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   KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12 - 141 AR 461/12   

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https://dejure.org/2012,40804
KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12 - 141 AR 461/12 (https://dejure.org/2012,40804)
KG, Entscheidung vom 13.09.2012 - 4 Ws 97/12 - 141 AR 461/12 (https://dejure.org/2012,40804)
KG, Entscheidung vom 13. September 2012 - 4 Ws 97/12 - 141 AR 461/12 (https://dejure.org/2012,40804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 119 Abs 1 StPO, § 126 Abs 2 StPO
    Vollzug der Untersuchungshaft: Anordnung von Beschränkungen bei Gefährdung des Haftzweckes; funktionelle Zuständigkeit nach Erhebung der öffentlichen Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO bei Bestehen einer durch konkrete Anhaltspunkte belegten realen Gefahr für die in dieser Norm genannten Haftzwecke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12
    Ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht bzw. - wie hier - noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidbaren Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; BVerfG, Beschluss vom 6. April 1976 - 2 BvR 61/76 - [bei juris]).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12
    Ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht bzw. - wie hier - noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidbaren Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; BVerfG, Beschluss vom 6. April 1976 - 2 BvR 61/76 - [bei juris]).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener die ihm verbliebenen Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165).
  • LG Berlin, 27.11.2009 - 5 JuJs 343/07

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher: Anschlusserklärung eines

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12
    "Unter der Bezugnahme auf den im Haftbefehl vom Aktenzeichen 530-37/09 dargestellten Sachverhalt und die angenommenen Haftgründe der.
  • KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14

    Beschränkende Anordnungen nur bei darzulegender Erforderlichkeit im Einzelfall

    Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22

    Funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden; Erfordernis von Beschränkungen im

    Da eine Flucht aus der Untersuchungshaft anderer Planungen und Anstrengungen bedarf als das Untertauchen eines Beschuldigten, der sich auf freiem Fuß befindet, wird der Gefahr der Flucht eines Angeklagten ohne konkrete Anhaltspunkte für Fluchtplanungen allein durch dessen Inhaftierung hinreichend begegnet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 13. September 2012 - 4 Ws 97/12, juris Rn. 14).
  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Liegen konkrete Hinweise vor, dass eine Gefahr für einen anderen Zweck als denjenigen besteht, auf den die freiheitsentziehende Maßnahme gestützt ist, so darf aber auch dieser bei der Anordnung von Beschränkungen nach § 119 Abs. 1 StPO berücksichtigt werden (vgl. - jeweils betreffend Haftzwecke nach § 112 Abs. 2 StPO - OLG Celle, a. a. O.; OLG Hamm, a. a. O., juris Rdnr. 22; KG, Beschlüsse vom 5. September 2018, a. a. O., 7. August 2014, a. a. O., 13. September 2012 - 4 Ws 97/12 -, juris Rdnr. 15; Senat, Beschlüsse vom 6. September 2021, a. a. O., und 3. August 2018, a. a. O., juris Rdnr. 28; Gärtner in Löwe/Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 119 Rdnr. 16 ff.; jeweils m. w. Nachw.).
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