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VGH Bayern, 09.04.2001 - 4 ZB 01.301 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 08.10.2007 - 4 BV 06.120
Kommunaler Finanzausgleich: Verzinsung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme von …
Zur Begründung wurde ausgeführt, die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts und die Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs zu Art. 44a Abs. 3 Satz 4 BayHO a.F. (U. v. 18.11.1999, a.a.O. und B. v. 9.4.2001, Az. 4 ZB 01.301, juris) werde den Besonderheiten der Anteilsfinanzierung und dem dem staatlichen Fördersystem zugrunde liegenden Subsidiaritätsprinzip nicht gerecht.Der Senat hält an seiner zu Art. 44a Abs. 3 Satz 4 BayHO geäußerten gegenteiligen Rechtsansicht (U.v. 18.11.1999, Az. 4 B 98.2346, ZKF 2000, 39 und B. v. 9.4.2001, Az. 4 ZB 01.301, juris) jedenfalls für Art. 49a BayVwVfG nicht fest.