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   OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07   

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OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 (https://dejure.org/2007,11676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 (https://dejure.org/2007,11676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2007 - 4 Ws 97/07 (https://dejure.org/2007,11676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Einzelrichters eines Beschwerdegerichts über Beschwerden im Strafverfahren gegen Entscheidungen eines Einzelrichters oder eines Rechtspflegers; Festsetzung der aus der Landeskasse zu erstattenden Auslagen des früheren Angeklagten nach Teilfreispruch

  • Judicialis

    StPO § 464 b; ; ZPO § 104; ; RPflG § 11

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 3 KLs 24/05
  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 Ws 544/06

    Kostenerstattung bei echtem Teilfreispruch unter Anwendung der Differenztheorie

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    Hieraus folgt, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung für das gesamte Verfahren der Kostenfestsetzung einschließlich des Beschwerdeverfahrens heranzuziehen sind (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBI. NW 2002, 139; 2003, 58; OLG Hamm, Beschl. v. 21.12.2006 in - 4 Ws 544/06 -), soweit hierdurch strafprozessualen Prinzipien nicht widersprochen wird (BGH, NJW 2003, 763).

    In den Fällen des teilweisen Freispruchs kommt zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs gegen die Staatskasse die Differenztheorie zur Anwendung (vgl. zur Differenztheorie OLG Hamm, Beschlüsse v. 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - 22.04.1999 - 4 Ws 27/99 - 21.12.1993 - 3 Ws 518/93 - OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 543).

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    Hieraus folgt, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung für das gesamte Verfahren der Kostenfestsetzung einschließlich des Beschwerdeverfahrens heranzuziehen sind (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBI. NW 2002, 139; 2003, 58; OLG Hamm, Beschl. v. 21.12.2006 in - 4 Ws 544/06 -), soweit hierdurch strafprozessualen Prinzipien nicht widersprochen wird (BGH, NJW 2003, 763).

    Hätte der Gesetzgeber eine Änderung beabsichtigt, so wird weiter argumentiert, hätte eine Änderung des GVG nahegelegen (OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Rpfleger 2004, 120; OLG Koblenz NJW 2003, 763; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 464 b Rdnr. 7).

  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ws 27/99

    Abhilfeentscheidung, Differenztheorie, notwendige Auslagen, Teilfreispruch,

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    In den Fällen des teilweisen Freispruchs kommt zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs gegen die Staatskasse die Differenztheorie zur Anwendung (vgl. zur Differenztheorie OLG Hamm, Beschlüsse v. 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - 22.04.1999 - 4 Ws 27/99 - 21.12.1993 - 3 Ws 518/93 - OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 543).
  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    Der Gesetzgeber hat deshalb durch § 465 Abs. 2 StPO die Möglichkeit eröffnet, in den Fällen, in denen dem Angeklagten ein Schuldvorwurf gemacht wurde, der sich in Schwere oder Umfang als nicht gerechtfertigt erwiesen hat, ein Freispruch wegen des Tatbegriffs aber nicht in Betracht kommt - also in den Fällen des "fiktiven Freispruchs" - den Angeklagten von den Mehrkosten der Verteidigung gegen den überzogenen Vorwurf freizustellen (OLG Düsseldorf, AnwBI. 1990, 51; BGH, NJW 1973, 665, 666; zur Berechnungsweise in diesen Fällen vgl. Mümmler, JurBüro 1992, 221, 224).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 3 Ws 299/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    In den Fällen des teilweisen Freispruchs kommt zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs gegen die Staatskasse die Differenztheorie zur Anwendung (vgl. zur Differenztheorie OLG Hamm, Beschlüsse v. 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - 22.04.1999 - 4 Ws 27/99 - 21.12.1993 - 3 Ws 518/93 - OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 543).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03

    Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    Hätte der Gesetzgeber eine Änderung beabsichtigt, so wird weiter argumentiert, hätte eine Änderung des GVG nahegelegen (OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Rpfleger 2004, 120; OLG Koblenz NJW 2003, 763; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 464 b Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00

    Zweiwochenfrist für sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
    Aus der Verweisung folgt vielmehr auch, dass der strafprozessuale Kostenerstattungsanspruch den Regeln des Zivilprozesses unterworfen werden soll, um so die verfahrensrechtlich einheitliche Behandlung derselben Rechtsmaterie auch im Beschwerderechtszug zu gewährleisten (vgl. OLG Köln Rpfleger 00, 422; OLG München AnwBI 86, 107; Hilger a.a.O. § 464 b Rn. 9; Rüth NJW 54, 568).
  • LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10

    Verteidigervergütung: Gebührenanspruch bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung vor

    Zwar wird teilweise vertreten, dass über den Verweis auf die Vorschriften der ZPO in § 464b S. 3 StPO in Beschwerdeverfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung gemäß § 568 Abs. 1 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden habe (so OLG Rostock in JurBüro 2009, 541, 542; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 4 Ws 97/07).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Auch wenn die Vorschrift inhaltlich an § 568 S. 1 ZPO angelehnt ist, besteht kein sachlicher Grund, ihre Geltung für das Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen zu verneinen (zu vgl. OLG Hamm 4. Strafsenat Beschl. v. 17. April 2007 - 4 Ws 97/07).
  • OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten bei fehlender

    Für die zu treffende Entscheidung ist nach § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter des Strafsenats zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 Ws 488/09; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - und vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - I Ws 192/09 RVG - juris; LR-Hilger, StPO 26. Aufl. § 464 b Rn. 9; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464 b Rn. 4).
  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Bei der Differenzmethode bestimmt sich der Erstattungsanspruch dadurch, dass von dem Gesamthonorar des Verteidigers das fiktive Honorar abgezogen wird, welches ihm zustünde, wenn nur die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Mandats gewesen wäre; die Differenz ist dem Angeklagten zu erstatten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2007 - 4 Ws 97/07 bei juris; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 317 ; OLG Koblenz StraFo 1999, 105, 106; OLG Hamm Rpfleger 1999, 436; KK-Gieg, StPO 6. Aufl., § 465 Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09

    Verfahrenskosten, Differenztheorie; Anwendbarkeit

    Dem liegt - wie bei § 568 ZPO - der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, dass der mit der Entscheidung durch das Richterkollegium verbundene personelle Aufwand außer Verhältnis zu der Bedeutung des Beschwerdeverfahrens steht (BT- Drs. 14/4722, S. 111; vergleiche dazu auch: Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 17. April 2007 - 4 Ws 97/07 - zitiert nach juris Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Nach der von der Rechtspflegerin vorliegend zugrunde gelegten Differenztheorie, die auch nach Erlass des KostRÄndG 1994 (BGBl. I 1325) nach ganz überwiegender, auch vom Senat (vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - 2 Ws 79/06 - vom 25. Oktober 2006 - 2 Ws 163/06 -) geteilter Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1970, 1809; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - 4 Ws 523/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 -, jew. zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rz. 8 f., § 465; Karlsruher Kommentar/Franke, StPO, 5. Aufl., Rz. 7, § 465, jew. m. w. N.) weiterhin anwendbar ist, kommt wegen des Teilfreispruchs ein gegen die Staatskasse festzusetzender Erstattungsbetrag nicht in Betracht.
  • OLG Rostock, 13.07.2009 - I Ws 192/09

    Revision im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der vor der Begründung der

    Die Zuständigkeit des Einzelrichters zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde folgt aus § 464b Satz 3 StPO, § 104 Abs. 3 Satz 1 , § 568 Satz 1 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464b Rdz. 4).
  • AG Landstuhl, 31.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 3063/21

    Anfechtung der Kostenentscheidung einer Beschlussentscheidung im Bußgeldverfahren

    Es liegt insbesondere auch kein Fall des sog. "fiktiven Teilfreispruchs" vor (vgl. hierzu BGHR § 465 Abs. 2 Billigkeit 3; OLG Hamm, BeckRS 2007, 16598), bei dem einem Angeklagten, hier Betroffenen, mehrere idealkonkurrierende Taten zur Last gelegt worden sind, von denen jedoch gerade diejenige, auf die sich die Beweiserhebung bezog, keine Bestätigung erfahren hat, ein Teilfreispruch aber aus Rechtsgründen zu unterbleiben hatte.
  • OLG Celle, 27.12.2010 - 1 Ws 646/10

    Rechtsanwaltsvergütung nach altem Recht; Erstattung von Schreibauslagen;

    Für die zu treffende Entscheidung ist der Einzelrichter des Strafsenats nach § 464b StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO zuständig, da die angefochtene Entscheidung von einem Rechtspfleger erlassen wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 (1 Ws 448/09) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - und vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - I Ws 192/09 RVG - juris; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464 b Rn. 4; a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 763; OLG Düsseldorf, RPfl 2004, 120; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 464 b Rn. 7; KMR-Stöckel, StPO § 464 b Rn. 15).
  • LG Bochum, 19.06.2012 - 1 Qs 29/12

    Einzelrichterzuständigkeit in Beschwerdesachen gegen die Kostenfestsetzung nach §

    So ist von denselben Obergerichten innerhalb kurzer Zeiträume zunächst die Zuständigkeit eines Einzelrichters (OLG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007, Az. 4 Ws 97/07; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 324), dann eine solche des Kollegialspruchkörpers angenommen worden (OLG Hamm, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 2 Ws 270/09; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 160).
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