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   KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11, 4 Ws 96/11 - 1 AR 58/11   

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https://dejure.org/2011,3130
KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11, 4 Ws 96/11 - 1 AR 58/11 (https://dejure.org/2011,3130)
KG, Entscheidung vom 03.11.2011 - 4 Ws 96/11, 4 Ws 96/11 - 1 AR 58/11 (https://dejure.org/2011,3130)
KG, Entscheidung vom 03. November 2011 - 4 Ws 96/11, 4 Ws 96/11 - 1 AR 58/11 (https://dejure.org/2011,3130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrscheinlichkeit eines Entzugs vor dem Strafverfahren als Kriterium für die Beurteilung einer Fluchtgefahr; Zulässigkeit einer schematischen Beurteilung anhand genereller Maßstäbe i.R.e. Prognoseentscheidung bzgl. des Vorliegens einer Fluchtgefahr

  • strafrechtsiegen.de

    Untersuchungshaft - Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Wahrscheinlichkeit eines Entzugs vor dem Strafverfahren als Kriterium für die Beurteilung einer Fluchtgefahr; Zulässigkeit einer schematischen Beurteilung anhand genereller Maßstäbe i.R.e. Prognoseentscheidung bzgl. des Vorliegens einer Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de

    StGB § 51; StGB § 57; StP § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Begründung des Haftgrundes "Fluchtgefahr"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 350
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 1 Ws 3/06
    Auszug aus KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11
    4 a) Fluchtgefahr ist dann gegeben, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich - zumindest für eine gewisse Zeit (vgl. Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 112 Rn. 32 m.w.N.) - dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten (vgl. nur OLG Köln StV 2006, 313; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 112 Rn. 17; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 16; Deckers in AK-StPO, § 112 Rn. 18, jeweils m.w.N.; enger Hilger a.a.O.: hohe Wahrscheinlichkeit).

    Für die Straferwartung kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an, sodass die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB und eine voraussichtliche Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB den Fluchtanreiz ebenso verringern kann (vgl. Krauß in Graf [Hrsg.], StPO [2010], § 112 Rn. 17; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 23 m.w.N.), wie die begründete Aussicht, eine (auch längere) Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen zu können (vgl. Graf a.a.O., Rn. 20; OLG Köln StV 2006, 313 [für den Fall einer vierjährigen Freiheitsstrafe]).

  • KG, 10.08.1995 - 5 Ws 287/95
    Auszug aus KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11
    Andererseits ist ein mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung als Umstand in Rechnung zu stellen, der den Fluchtanreiz erhöht (vgl. KG StV 1996, 383; OLG Brandenburg StV 2002, 147; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 24; Hilger a.a.O., Rn. 40; Graf a.a.O.; Wankel a.a.O. m.w.N.).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11
    6 Die Straferwartung beurteilt sich hierbei nicht ausschließlich nach der subjektiven Vorstellung des Beschuldigten; sondern Ausgangspunkt ist der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung die subjektive Erwartung des Beschuldigten allerdings mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 2001, 115; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 23; Wankel in KMR-StPO [50. EL, Stand Juni 2008], § 112 Rn. 8; zur Maßgeblichkeit der Prognose des Haftrichters siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, m.w.N. [juris, Abs. 22]).
  • OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07

    Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und

    Auszug aus KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11
    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind unter anderem die Persönlichkeit, die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben des Beschuldigten, die Art und Schwere der ihm vorgeworfenen Tat, das Verhalten des Beschuldigten im bisherigen Ermittlungsverfahren wie auch in früheren Strafverfahren, drohende negative finanzielle (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris, Abs. 15]) oder soziale Folgen der vorgeworfenen Tat, aber auch allgemeine kriminalistische Erfahrungen und die Natur des verfahrensgegenständlichen Tatvorwurfs, soweit diese Rückschlüsse auf das Verhalten des Beschuldigten nahe legt (etwa bei Taten, bei denen im Regelfall Auslandskontakte vorliegen, oder in Fällen organisierter Kriminalität; vgl. Graf a.a.O., Rn. 23; Krauß a.a.O., Rn. 14; Lemke in HK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 26; jeweils m.w.N.), zu berücksichtigen (zu weiteren Prognosekriterien vgl. nur Meyer-Goßner Rn. 20ff.; Wankel Rn. 7; Graf Rn. 22ff.; jeweils a.a.O.).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11
    6 Die Straferwartung beurteilt sich hierbei nicht ausschließlich nach der subjektiven Vorstellung des Beschuldigten; sondern Ausgangspunkt ist der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung die subjektive Erwartung des Beschuldigten allerdings mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 2001, 115; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 23; Wankel in KMR-StPO [50. EL, Stand Juni 2008], § 112 Rn. 8; zur Maßgeblichkeit der Prognose des Haftrichters siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, m.w.N. [juris, Abs. 22]).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2001 - 2 Ws 412/01

    Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach Verkündung des Ersturteils

    Auszug aus KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11
    Andererseits ist ein mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung als Umstand in Rechnung zu stellen, der den Fluchtanreiz erhöht (vgl. KG StV 1996, 383; OLG Brandenburg StV 2002, 147; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 24; Hilger a.a.O., Rn. 40; Graf a.a.O.; Wankel a.a.O. m.w.N.).
  • KG, 27.10.2014 - 2 Ws 360/14

    Bedeutung der 3-Tagesfrist des § 306 Abs. 2 StPO

    Indessen sind vorliegend keine gewichtigen, den Fluchtanreiz mindernden Umstände bei der Gesamtwürdigung der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Angeklagten gegeben, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff; KG, Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -, 2. Dezember 2011 - 2 Ws 550/11 -, 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - und 10. August 2012 - 2 Ws 367/12 -) zu beachten und abzuwägen sind.
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Beschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts setzen sich im Zusammenhang mit der prognostizierten Straferwartung nicht mit der hier gebotenen Begründungstiefe mit dem hypothetischen Ende und der Ausgestaltung einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe auseinander (vgl. zur Maßgeblichkeit des tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzugs: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 -2 BvR 644/12 - juris Rn. 35, 37; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2011, StV 2012, 350 [351]; Krauß in BeckOK, StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 112 Rn. 17) und unterlassen eine hierauf bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.
  • OLG Celle, 12.08.2021 - 2 Ws 250/21

    Verwertbarkeit der Daten von EncroChat-Mobiltelefonen im Strafprozess; Nachweis

    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (vgl. OLG Celle aaO; ebenso KG, StV 2012, 350; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 112 Rn. 24 m. w. N.).
  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

    Denn es fehlt jedenfalls an einem Haftgrund, weil unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. Senat StV 2012, 350 mwN) nicht mit der gebotenen hohen Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass bei dem Beschwerdeführer noch immer der - hier allein infrage kommende - Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben ist.

    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 - veröffentlicht in StV 2012, 350 mwN) dargelegt, dass bei der Beurteilung der Fluchtgefahr jede schematische Beurteilung anhand genereller Maßstäbe ausscheidet, insbesondere die Annahme unzulässig ist, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets (oder nie) ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz - nur darum kann es gehen, keinesfalls um den Haftgrund selbst - bestehe.Denn andernfalls käme es zu einer unzulässigen Haftgrundvermutung allein wegen einer bestimmten Strafhöhe.

    Mit der in StV 2012, 350 veröffentlichten Entscheidung hat sich der Senat gegen frühere Rechtsprechung, zu der auch die von der Kammer zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 2. März 2006 - 5 Ws 68/06 - gehörte, gewandt, und er hat die maßgeblichen Rechtsgrundsätze in der Folgezeit präzisiert.

  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 5 Ws 213/17

    Apotheker aus Bottrop bleibt in Untersuchungshaft

    Die zu erwartenden Rechtsfolgen allein können die Fluchtgefahr grundsätzlich nicht begründen; sie sind lediglich, aber auch nicht weniger als der Ausgangspunkt für die Erwägung, ob ein aus der Straferwartung folgender Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände zu der Annahme führt, der Beschuldigte werde diesem wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden (vgl. ständige Senatsrechtsprechung, so u.a. Senatsbeschluss vom 17. September 2015 - Az. 5 Ws 300 u. 301/15 - ; KG, StV 2012, 350).
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen

    Daneben besteht bei Anwendung der anzulegenden Maßstäbe (vgl. nur Senat StV 2012, 350 mwN = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) - auch Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
  • KG, 20.02.2015 - 4 Ws 20/15

    Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr: Konkretisierung der Straferwartung durch

    b) Auch der vom Landgericht angenommene Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) ist bei Anwendung der maßgeblichen Grundsätze (vgl. Senat StV 2012, 350) nicht feststellbar.
  • KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16

    Strafverfahren: Anordnung bzw. Fortsetzung der Untersuchungshaft zwischen nicht

    aa) Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. Senat StV 2012, 350 mwN) ist nicht mit der gebotenen hohen Wahrscheinlichkeit festzustellen, dass bei dem Beschwerdeführer noch immer der - hier allein infrage kommende - Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben ist.

    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Senat StV 2012, 350 mwN) dargelegt, dass bei der Beurteilung der Fluchtgefahr jede schematische Beurteilung anhand genereller Maßstäbe ausscheidet, insbesondere die Annahme unzulässig ist, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets (oder nie) ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz (nur darum kann es gehen, keinesfalls um den Haftgrund selbst) bestehe.Denn andernfalls käme es zu einer unzulässigen Haftgrundvermutung allein wegen einer bestimmten Strafhöhe.

    Mit der in StV 2012, 350 veröffentlichten Entscheidung hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung, zu der auch die von der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Senatsentscheidung vom 9. Dezember 2009 - 4 Ws 129/09 - gehörte, geändert, und er hat die maßgeblichen Rechtsgrundsätze in der Folgezeit präzisiert.

  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Bei der anzustellenden Prognose über den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug, der maßgeblich ist (vgl. Senat StV 2012, 350), kann der Senat nicht zugrunde legen, dass der Angeklagte nur einen Teil der Gesamtfreiheitsstrafe wird verbüßen müssen oder die begründete Aussicht hat, die Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen zu können.

    Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Angeklagten, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff; KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 - 2 Ws 550/11 -, 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - und 10. August 2012 - 2 Ws 367/12 -) zu beachten und abzuwägen sind, ist es wahrscheinlicher, dass er dem wegen der hohen Straferwartung bestehenden ganz erheblichen Fluchtanreiz nachgeben, als dass er sich dem weiteren Verfahren zur Verfügung halten wird.

  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien

    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (vgl. OLG Celle aaO; ebenso KG, StV 2012, 350; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 24 m. w. N.).
  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Haftsachen nach Aufhebung

  • KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13

    Untersuchungshaft als ultima ratio; zur Eröffnung des Hauptverfahrens und

  • OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19

    Voraussetzungen bei Fluchtgefahr wie bei dringendem Tatverdacht

  • KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16

    Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde

  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • KG, 22.05.2014 - 4 Ws 48/14

    Untersuchungshaftanordnung: Erforderlichkeit einer Entscheidung über die

  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch

  • KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13

    Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während

  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

  • KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen

  • KG, 24.02.2015 - 4 Ws 9/15

    Fluchtgefahr bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung mit Millionenschaden

  • KG, 28.01.2013 - 4 Ws 12/13

    Erforderlichkeit einer förmlichen Belehrung über die Rechtsfolgen des in Art. 14

  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17

    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht

  • KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12

    Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung

  • KG, 29.10.2021 - 2 Ws 114/21

    Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei neu hervorgetretenen Umständen

  • KG, 13.03.2018 - 4 Ws 30/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung der Straferwartung im Rahmen des

  • KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16

    Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes

  • KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an den

  • KG, 01.08.2017 - 4 Ws 96/17

    Untersuchungshaftanordnung: Fluchtgefahr nach nicht rechtskräftigem Urteil;

  • KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16

    Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Verdunkelungsgefahr nach durchgeführter erstinstanzlicher Hauptverhandlung

  • KG, 12.02.2021 - 4 Ws 9/21

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Voraussetzungen der Fluchtgefahr bei einem

  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • KG, 07.09.2021 - 4 Ws 71/21

    Außervollzugsetzung des Haftbefehls während laufender Hauptverhandlung u. a.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
  • LG Paderborn, 19.07.2022 - 8 Qs 32/22

    U-Haft, Meldeauflage, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit, LG Paderborn

  • KG, 09.06.2015 - 161 HEs 13/15

    Untersuchungshaft über 6 Monate in Umfangsverfahren: Anforderungen an die Prüfung

  • KG, 24.09.2013 - 141 HEs 62/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund;

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