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   KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21   

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https://dejure.org/2021,45050
KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21 (https://dejure.org/2021,45050)
KG, Entscheidung vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21 (https://dejure.org/2021,45050)
KG, Entscheidung vom 01. November 2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21 (https://dejure.org/2021,45050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Selbständiges Einziehungsverfahren, Eröffnung, Einstellung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 203 StPO, § 427 Abs 1 S 1 StPO, § 435 Abs 3 StPO
    Selbständiges Einziehungsverfahren: Endgültiges Verfahrenshindernis bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstellung des Einziehungsverfahrens wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses; Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzung für Einziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Das selbständige Einziehungsverfahren - Wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.2018 - 5 StR 133/18

    Unwirksamer Eröffnungsbeschluss aufgrund von fehlerhafter Gerichtsbesetzung

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • LG Kleve, 07.04.2020 - 120 Qs 23/20
    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Soweit die Staatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landgerichts Kleve vom 7. April 2020 - 120 Qs 23/20 -, juris, die Auffassung vertritt, dass der fehlende Eröffnungsbeschluss nicht zu einer Verfahrenseinstellung führe, weil dieser im selbständigen Einziehungsverfahren nicht dieselbe Bedeutung habe wie im Strafverfahren, überzeugt dies nicht, weil der Eröffnungsbeschluss nach § 435 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 427 Abs. 1 Satz 1 StPO dem Einziehungsbeteiligten die Befugnisse eines Angeklagten verleiht und damit konstituierende Wirkungen für seine prozessuale Rolle und seine - unverzichtbare - Rechtsposition hat.
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 10.08.2020 - 1 Ws 265/20

    Eröffnung des Verfahrens zur selbstständigen Einziehung von Barmitteln;

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Für das selbständige Einziehungsverfahren gilt über § 435 Abs. 3 StPO insoweit dasselbe (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2020 - 1 Ws 265/20 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08

    Strafverfahren: Inhaltliche Mängel eines Eröffnungsbeschlusses und

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
    Die - ausdrückliche wie auch die konkludente - Eröffnung des Verfahrens erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 86 mwN).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 7 Ws 191/23

    Keine Verfahrenseinstellung nach § 206a StPO bei Eröffnungs- und

    Sofern die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss davon ausgeht, dass in dem Beschluss des Amtsgerichts vom 10.5.2023 Eröffnungs- und Sachentscheidung rechtlich unzulässig zusammenfallen würden, so verkennt sie - wie bereits die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in ihrer Begründung der sofortigen Beschwerde vorträgt -, dass selbst nach der in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung ein rechtsfehlerhaftes Zusammenfallen nur in denjenigen Konstellationen vorliegt, in denen überhaupt keine Eröffnungsentscheidung getroffen wurde und die Frage im Raum steht, ob die Anordnung der selbständigen Einziehung als konkludente Eröffnungsentscheidung anzusehen sein könnte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 2.2.2023 - 1 Ws 395/22 -, juris, Rn. 23; KG Berlin, Beschl. v. 01.11.2021, 4 Ws 80/21; OLG Koblenz Beschl. v. 30.11.2021, 2 Ws 682/21; OLG Bamberg, Beschl. v. 08.02.2019, 1 Ws 165/18).
  • OLG Oldenburg, 02.02.2023 - 1 Ws 395/22

    Einziehungsentscheidung; Beschluss; Eröffnungsbeschluss; Beteiligungsanordnung;

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens der Entscheidung in der Sache vorauszugehen hat und nicht mit dieser zusammenfallen darf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2019 - 1 Ws 165/18 , juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21 , juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21, juris Rn. 5; ferner Ullenboom , Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung, 2. Aufl., Selbständige Einziehung (§ 76a StGB) Rn. 263 m.w.N.).
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