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   VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980   

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https://dejure.org/2003,25938
VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980 (https://dejure.org/2003,25938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980 (https://dejure.org/2003,25938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2003 - 4 ZB 01.2980 (https://dejure.org/2003,25938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersatzverpflichtung des Landes Berlin gegenüber dem Freistaat Bayern; Vollstreckung von Grundsteuerforderungen nebst Säumniszuschlägen; Vollstreckungshilfeersuchen im Wege der sog. "grenzüberschreitenden" Amtshilfe; Geltung der für die ersuchte Behörde geltenden ...

  • Judicialis

    AO § 1 Abs. 2; ; VwZVG Art. 41 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
    Das Vollstreckungsverfahren richtet sich mithin, wie bei landesrechtlichen Abgaben, nach den Art. 18 ff. VwZVG und einzelnen Bestimmungen der Abgabenordnung, die in Art. 13 Abs. 1 Nr. 6 KAG für entsprechend anwendbar erklärt sind (vgl. BayVGH vom 5.8.1998 BayVBl. 1999, 249) und mithin als Landesrecht gelten.
  • VG München, 27.09.2001 - M 10 K 01.2293

    Ersatz von Kosten für eine im Wege der Amtshilfe gewährte Vollstreckungshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
    4 ZB 01.2980 M 10 K 01.2293.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84

    Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Industrie- und Handelskammer gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
    Bei einem Vollstreckungshilfeersuchen im Wege der sog. "grenzüberschreitenden" Amtshilfe, wie es das Finanzamt Mitte/Tiergarten an die Beklagte gerichtet hat, beurteilt sich die Frage, ob die ersuchte Behörde zur Erfüllung des Ersuchens verpflichtet ist und bejahendenfalls in welchem Umfang und in welcher Weise sie das zu tun hat, nach den für die ersuchte Behörde geltenden Rechtsvorschriften (BVerwG vom 6.2.1986 DVBl. 1986, 1199/1200; allgemein F. Kopp/F.J. Kopp, BayVBl. 1994, 229 ff.); das gilt ebenso für die Frage nach den Kosten der Hilfe (vgl. Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren, Stand: Dezember 2002, Gl.-Nr. 23.44).
  • VG München, 29.08.2016 - M 10 E 16.393

    Beweislast für die Bekanntgabe eines Gewerbesteuerbescheids

    Mangels entsprechender Verweisung in § 1 Abs. 2 AO richtet sich das Vollstreckungsverfahren - wie bei sonstigen landesrechtlichen Abgaben - grundsätzlich nach Art. 18 ff. VwZVG (vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2003 - 4 ZB 01.2980 - juris Rn. 2).
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