in der Regel noch nicht einmal beim Revisionsgericht angelangt wäre (vgl. zu alldem OLG Stuttgart Beschluss vom 9.2.2007 - 1 Ws 34/07 - bei juris mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Nach ganz überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies jedenfalls die vorherige Begründung der Revision voraus, da ohne diese die Revision bereits als unzulässig zu verwerfen war und damit eine Revisionshauptverhandlung sicher nicht stattgefunden hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 (2 Ws 134/06), Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.06.2006 (1 Ws 58/06), OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2007 (1 Ws 34/07), OLG München, Beschluss vom 11.02.2008 (4 Ws 8/08), Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.03.2007 (1 Ws 257/06), KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 (5 Ws 311/05), LG Göttingen, Beschluss vom 20.12.2005 (2 KLs 4/05), OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2006 (1 Ws 25/06), OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.2006 (1 Ws 142/06), so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe (Madert) RVG 17. Auflage 2006, 4141 VV, Rdnr 9; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005 (1 Ws 288/05)).

    Während nach einer Auffassung allein die Begründung der Revision vor deren Rücknahme gefordert und damit die theoretische Möglichkeit der Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 (2 Ws 134/06), KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 (5 Ws 311/05), OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2006 (1 Ws 25/06), LG Göttingen, Beschluss vom 20.12.2005 (2 KLs 4/05)), ist nach einer anderen Meinung darüber hinaus erforderlich, dass eine anberaumte oder aufgrund konkreter Umstände zu erwartende Hauptverhandlung aufgrund der durch anwaltliche Tätigkeit bewirkten Revisionsrücknahme entbehrlich wird (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.06.2006 (1 Ws 58/06), OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2007 (1 Ws 34/07), Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.03.2007 (1 Ws 257/06), OLG München, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.05.2005 (1 Ws 164/05), Beschluss vom 11.02.2008 (4 Ws 8/08) - insoweit letztlich offengelassen -).

  • OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12

    Gebührenfestsetzung für den Pflichtverteidiger: Entstehung einer zusätzlichen

    Dies sei nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11.2.2008 (Aktenzeichen 4 Ws 008/08) ausreichend, um die Anweisung der entsprechenden Gebühr zu rechtfertigen.

    26 3.2 Der Senat hält an seiner Rechtsprechung, dass die Gebühr nach Rücknahme der Revision jedenfalls nur dann entstehen kann, wenn eine nicht nur zulässig eingelegte, sondern auch begründete Revision zurückgenommen wird, fest (Senatsbeschluss vom 11.2.2008 AZ: 4 Ws 008/08; OLG Köln aaO Rdn. 12).

  • KG, 04.03.2010 - 1 AR 1815/09

    Anforderungen an die Darlegung des Sachverhalts im Wiedereinsetzungsantrag;

    Wer sich der Strafvollstreckung bewusst entzieht, so dass nach ihm gefahndet wird, verfügt über keinen von der Rechtsordnung gebilligten Grund, den Konsequenzen, die seine Flucht in anderen Strafverfahren zeitigen kann und die vorliegend in der Verwerfung der Berufung bestehen, zu entgehen [vgl. OLG Köln NStZ 1999, 112; KG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 4 Ws 8/08- bei juris].
  • KG, 04.03.2010 - 3 Ws 654/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Zulässigkeitsvoraussetzungen; Angst vor Verhaftung als

    Wer sich der Strafvollstreckung bewusst entzieht, so dass nach ihm gefahndet wird, verfügt über keinen von der Rechtsordnung gebilligten Grund, den Konsequenzen, die seine Flucht in anderen Strafverfahren zeitigen kann und die vorliegend in der Verwerfung der Berufung bestehen, zu entgehen [vgl. OLG Köln NStZ 1999, 112; KG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 4 Ws 8/08- bei juris].
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