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VGH Bayern, 26.07.2006 - 4 ZB 06.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig
Die sonst im Gebührenrecht grundsätzlich bestehende Anerkennung der gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. etwa BayVGH vom 4.7.2006 Az. 4 ZB 05.2253; vom 26.7.2006 Az. 4 ZB 06.68) erachtet der erkennende Senat daher für das Sondernutzungsgebührenrecht mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte als nicht relevant. - VG Augsburg, 23.10.2018 - Au 8 K 18.559
Festsetzung der Abfallgebühren
Die Anschlusspflicht ist demnach grundstücksbezogen (…vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 06.68 - juris Rn. 12).Deshalb entsteht die Abfallentsorgungsgebühr nicht gesondert für jede Eigentumswohnung, sondern für das im Miteigentum der Wohnungseigentümer befindliche Grundstück insgesamt (…vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 06.68 - juris Rn. 12).
- VG München, 17.07.2008 - M 10 K 08.71
Aufwendungsersatzanspruch für Grundstücksanschluss; …
Der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen vom 26. Juli 2006 (Az. 4 ZB 06.68 u. 4 ZB 05.2253) ausgeführt, dass die vom Bundesgerichtshof aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszusammenhang der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entnommene Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft den kommunalen Satzungsgeber nicht hindere, als Gebührenschuldner neben die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigen Verband auch die Wohnungseigentümer in gesamtschuldnerischer Verbundenheit zu stellen. - VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 E 09.00602
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus …
Bereits mit Beschluss vom 11. November 2005 (10 B 65.05, NJW 2006, 791 f. = DVBl 2006, 378 ff.) hatte das Bundesverwaltungsgericht (ihm folgend BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, 4 ZB 05.2253 und 4 ZB 06.68, zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren) für das öffentliche Gebührenrecht klargestellt, dass die vom Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.2005, V ZB 32/05, NJW 2005, 154 ff.) anerkannte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert. - VG München, 24.09.2009 - M 10 K 08.5267
Abfallgebühren; WEG; Gesamtschuld
Im Anschluss daran hat der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am 26. Juli 2006 Az. 4 ZB 06.68 entschieden, dass eine Abfallgebührensatzung die ausdrückliche Anordnung des Gesetzgebers darstellen kann, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Begründung einer persönlichen Gebührenschuld erforderlich ist.