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   VGH Bayern, 26.07.2006 - 4 ZB 06.68   

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https://dejure.org/2006,54073
VGH Bayern, 26.07.2006 - 4 ZB 06.68 (https://dejure.org/2006,54073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2006 - 4 ZB 06.68 (https://dejure.org/2006,54073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 4 ZB 06.68 (https://dejure.org/2006,54073)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Die sonst im Gebührenrecht grundsätzlich bestehende Anerkennung der gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. etwa BayVGH vom 4.7.2006 Az. 4 ZB 05.2253; vom 26.7.2006 Az. 4 ZB 06.68) erachtet der erkennende Senat daher für das Sondernutzungsgebührenrecht mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte als nicht relevant.
  • VG Augsburg, 23.10.2018 - Au 8 K 18.559

    Festsetzung der Abfallgebühren

    Die Anschlusspflicht ist demnach grundstücksbezogen (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 06.68 - juris Rn. 12).

    Deshalb entsteht die Abfallentsorgungsgebühr nicht gesondert für jede Eigentumswohnung, sondern für das im Miteigentum der Wohnungseigentümer befindliche Grundstück insgesamt (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 06.68 - juris Rn. 12).

  • VG München, 17.07.2008 - M 10 K 08.71

    Aufwendungsersatzanspruch für Grundstücksanschluss;

    Der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen vom 26. Juli 2006 (Az. 4 ZB 06.68 u. 4 ZB 05.2253) ausgeführt, dass die vom Bundesgerichtshof aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszusammenhang der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entnommene Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft den kommunalen Satzungsgeber nicht hindere, als Gebührenschuldner neben die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigen Verband auch die Wohnungseigentümer in gesamtschuldnerischer Verbundenheit zu stellen.
  • VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 E 09.00602

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus

    Bereits mit Beschluss vom 11. November 2005 (10 B 65.05, NJW 2006, 791 f. = DVBl 2006, 378 ff.) hatte das Bundesverwaltungsgericht (ihm folgend BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, 4 ZB 05.2253 und 4 ZB 06.68, zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren) für das öffentliche Gebührenrecht klargestellt, dass die vom Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.2005, V ZB 32/05, NJW 2005, 154 ff.) anerkannte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert.
  • VG München, 24.09.2009 - M 10 K 08.5267

    Abfallgebühren; WEG; Gesamtschuld

    Im Anschluss daran hat der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am 26. Juli 2006 Az. 4 ZB 06.68 entschieden, dass eine Abfallgebührensatzung die ausdrückliche Anordnung des Gesetzgebers darstellen kann, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Begründung einer persönlichen Gebührenschuld erforderlich ist.
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