Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.07.2005 - 4 ZB 05.185 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,71160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 26.10.2007 - 4 ZB 06.2301
Gewerbesteuer; Fälligkeit der Steuerschuld; Stundung; Säumniszuschlag; …
Das Verwaltungsgericht hat im angegriffenen Urteil unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vom 24.3.1987 BFHE 150, 293; vom 8.11.1995 BFHE 179, 211) und des erkennenden Senats (vom 4.7.2005 Az. 4 ZB 05.185) überzeugend dargelegt, dass eine Gesellschaft grundsätzlich erst dann voll beendet ist, wenn das Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem Steuergläubiger abgewickelt ist, und dass es genügte den Bescheid einem der Gesellschafter bekannt zu geben (§ 122 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 34 Abs. 2 AO).