Rechtsprechung
KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
§ 61 RVG
Übergangsrecht beim beigeordneten Nebenklägervertreter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- Burhoff online
Übergangsrecht beim beigeordneten Nebenklägervertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03
Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei …
Auszug aus KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
a) Für den Fall, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt nach diesem Stichtag zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - [RVGreport 2005, 100], 4. Februar 2005 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 5 Ws 656/04 - und 7. März 2005 4 Ws 145/04 -). - KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen
Auszug aus KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
Die mit der Mandatsniederlegung und dem öffentlich-rechtlichen Bestellungsakt eintretende Änderung der Rechtsgrundlage des Verteidigungsverhältnisses rechtfertigt es, die Bestellung als maßgebliches Anknüpfungsmerkmal dafür anzusehen, ob altes oder neues Gebührenrecht anzusehen ist (vgl. KG…, Beschluss vom 13. Juni 2005 aaO; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 4 Ws 47/05 -). - KG, 07.03.2005 - 4 Ws 145/04
Pflichtverteidigergebühr: Anwendung neuen Rechts bei Pflichtverteidigerbestellung …
Auszug aus KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
a) Für den Fall, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt nach diesem Stichtag zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - [RVGreport 2005, 100], 4. Februar 2005 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 5 Ws 656/04 - und 7. März 2005 4 Ws 145/04 -).
- OLG Dresden, 01.06.2005 - 3 Ws 30/05
Verteidigung
Auszug aus KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
a) Für den Fall, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt nach diesem Stichtag zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - [RVGreport 2005, 100], 4. Februar 2005 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 5 Ws 656/04 - und 7. März 2005 4 Ws 145/04 -). - KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Gebührenrecht bei vor dem 1. Juli 2004 …
Auszug aus KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
Diese Fallkonstellation ist mit derjenigen, in der ein vormals als Wahlverteidiger tätiger Rechtsanwalt einem Angeklagten nach dem Stichtag gemäß § 141 Abs. 1 zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, nicht vergleichbar (vgl. KG, Be-schluss vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -). - KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04
Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als …
Auszug aus KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05
a) Für den Fall, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt nach diesem Stichtag zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - [RVGreport 2005, 100], 4. Februar 2005 3 Ws 30/05 -, 11. Februar 2005 5 Ws 656/04 - und 7. März 2005 4 Ws 145/04 -).