Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenersatzverpflichtung des Landes Berlin gegenüber dem Freistaat Bayern; Vollstreckung von Grundsteuerforderungen nebst Säumniszuschlägen; Vollstreckungshilfeersuchen im Wege der sog. "grenzüberschreitenden" Amtshilfe; Geltung der für die ersuchte Behörde geltenden ...
- Judicialis
AO § 1 Abs. 2; ; VwZVG Art. 41 Abs. 2 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.09.2001 - M 10 K 01.2293
- VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
Das Vollstreckungsverfahren richtet sich mithin, wie bei landesrechtlichen Abgaben, nach den Art. 18 ff. VwZVG und einzelnen Bestimmungen der Abgabenordnung, die in Art. 13 Abs. 1 Nr. 6 KAG für entsprechend anwendbar erklärt sind (vgl. BayVGH vom 5.8.1998 BayVBl. 1999, 249) und mithin als Landesrecht gelten. - VG München, 27.09.2001 - M 10 K 01.2293
Ersatz von Kosten für eine im Wege der Amtshilfe gewährte Vollstreckungshilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
4 ZB 01.2980 M 10 K 01.2293. - BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84
Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Industrie- und Handelskammer gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980
Bei einem Vollstreckungshilfeersuchen im Wege der sog. "grenzüberschreitenden" Amtshilfe, wie es das Finanzamt Mitte/Tiergarten an die Beklagte gerichtet hat, beurteilt sich die Frage, ob die ersuchte Behörde zur Erfüllung des Ersuchens verpflichtet ist und bejahendenfalls in welchem Umfang und in welcher Weise sie das zu tun hat, nach den für die ersuchte Behörde geltenden Rechtsvorschriften (BVerwG vom 6.2.1986 DVBl. 1986, 1199/1200; allgemein F. Kopp/F.J. Kopp, BayVBl. 1994, 229 ff.); das gilt ebenso für die Frage nach den Kosten der Hilfe (vgl. Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren, Stand: Dezember 2002, Gl.-Nr. 23.44).
- VG München, 29.08.2016 - M 10 E 16.393
Beweislast für die Bekanntgabe eines Gewerbesteuerbescheids
Mangels entsprechender Verweisung in § 1 Abs. 2 AO richtet sich das Vollstreckungsverfahren - wie bei sonstigen landesrechtlichen Abgaben - grundsätzlich nach Art. 18 ff. VwZVG (vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2003 - 4 ZB 01.2980 - juris Rn. 2).